Berufsrecht hat Vorrang vor Sozialrecht
BÄK kritisiert Entwurf zur Änderung des Vertragsarztrechts
Berlin, 04.05.2006 – „Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Vertragsarztrechts wird ärztliches Berufsrecht ausgehebelt und die ‚Versozialrechtlichung' des Arztberufes vorangetrieben.
Offensichtlich ist dem Bundesgesundheitsministerium daran gelegen, über dieses Gesetz staatliche Reglementierung und Weisung in die Selbstverwaltung der Ärztekammern hinein zu treiben. Wir werden diese Aufweichung berufsrechtlicher Pflichten und Rechte der Ärzte unter dem drohenden Dogma sozialrechtlicher Verpflichtungen notfalls höchstrichterlich klären lassen", kritisierte heute Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe den aktuellen Referentenentwurf des BMG für ein Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG). Ärztliches Berufsrecht müsse grundsätzlich Vorrang vor sozialrechtlichen Regelungen haben. Deshalb trete die Bundesärztekammer entschieden allen Bestrebungen entgegen, das Vertragsarztrecht vom ärztlichen Berufsrecht abzukoppeln, sagte Hoppe.
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