Delegation, nicht Substitution: Hessisches Ärzteparlament lehnt GBA-Beschluss ab

Pressemitteilung

Patienten haben Anrecht auf Behandlung nach Facharztstandard

Diagnose und Therapie müssen in ärztlicher Hand bleiben:

Mit Nachdruck hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen daher in einer Resolution den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Kompetenzausweitung nichtärztlicher Mitarbeiter in der derzeitigen Form abgelehnt. Die vom GBA vorgelegte Richtlinie über die "Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3 c SGB V", der das Bundesgesundheitsministerium noch zustimmen muss, sei aus ärztlicher Sicht nicht akzeptabel.

Die von der Ärzteschaft ausgebildeten Medizinischen Fachangestellten (MFA) würden zu Gunsten anderer Gesundheitsberufe wie den Pflegekräften zurückgedrängt, erklärten die Delegierten am 26.11.2011 in Bad Nauheim. So schlösse die Richtlinie u.a. die Delegation ärztlicher Leistungen an qualifizierte Medizinische Fachangestellte im Rahmen hessischer Modellvorhaben – wie sie der Hessische Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 - 2014 vorsehe – praktisch aus. Dafür lege der GBA in seinem Entwurf fest, dass eine besonders qualifizierte Pflegekraft nach Diagnosestellung durch den Arzt die Therapie in fachlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Verantwortung übernehmen soll.

Dieser Substitution ärztlicher Tätigkeiten erteilte das hessische Ärzteparlament eine klare Absage. Im Sinne einer angemessenen und flächendeckenden Versorgung würden künftig einzelne ärztliche Aufgaben auf nichtärztliche Mitarbeiter übertragen werden müssen. Die Patientensicherheit setze allerdings voraus, dass dies nur unter ärztlicher Aufsicht erfolge. "Die Patienten haben Anrecht auf Behandlung nach Facharztstandard", unterstrichen die Ärztevertreter. Eigenverantwortlich handelnde nichtärztliche Mitarbeiter könnten diesen nicht gewährleisten.

Die Delegiertenversammlung forderte den Hessischen Sozialminister dazu auf, den Beschluss ebenfalls abzulehnen und diesen an den Gemeinsamen Bundesausschuss zurückzuweisen.

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