Deutscher Arbeitsmarkt für Ärztinnen und Ärzte aus acht weiteren EU-Ländern geöffnet

Pressemitteilung

Hoffnung auf Verringerung des Ärztemangels / Behandlung nach Facharztstandard

Seit dem 1. Mai 2011 ist der deutsche Arbeitsmarkt für Bürgerinnen und Bürger aus Staaten, die der Europäischen Union im Jahr 2004 beigetreten sind, uneingeschränkt geöffnet. Damit genießen nun auch Ärztinnen und Ärzte aus Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland. "Wir hoffen, dass sich durch diese Öffnung der heute schon vor allem in ländlichen Gebieten Hessens spürbare Ärztemangel verringern wird", erklärte Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

Von Knoblauch zu Hatzbach wies allerdings zugleich darauf hin, dass ab sofort Ärztinnen und Ärzte aus allen EU-Staaten – zunächst noch mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien, die erst 2007 der EU beigetreten sind – die Approbation, d.h. die Berufszulassung als Ärztin bzw. als Arzt und die Möglichkeit der Facharzt-Anerkennung ohne nochmalige Facharztüberprüfung erhalten.  

Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, haben Patientinnen und Patienten in Deutschland einen Anspruch auf ärztliche Behandlung, die dem Stand eines erfahrenen Facharztes entspricht. "Dies bedeutet jedoch nicht, dass Patienten nur von Ärzten mit Facharztzeugnis behandelt werden dürfen", unterstrich der hessische Ärztekammerpräsident. Vielmehr müsse die Ärztin bzw. der Arzt die Behandlungsmaßnahmen in ihrem/seinem jeweiligen Fachgebiet (es gibt 51 verschiedene Facharztbezeichnungen) theoretisch und praktisch so beherrschen, wie dies vom Facharzt des entsprechenden Faches erwartet werden könne. "Es kommt daher auf die tatsächlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, den so genannten Facharztstandard, an", sagte von Knoblauch zu Hatzbach.

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