Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Bürde und Gefahr zugleich
Weitere Kritik der hessischen Ärztekammer an den Plänen des Bundesjustizministeriums
"Der neue Gesetzentwurf zur so genannten Sterbehilfe bedeutet Bürde und Gefahr zugleich", unterstreicht Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen: Bürde für Angehörige und dem Kranken nahe stehenden Ärzte und Pfleger, weil eine straffrei bleibende Beihilfe zur Selbsttötung nicht von Verantwortung und möglichen Schuldgefühlen befreie.
"Das Leid eines schwerkranken Partners, Elternteils oder Kindes nicht mehr ansehen und ertragen zu können, kann dazu verleiten, den assistierten Suizid als einzigen Ausweg zu sehen", so der hessische Ärztekammerpräsident: "Doch die Palliativmedizin bietet heute die Möglichkeit eines Sterbens in Würde, so dass die vorschnelle Entscheidung für eine Beihilfe zur Selbsttötung für den Ausführenden, insbesondere für Angehörige, zur lebenslangen Belastung werden kann."
Darüber hinaus beinhalte der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium rechtliche Gefahren für Ärzte und Pfleger: "Bei der Annahme der Straffreiheit wird vorausgesetzt, dass es sich um "nahestehende" Personen handelt. Ein rein berufliches Verhältnis lässt der Gesetzgeber noch nicht gelten. Es muss eine länger andauernde persönliche Beziehung sein, wie es in dem Gesetzentwurf heißt", sagt von Knoblauch zu Hatzbach. "Aber lässt sich eine solche Beziehung in Zweifelsfällen im Nachhinein auch immer belegen?"
"Dieser Referentenentwurf wirft nicht nur Unklarheiten auf. Er setzt sich auch über die strikte Ablehnung der Beihilfe zur Selbsttötung in der ärztlichen Berufsordnung hinweg und ebnet der Legalisierung der Sterbehilfe den Weg", warnt von Knoblauch zu Hatzbach.