Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen
Hessische Ärzteschaft fordert Normenkontrollklage der Hessischen Landesregierung gegen Bonus-Malus-Regelung
Eindringlich warnten die hessischen Ärztinnen und Ärzte heute auf ihrer Delegiertenversammlung in Bad Nauheim vor einer Verabschiedung des AVWG- Gesetzes mit der darin enthaltenen Bonus-Malus-Regelung. Sie forderten die Hessische Landesregierung einstimmig auf, umgehend nach Inkrafttreten des AVWG eine abstrakte Normenkontrollklage zu erheben. Ziel ist, das Gesetz, insbesondere die Bonus-Malus-Regelung, auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.
Die Delegiertenversammlung begründete ihre Forderung damit, dass die Bonus-Malus-Regelung nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten beeinträchtige, sondern darüber hinaus die Behandlung, vor allem von Schwer- und chronisch Kranken gefährde. Verordne der Arzt nichts, gerate er in den Verdacht, sich auf Kosten der Patienten sanieren zu wollen, erklärte die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. med. Ursula Stüwe. Verschreibe er dagegen vernünftige Medikamente, müsse er draufzahlen.
Überdies lade die Bonus-Malus-Regelung zum Übergriff und zur Verletzung von ärztlichen Grundrechten ein, führte die Delegiertenversammlung in ihrer Begründung weiter aus. Sie schränke das verfassungsmäßige Grundrecht auf Freiheit der Berufsausübung unzulässig ein – und zwar zum Nachteil der Patienten.