Frist zur Aktualisierung der "Kenntnisse im Strahlenschutz" gemäß § 18 a RÖV läuft zum 1. Juli 2007 aus - Carl-Oelemann-Schule bietet Aktualisierungskurse an!

Pressemitteilung

Die neue Röntgenverordnung ist zum 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Sie schreibt u.a. für das gesamte medizinische Assistenzpersonal, das mit der technischen Durchführung der Röntgendiagnostik oder -therapie am Menschen befasst ist, eine regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz vor. Vorgeschrieben dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs im Abstand von fünf Jahren.

Die geltenden Übergangsvorschriften sind zum Teil bereits ausgelaufen. Für Assistenzpersonal, das Kenntnisse zwischen dem 01.01.1988 und dem 30.06.2002 erworben hat, läuft die Übergangsfrist zum 1. Juli 2007 aus. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis bis spätestens zum 1. Juli 2007 einen Aktualisierungskurs nachweisen muss. Die Carl-Oelemann-Schule führt diese Aktualisierungskurse in regelmäßigen Abständen durch. Bis zum 1. Juli 2007 werden noch folgende Kurstermine angeboten:

Mittwoch, 25. April 2007 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag, 16. Juni 2007 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Zielgruppe der Aktualisierungskurse sind Arzthelfer/innen, Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, MTA's, MTRA's und MTLA's

Themenschwerpunkte sind:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Strahlenbiologische Grundlagen
  • Dosis und Referenzwerte
  • Grundlagen des Strahlenschutzes
  • Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen einschl. CT und digitale Bilderzeugung
  • Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen
  • Aufgaben der ärztlichen Stellen

Die Fortbildungsveranstaltung ist vom Regierungspräsidium in Kassel anerkannt.

Am Ende der Veranstaltung findet ein Abschlusstest im Multiple-Choice-Verfahren statt. Die Teilnehmer werden innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschlusstest durch ein entsprechendes Schreiben bzw. Übersendung der Bescheinigung über das Ergebnis informiert.

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