Delegiertenversammlung fordert deutliche finanzielle Anreize auch für stationäre Versorgung in strukturschwachen Gebieten
Dass die ambulante ärztliche Versorgung in unterversorgten Regionen im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes durch finanzielle Anreize gestärkt werden soll, wurde von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 26. November ausdrücklich begrüßt. Zugleich wiesen die Delegierten aber eindringlich darauf hin, dass der zunehmende Ärztemangel in diesen Regionen nicht nur den niedergelassenen Bereich betreffe: "Auch Kliniken können nur durch deutliche finanzielle Anreize – unter anderem über zusätzliche Vereinbarungen zu den Tarifgehältern – den ärztlichen Personalmangel abmildern."
Das Ärzteparlament forderte daher den Gesetzgeber dazu auf, einen finanziellen Ausgleich für die Kliniken zu schaffen, um durch geeignete, zweckgebundene Maßnahmen dem ärztlichen Personalmangel zu begegnen.