Diagnostik und Therapie gehören in ärztliche Hände
Das hessische Ärzteparlament betonte am vergangenen Samstag, 19. März 2016, in Bad Nauheim, dass Diagnostik und Therapie in der Hand der Ärzte verbleiben müssen.
Delegierbar sind nur Leistungen, die nicht dem Arztvorbehalt unterliegen, wohl aber den Arzt entlasten. Dazu mögen sogenannte neue Berufe wie z. B. der Physician Assistant ihren Beitrag leisten, sofern deren Ausbildung und Prüfung in verbindlicher Absprache mit den Ärztekammern erfolgt.
Ein Ärztemangel ist aber dadurch nicht auszugleichen, denn die "ärztliche" Leistung ist nicht delegierbar.
Landesärztekammer Hessen