Forderung nach arztgerechten Arbeitsbedingungen und arztgerechter Bezahlung von Ärztinnen und Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst
"Der öffentliche Gesundheitsdienst ist unverzichtbare Säule der Gesundheitsversorgung in Deutschland", betonten die Delegierten der Landesärztekammer Hessen am vergangenen Samstag, den 21.11.2015, in Bad Nauheim. Seine Bedeutung zeige sich nicht zuletzt aktuell bei der Betreuung von Flüchtlingen. Dass die fachlich hervorragende und persönlich engagierte Arbeit der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst bislang jedoch keinen Niederschlag in ihren tariflichen Arbeits- und Entgeltbedingungen finde, kritisierten die Ärztevertreter ausdrücklich.
Die öffentlichen Arbeitgeber wurden daher aufgefordert, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und mit dem Marburger Bund einen arztspezifischen Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) abzuschließen. Das Ärzteparlament unterstrich seine Forderung mit dem Hinweis darauf, dass die Gesundheitsministerkonferenz mit Beschlüssen vom 22.02.2010 und 26./27.06.2013 die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes festgestellt, die unzureichende tarifliche Regelung der Arbeits- und Entgeltbedingungen kritisiert und die öffentlichen Arbeitgeber nachdrücklich zum Abschluss arztspezifischer Regelungen habe.
"Die nicht nachvollziehbare Verweigerungshaltung der öffentlichen Arbeitgeber und das Festhalten an einer unpassenden und unattraktiven tariflichen Zuordnung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben inzwischen zu erheblichen Besetzungsschwierigkeiten geführt", erklärten die Delegierten. So sei etwa die Position der Leitung im Gesundheitsamt Wiesbaden seit mehr als einem Jahr nicht zu besetzen.