Geringer Anstieg ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen
Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen erkennt 126 Behandlungsfehler im Jahr 2016 an
"Patienten sind selbstbewusst und gut über ihre Rechte informiert", erklärt Dr.med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, den starken Anstieg von Anträgen aufgrund vermuteter Behandlungsfehler im zurückliegenden Jahr. So gingen bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle im Jahr 2016 insgesamt 905 Anträge gegenüber 804 im Vorjahr ein. "Die hohen Antragszahlen zeigen das Vertrauen der Patienten in die Arbeit der Gutachterstelle. Doch sie lassen keinen Rückschluss auf einen Qualitätsverlust in Klinik und Praxis zu, denn die Zahl der anerkannten Behandlungsfehler ist 2016 prozentual nur geringfügig gestiegen", sagte von Knoblauch zu Hatzbach.
2016 bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 126 (24,7 %) der gutachterlich abschließend überprüften Patientenvorwürfe (511) Behandlungsfehler von Ärztinnen und Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Von diesen entfielen 39 % auf ambulante Behandlungen und 61 % auf Behandlungen in Kliniken. Zum Vergleich: 2015 waren in 138 (23,5 %) der gutachterlich geprüften Patientenvorwürfe Behandlungsfehler anerkannt worden. Die niedrigere Zahl im Jahr 2016 ergibt sich aus der Zahl der erledigten Anträge (2015: 937, 2016: 884).
"Bei der Bearbeitung geht Qualität vor Quantität", betont von Knoblauch zu Hatzbach: "294 Kommissionsverfahren boten eine erhöhte Gewähr für die Richtigkeit der eingeholten Gutachten". Im Kommissionsverfahren, einem zweitinstanzlichen Verfahren vergleichbar, wird das eingeholte Gutachten noch einmal von mindestens zwei weiteren ärztlichen Sachverständigen und einem Juristen überprüft.
Die meisten der 2016 bejahten 126 Behandlungsfehler wurden in den Fachgebieten Orthopädie (24), Unfallchirurgie (20), Allgemeinchirurgie (18), Urologie (10) und Frauenheilkunde (10) verzeichnet.
Die organisatorisch bei der Landesärztekammer angesiedelte, unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle wird von Juristen, ehemaligen Vorsitzenden Richtern des Bundes und der Länder, geleitet und überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den Antragsteller kostenlosen Verfahren. Das Verfahren vor der
Gutachterstelle soll zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten beitragen, die durch den Vorwurf eines Behandlungsfehlers entstanden sind.
"Die Arbeit der Gutachter- und Schlichtungsstelle sorgt für Transparenz und Objektivität. Das ist wichtig, um noch wirksamere Strategien für die Vermeidung von Behandlungsfehlern entwickeln zu können. Sie schafft nicht nur die Voraussetzungen für einen gegebenenfalls notwendigen Schadensausgleich, sondern trägt dazu bei, ein möglicherweise beschädigtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten wiederherzustellen", betont von Knoblauch zu Hatzbach.