Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe schafft eine verquere Situation
Ärztekammer fordert Schutz des Lebens von Anfang bis Ende
"Gewerbliche Sterbehilfe nein, nicht-gewerblich Sterbehilfe ja? Das ist schon harter Tobak!", kritisiert Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, den Entwurf der Bundesregierung zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung mit scharfen Worten. "Natürlich begrüßen wir, dass der Gesetzgeber die "gewerbsmäßige" Sterbehilfe unter Strafe stellen will. Allerdings ist kommerzielle Sterbehilfe in Deutschland ohnehin verboten. Der Gesetzesentwurf schafft jedoch eine verquere Situation, da er zwischen den Zeilen einer kostenlosen Sterbehilfe Tür und Tor zu öffnen scheint." Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, könnten etwa gemeinnützige, sich durch Mitgliedsbeiträge finanzierende Vereine den assistierten Suizid anbieten, ohne dafür Geld zu fordern.
"Ein Skandal, denn damit wären nicht nur die Schleusen für das Töten auf Verlangen geöffnet", empört sich von Knoblauch zu Hatzbach. Zugleich würde eine längst überwunden geglaubte Diskussion über wertes und unwertes Leben eingeleitet. "Ist das Leben eines unheilbar kranken Menschen weniger wert als das Leben eines gesunden Menschen? Die einzig mögliche Antwort auf diese Frage ist ein entschiedenes Nein", unterstreicht der Ärztekammerpräsident. "Palliativmedizin, palliative Versorgung und Begleitung können auch die letzte Lebensphase schmerzfrei und erträglich gestalten. Mit der sogenannten Sterbehilfe hingegen wird einem Dasein, das durch menschliche Zuwendung und Mit-Leid im wahrsten Wortsinn noch lebenswert wäre, künstlich ein Ende gesetzt. Dagegen müssen wir uns wehren und vehement für den Schutz des Lebens von Anfang bis Ende eintreten."