Frauenärzte stoßen zeitlich und finanziell an ihre Grenzen
Landesärztekammer unterstützt Forderung nach praktikablen Gesetzen und bezahlbaren Haftpflichtprämien
Hoher Beratungsaufwand und überbordende Bürokratie: Vor neun Monaten sind das Gendiagnostik-Gesetz und das Schwangerschaftskonflikt-Gesetz in Kraft getreten. Hessische Gynäkologen ziehen heute eine kritische Zwischenbilanz. Als "enorme Belastung" für den Praxisalltag, bezeichnet Dr. med. Klaus König, Delegierter der Landesärztekammer Hessen und Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Frauenärzte, die Umsetzung beider Gesetze. Sie mache zusätzliche Beratungen und Verwaltungsarbeiten notwendig, ohne dass diese Leistungen gesondert honoriert würden: "Damit stoßen Frauenärzte zeitlich und finanziell an ihre Grenzen."
So müssen Frauenärzte schwangere Patientinnen nach medizinischen, psychischen und sozialen Aspekten beraten und Informationsmaterial der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung austeilen. Besteht der Verdacht auf eine (Erb-)Krankheit, sind Gynäkologen dazu verpflichtet, betroffene Patientinnen darüber aufzuklären, was die Ergebnisse einer Pränataldiagnostik für sie und das Ungeborene bedeuten können. "Der Gesetzgeber hat uns die Aufgabe übertragen, den Frauen eine persönliche Nutzen-Risiko-Abwägung zu ermöglichen", so König weiter. "Dies bedeutet unter anderem, dass zwischen der Beratung einer Schwangeren und der möglichen Ausstellung einer Bescheinigung zur Abtreibung mindestens drei Tage liegen müssen. Ohne zusätzliche Mittel ist dieser außerordentliche Aufwand nicht zu leisten", betont König.
Darüber hinaus gefährde die sprunghafte Erhöhung der Berufshaftpflichtprämie die Existenz von niedergelassenen Frauenärzten, die auch geburtshilflich tätig sind. "Die Prämien sind von rund 13.000 Euro auf zwischen 24.000 und 48.000 Euro jährlich gestiegen", berichtet König. Eine Kostenexplosion, die viele belegärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte vor allem auch auf dem Land dazu zwinge, die Geburtshilfe aufzugeben. Die jüngste Erhöhung der Honorierung einer Geburt reiche bei weitem nicht aus, um die belegärztliche Geburtshilfe weiterzuführen.
"Neue Gesetze müssen vor der Umsetzung auf ihre Praktikabilität geprüft werden und dürfen nicht dazu dienen, den Verwaltungsaufwand noch weiter zu erhöhen": Diese Forderung der Frauenärzte wird von der Landesärztekammer Hessen ausdrücklich unterstützt. Ebenso der Appell an die Politik, umgehend dafür zu sorgen, dass niedergelassene Gynäkologen weiterhin Geburtshilfe leisten können, ohne dabei finanziell auszubluten.