"BKA-Gesetzentwurf ist tiefgehender Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis"
Hessisches Ärzteparlament fordert den Ministerpräsidenten auf, sich für Erhalt des Zeugnisverweigerungsrechtes einzusetzen
Mit Unverständnis und Besorgnis reagierte die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen heute in Bad Nauheim auf den umstrittenen BKA-Gesetzesentwurf zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Der Präsident der Ärztekammer, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, bezeichnete das Gesetz als Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten aller Fachrichtungen und Patienten. Es zerstöre damit die wichtigste Grundlage der Behandlungsbeziehung. "Noch gibt es das vertrauensvolle Arzt-Patientenverhältnis. Wenn Patienten allerdings durch gesetzliche Regelung nicht mehr auf die ärztliche Schweigepflicht bauen können, laufen wir Gefahr, dass sich das Vertrauen in Misstrauen verwandelt," sagte von Knoblauch zu Hatzbach.
Die Landesärztekammer hat sich schon mehrfach gegen eine Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht gewandt. Als unbegreiflich kritisierten die Delegierten, dass ausschließlich Strafverteidiger, Abgeordnete und Seelsorger von den erweiterten BKA-Befugnissen wie z.B. der Online-Untersuchung und akustischen und optischen Wohnraumüberwachung ausgenommen sein sollen. Nicht jedoch Ärztinnen und Ärzte. "Somit wird eine Zwei-Klassen-Linie gezogen, die eine neue, erheblich eingeschränktere Dimension der Arzt-Patienten- Vertraulichkeit mit sich bringt", hieß es auf der Delegiertenversammlung. In dem Gesetzentwurf werde das Schutzbedürfnis der Patienten um seine vertraulichen Gesundheitsbelange deutlich niedriger angesetzt als der Datenschutz eines Strafverteidigers und seines Klienten. "Das stellt einen tiefgehenden Eingriff in das unbedingt schutzbedürftige Arzt-Patienten-Verhältnis dar," erklärte das Ärzteparlament.
Eine erfolgreiche Behandlung setze die Sicherheit des Patienten voraus, sich seiner Ärztin oder seinem Arzt ohne Einschränkung anvertrauen zu können. Die Delegiertenversammlung forderte daher den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und die im Bundesrat vertretenen Parteien auf, sich für den Erhalt des vollen Zeugnisverweigerungsrechtes in der Arzt-Patientenbeziehung einzusetzen: "Das Arzt-Patientenverhältnis verdient uneingeschränkten Schutz!"