Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert Einbeziehung der Ärzteschaft in die Diskussion über die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
Vor dem Hintergrund des Gutachtens zur Digitalisierung für Gesundheit des Sachverständigenrates zeigte sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen heute davon überzeugt, dass die Digitalisierung die Gesundheitsversorgung durch ein sektorenübergreifendes und zeitnahes Vorliegen von Behandlungsinformationen verbessert und die Patientensicherheit erhöht werden könne.
Kritisch zu hinterfragen seien u. a. die Opt-out-Zustimmung zur elektronischen Patientenakte, die Rolle von Ärztinnen und Ärzten bei der Kommunikation von Nutzen und Risiken derselben, die praktische Datennutzung und die Finanzierung. Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und das Recht aller Beteiligten auf informationelle Selbstbestimmung müssten dabei unbedingt erhalten bleiben.
Die Delegiertenversammlung forderte daher eine sofortige Einbeziehung der Ärzteschaft in die Diskussion um die Umsetzung des Gutachtens und der daraus resultierenden gesetzgeberischen Aktivitäten sowie die angemessene Finanzierung.