Geringer Anstieg ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen
Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen erkennt 104 Behandlungsfehler im Jahr 2023 an
Im Jahr 2023 wurden bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen 761 Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler gestellt, im Vergleich zu 721 im Vorjahr. 2020 hatte der Wert noch bei 858 Anträgen gelegen. Bei der Überprüfung wurden im Jahr 2023 in 104 von 384 abschließend geprüften Verdachtsfällen Behandlungsfehler bestätigt, im Vergleich zu 93 im Vorjahr und 128 im Jahr 2021. Die meisten Vorwürfe betrafen Orthopädie/Unfallchirurgie (111), Allgemeinchirurgie (37) und Innere Medizin (26).
„Zwar sind die Behandlungsfehler und Anträge im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen“, erklärt der Präsident der Landesärztekammer Dr. med. Edgar Pinkowski. „Dennoch sind die anerkannten Fallzahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau und sprechen für eine hohe Qualität in Klinik und Praxis.“ Die gestellten Anträge sind auf dem zweitniedrigsten Stand seit 2006. Nach Überprüfung erweist sich nur ein Teil der Verdachtsfälle tatsächlich als Behandlungsfehler (27,1%). Eklatante Fehler konnte die Gutachter- und Schlichtungsstelle nur selten feststellen. „Bei über 700 Millionen Behandlungsfällen in Deutschland pro Jahr ist das ein Beleg für die qualitätsbewusste und verantwortungsvolle Arbeit von Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräften.“
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle, die organisatorisch bei der Landesärztekammer angesiedelt ist, wird von Juristen und ehemaligen Richtern geleitet. Sie überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler und das Verfahren ist freiwillig und kostenlos für die Antragsteller. Das Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten zu klären, die durch Vorwürfe eines Behandlungsfehlers entstanden sind.