Engagement für humane und rechtliche Werte
Prof. Dr. Joachim Gerchow mit Hessischem Verdienstorden ausgezeichnet
Frankfurt. Mit seinem herausragenden Engagement für die Rechtsmedizin, die Suchtforschung und die hessische Ethik-Kommission hat sich Prof. Dr. Joachim Gerchow aus Neu Isenburg hohes Ansehen erworben.
Auf Anregung des Präsidiums der Landesärztekammer Hessen zeichnete Ministerpräsident Roland Koch den hessischen Arzt mit dem Hessischen Verdienstorden für sein Lebenswerk aus. Heute überreichte die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger den Orden in den Räumen der Landesärztekammer. In ihrer Begrüßung skizzierte Kammerpräsidentin Dr. med. Ursula Stüwe kurz den Lebensweg des 1921 in Mirow/Mecklenburg geborenen Mediziners, der im Jahre 1954 habilitiert wurde und 1959 zum außerplanmäßigen Professor ernannt wurde. Gerchow wurde 1989 emeritiert, war jedoch weiter bis 2005 wissenschaftlich tätig. Von 1987 bis 2005 war er Vorsitzender der Ethik-Kommission der Landesärztekammer. Lautenschläger hob in ihrer Laudatio Gerchows großen persönlichen Einsatz u.a. in der Zusammenarbeit mit Justiz, Staatsanwaltschaft und den Gerichten hervor.
"Wenn wir auf die Annahme der Willensfreiheit verzichten würden, bräuchten wir kein Strafrecht", hat Gerchow einmal gesagt. Dies bedeutet, dass auch der Mensch, der unter Alkoholeinfluss kriminell wird, für seine Taten verantwortlich ist. Doch der Arzt und Wissenschaftler, Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, von 1971 bis 1991 Sprecher des Wissenschaftlichen Kuratoriums und von 1982 bis 1986 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie sowie bis 1990 deren Vizepräsident, hat sich nicht in erster Linie der Schuldfrage bei Delikten unter Drogeneinfluss gewidmet. In seiner wissenschaftlichen Arbeit im Grenzgebiet zwischen Recht und Medizin setzte sich der Rechtsmediziner Gerchow mit Suchtproblematik, Fragen der forensischen Psychopathologie bis hin zu Alkoholproblemen und der Fahrtüchtigkeit bei Drogen- und Alkoholkonsum auseinander. Sein Alkoholismus-Lexikon gilt als Standardwerk.
Gerchow, der am 1. Juni 1962 die kommissarische Verwaltung des Lehrstuhls für gerichtliche und soziale Medizin der Medizinischen Fakultät der Johann Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt übernahm, wurde am 18. Oktober 1962 zum ordentlichen Professor ernannt. Zur gleichen Zeit übernahm er das Amt des Direktors des Instituts. In seiner langjährigen Tätigkeit als Hochschullehrer und Gutacher - u.a. im Weiterbildungswesen für das Gebiet "Rechtsmedizin" bei der Landesärztekammer - setzte er sich immer für das interdisziplinäre Gespräch zwischen forensischen Medizinern, forensischen Juristen und Sachverständigen anderer Sachgebiete ein. Von 1972 bis zu seiner Emeritierung 1989 war Gerchow Leiter der Abteilung I im Zentrum der Rechtsmedizin und Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Rechtsmedizin im Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Darüber hinaus war er von 1984 bis 1989 war Gerchow Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin.
Gerchow, der zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht hat, war Schriftleiter der von ihm mitbegründeten Zeitschrift "Blutalkohol" und Schriftleiter der "Deutschen Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin" sowie Geschäftsführender Herausgeber der "Zeitschrift für Rechtsmedizin".
Von außerordentlicher Bedeutung ist auch Gerchows Einsatz als Vorsitzender der Ethik-Kommission für klinische Forschung des Fachbereichs Humanmedizin der Universität Frankfurt und der Ethik-Kommission der Landesärztekammer. Unter seiner Leitung fanden sich die Ethik-Kommissionen der drei hessischen Universitäten unter dem Dach der Ethik-Kommission der Kammer zusammen. "Gerchows Engagement und seinem Eintreten für die Wahrung humaner und rechtlicher Werte ist die hohe Akzeptanz der Ethik-Kommission zu verdanken", unterstrich Stüwe.