Gemeinsam erfolgreich gegen Betrug und Vorteilsnahme im Gesundheitswesen vorgehen
Justizminister Jörg-Uwe Hahn und Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach besuchen Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt
"Betrug im Gesundheitswesen ist ein schlagzeilenträchtiges Thema. Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern eine konsequente Anwendung der bestehenden", machte Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, heute auf einem Pressegespräch bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt deutlich. Eine Überzeugung, die der Hessische Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, Jörg-Uwe Hahn, der Hessische Generalstaatsanwalt Hans-Josef Blumensatt und Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der 2009 ins Leben gerufenen Zentralstelle, teilten. Durch Vernetzung und gute Zusammenarbeit von Justiz, ärztlicher Selbstverwaltung und Krankenkassen sei eine effektive Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen möglich. Anlässlich seines Besuchs bei der Zentralstelle in Frankfurt lobte Hahn die erfolgreiche Bilanz der ersten und bislang einzigen zentralen Einrichtung zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen, die nach Auskunft von Badle bislang insgesamt 1.247 Ermittlungsverfahren übernommen hat, wovon bereits 946 abgeschlossen sind.
"Wenn wir Vorteilsnahme im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen wollen, müssen neben Ärzten auch alle anderen Akteure im Gesundheitssystem mit einbezogen werden", unterstrich von Knoblauch zu Hatzbach. Der hessische Ärztekammerpräsident begrüßte die Einrichtung zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen (ZBVKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ausdrücklich, da sie das gesamte Spektrum der Korruption im Gesundheitswesen unter die Lupe nehme.
Blumensatt erklärte, dass die überwiegende Zahl der Ärzte und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen korrekt arbeite und es daher besonders wichtig sei, die schwarzen Schafe aufzudecken. "Jeder korrupte Arzt ist einer zu viel", sagte von Knoblauch zu Hatzbach. "Auf der Grundlage des Heilberufsgesetzes verfügt die Landesärztekammer über wirksame Mittel zur Ermittlung und Ahndung ärztlicher Korruption. Dabei werden wir auf der Grundlage der ärztlichen Berufsordnung tätig."
Auch wenn das Strafrecht nicht greife, d. h. kein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt, werde die Landesärztekammer aktiv. Zum Beispiel bei falschen GOÄ-Abrechnungen, unrichtig deklarierten GKV-Rechnungen und Zuweisungen gegen Entgelt. "Fälle nachgewiesener Bestechung werden von uns unnachgiebig verfolgt und ziehen berufsrechtliche Konsequenzen nach sich", betonte der Ärztekammerpräsident.
In den vergangenen fünf Jahren wurden der Landesärztekammern Hessen rund 150 Fälle gemeldet, bei denen der Verdacht des Verstoßes gegen die §§ 30 ff Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen bestand. "In allen Fällen haben wir Vorermittlungen aufgenommen," berichtete von Knoblauch. "Nachdem sich bei 35 Fällen der Korruptionsverdacht erhärtet hatte, führte die Landesärztekammer berufsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen hessischen Ärztinnen und Ärzte durch. In 29 dieser Fälle wurden Sanktionen mit Geldauflagen verfügt."