Für die Qualität ärztlicher Tätigkeit ist die Ärztekammer zuständig
Landesärztekammer Hessen fordert Facharztstatus für spezialärztliche Versorgung
"Wir wollen keine Spezialisten erster und zweiter Klasse", erklärt der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. "Sowohl innerhalb Deutschlands auch als innerhalb der EU ist der Facharztstatus die Garantie für eine qualifizierte Patientenversorgung. Durch neue gesundheitspolitische Konzepte wie die spezialärztliche Versorgung darf diese bewährte Qualitätssicherung nicht in Frage gestellt werden."
So begrüße die Landesärztekammer Hessen zwar die im Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes vorgesehene stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Es müsse jedoch sicher gestellt sein, dass nur Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung in der spezialärztlichen Versorgung tätig werden. "Es gibt nur einen Spezialisten – und das ist die Fachärztin bzw. der Facharzt nach der Weiterbildungsordnung."
Die fachlichen Voraussetzungen für die spezialärztliche Versorgung könnten weder von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder von Krankenkassen, Berufsverbänden oder EU-Normen vorgegeben werden, machte von Knoblauch zu Hatzbach deutlich: "Für die Definition und Überwachung ärztlicher Qualifikationen – und damit für die Qualität ärztlicher Tätigkeit – sind ausschließlich die unabhängigen Landesärztekammern zuständig. Diese überprüfen, inwiefern die ärztliche Berufsausübung den nach der Weiterbildungsordnung für das jeweilige Fachgebiet vorgegebenen Qualifikationen entspricht. Die Fachgebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Hieran orientiert sich dann auch die berufsrechtliche Überprüfung durch die jeweilige Landesärztekammer."