Delegiertenversammlung verabschiedet Resolution gegen drohende Fehlentwicklung bei der ambulanten Versorgung psychisch erkrankter Menschen
Das hessische Ärzteparlament warnt davor, dass im Falle einer Verabschiedung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) in Hessen psychotherapeutische Praxissitze abgebaut werden müssten. Die bereits bestehenden eklatanten Wartezeiten und Versorgungsmängel würden dadurch weiter verschlechtert.
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung zum Aufkauf von Praxissitzen führe zu einem radikalen Abbau ambulanter Behandlungsplätze für psychisch kranke Menschen. Der als Grundlage herangezogene Versorgungsgrad für den vertragspsychotherapeutischen Bereich sei keine valide Größe, da schlicht der Versorgungs-Ist-Zustand bei der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes 1999 zur 100-prozentigen Versorgung der Bevölkerung erklärt wurde.
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer wendet sich entschieden gegen diese Versuche, die bereits lange bekannten Missstände in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung zu verschlimmern. Das hessische Ärzteparlament fordert daher die hessischen Bundestagsabgeordneten, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf, diese durch das Gesetz drohende Fehlentwicklung zu verhindern.