Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert: Schluss mit der Kontrollbürokratie und Verschwendung ärztlicher Arbeitszeit!
Erste Hilfe: Redundante Qualitätsprüfungsmaßnahmen und -nachweise abschaffen!
Friedberg. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die Hessische Landesregierung und die Gremien der Hessischen Krankenkassen am 26. November 2022 in Friedberg dazu aufgefordert, umgehend Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie auf den Weg zu bringen. Die Zahl der Gesetze und der damit im Zusammenhang stehenden Regulierungsvorschriften nähmen seit Jahren weiter zu, ebenso die Kontrollbürokratie für die Abrechnungen mit den Krankenkassen. Der große Teil der Regelungen verursache Mehrfachdokumentationen oder diene nicht einer medizinisch sinnvollen Dokumentation, begründeten die Delegierten ihre Forderung. Erschwerend komme der geringe Grad an Digitalisierung hinzu, der dann händisch abgewickelt werden müsse.
So habe eine Umfrage unter Ärztinnen und Ärzten ergeben, dass diese im Mittel drei Stunden pro Tag mit Verwaltungstätigkeiten verbringen. Der Nachweis vorgeschriebener externer Qualitätssicherung und/oder die redundanten Nachweise zu Abrechnungszwecken bedienten eine (Misstrauens-) Kontrollbürokratie, die Millionen von Arztstunden mit Bürokratie binde und damit ärztliche Arbeitskraft in der Patientenversorgung vernichte. Die Delegierten forderten daher, die interne Diskussion zur Strukturqualität gegenüber der ausufernden externen Qualitätskontrolle zu stärken. Allein die Halbierung des Bürokratieaufwandes würde dazu führen, dass die Arbeitskraft von mehr als 30.000 vollzeitbeschäftigten Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus zur Verfügung stünde.
Eine Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung lasse sich nicht durch das Ausfüllen von Formularen oder Zusammentragen von Zetteln erreichen, sondern nur durch medizinisches Personal in der unmittelbaren Patientenversorgung. Daher fordert die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen die rasche Abschaffung aller redundante Qualitätsprüfungen und -nachweise als Erste Hilfe Maßnahme.