Ein Ende der PKV würde den Kollaps des Gesetzlichen Krankenversicherungssystems beschleunigen
Hessischer Ärztekammerpräsident wendet sich gegen unsachgemäße Forderungen
Als unsachgemäßes, die Tatsachen verkehrendes Gepolter bezeichnet der hessische Ärztekammerpräsident,
Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, die Forderung des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Rolf Rosenbrock nach einem Ende der Privaten Krankenversicherung. "Falschaussagen werden durch saftige Worte wie "asozial" oder "anachronistisch" nicht glaubhafter", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter. "Fakt ist, dass die Privatversicherten das gesetzliche Krankenversicherungssystem (GKV) durch ihre Beiträge subventionieren und nicht umgekehrt, wie Rosenbrock behauptet, Millionen Euro entziehen. Dagegen sind die GKV-Versicherten per Gesetz dauerrabattiert."
Nachdrücklich weist von Knoblauch zu Hatzbach darauf hin, dass es sich bei der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) als Grundlage für die privatärztliche Abrechnung um die einzige gesetzlich geregelte Gebührenordnung für ärztliche Leistungen handelt. "Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und wirtschaftlicher Berechnungen erstellt, ermöglicht die GOÄ, insbesondere in der neuen Entwurfsvorlage der Bundesärztekammer, im Unterschied zu der Pauschalvergütung der GKV eine annähernd gerechte Honorierung ärztlicher Arbeit", unterstreicht der Ärztekammerpräsident.
"Ohne die Einnahmen durch Privatversicherte müssten viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis schließen", warnt von Knoblauch zu Hatzbach. "Ein Ende der Privaten Krankenversicherung würde den Kollaps des Gesetzlichen Krankenversicherungssystems damit noch beschleunigen."