Berufsgerichte entscheiden oft zu milde
"Wir sind unzufrieden mit den Berufsgerichten, weil unsere Anträge auf die Durchführung berufsgerichtlicher Verfahren viel zu selten verfolgt werden": Mit Verärgerung reagierte der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Alfred Möhrle, heute auf die Behauptung von Christiane Loizides, vorsitzende Verwaltungsrichterin am Berufsgericht für Heilberufe am Frankfurter Verwaltungsgericht, arbeitsunlustige Ärzte im Notdienst seien keine Ausnahme.
Die öffentlichen Äußerungen der Verwaltungsrichterin setzten den ärztlichen Notdienst in ein falsches Licht. "Es ist allerdings nicht zu verstehen, daß die Berufsgerichte in den wenigen schwerwiegenden Fällen ärztlicher Pflichtverletzung, die von der Landesärztekammer anhängig gemacht werden, viel zu milde Urteile verhängen oder den Strafanträgen der Kammer nicht folgen." Sicher gebe es eine Reihe von schwarzen Schafen, die aber gerade von den Berufsgerichten konsequent verurteilt werden müßten, erklärte Möhrle. Ob hierfür die Verhängung einer Strafe von 500 €, wie gerade in einem solchen Falle geschehen, ausreiche, sei höchst fraglich.