Aktualisierte Spezifikation für den elektronischen Heilberufsausweis verabschiedet

Pressemitteilung

Gemeinsame Presseerklärung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer

Berlin, 12.10.2005 – Die Herausgeber von elektronischen Heilberufsausweisen haben heute die notwendige Aktualisierung der technischen Spezifikation für den elektronischen Heilberufsausweis (Health Professional Card, HPC) abgeschlossen. In einer gemeinsamen Sitzung von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, Bundespsycho-therapeutenkammer, der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft wurde die Version 2.09 der Spezifikation für den elektronischen Heilberufsausweis verabschiedet, die auch die sichere Kommunikation mit der zukünftigen elektronischen Gesundheitskarte gewährleistet. Die neue Spezifikation wird nun den Chipkartenherstellern und Trustcentern zur Kommentierung übergeben. Diese haben bis zum 24.10.2005 Gelegenheit, ihre Bewertungen abzugeben. „Wir hoffen, dass die Industrie auf Grundlage der jetzt vorgestellten Spezifikation möglichst kurzfristig erste Prototypen für Heilberufsausweise vorlegen kann, damit wir – sobald auch die Spezifikation für die elektronische Gesundheitskarte und damit absehbar entsprechende Testkarten vorliegen – mit Labortests zum Zusammenspiel von Heilberufsausweis und Gesundheitskarte beginnen können", sagte Dirk Schladweiler, Leiter des Projektbüros Elektronischer Arztausweis der Bundesärztekammer. An der Sitzung nahmen auch Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) sowie der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder teil.

Mit Verabschiedung der HPC-Spezifikation 2.09 erfüllen die Organisationen der Heilberufe zeitgerecht die Anforderungen des BMGS. Im September hatte das BMGS als zuständige Aufsichtsbehörde die mit der Vorbereitung der elektronischen Gesundheitskarte beauftragte gematik GmbH angewiesen, die von den Heilberufsgruppen verabschiedete Spezifikation zur Grundlage der weiteren Arbeiten beim Aufbau der zukünftigen Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen zu machen.

Der Vertreter des BMGS bestätigte in der Sitzung, dass die jetzt von den Heilberufsgruppen vorgelegte Spezifikation geeignet ist, um in die anstehenden Testverfahren für die elektronische Gesundheitskarte einzusteigen. Auch der Vertreter des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, federführend im Arbeitskreis „Gesundheit und Soziales" der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, geht davon aus, dass die aktuelle Spezifikation geeignet ist, um in Testverfahren datenschutzkonforme und technisch handhabbare Lösungen zu ermitteln.

Erst durch die Heilberufsausweise werden Anwendungen wie elektronisches Rezept, elektronische Arzneimitteldokumentation und elektronischer Arztbrief ermöglicht. Elektronische Heilberufs- und Berufsausweise sind somit als Teil der zukünftigen Telematik-Infrastruktur eine der Schlüsseltechnologien für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Patienten. Die speziell für den Einsatz im Gesundheitswesen weiterentwickelten Chipkarten verfügen wie kleinste Computer über ein eigenes Rechenwerk und ermöglichen besondere Mechanismen wie die so genannte „Card-to-Card-Authentication". Diese bietet die Gewähr dafür, dass nur berechtigte Personen auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen können. So bleiben die Daten selbst dann geschützt, wenn die Karte verloren gehen sollte. Auch durch die Möglichkeit der zentralen Sperrung der Karten wird ein besonderer Schutz der hoch sensiblen Patientendaten gewährleistet. Die Card-to-Card-Authentication ermöglicht die direkte gegenseitige Erkennung zwischen elektronischer Patientenkarte und elektronischem Heilberufsausweis ohne die Zwischenschaltung eines Computers.

Über seine Funktion als direktes Gegenstück zur Gesundheitskarte hinaus bietet der elektronische Heilberufsausweis Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Psychotherapeuten auch die Möglichkeit, elektronische Dokumente zu unterschreiben (d.h. mit voller Rechtswirksamkeit gemäß Signaturgesetz zu „signieren"), sie für den Versand über Datenleitungen sicher zu verschlüsseln und sich gegenüber Computersystemen auszuweisen („authentisieren").

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestellen der Herausgeber oder an den Leiter des Projektbüros Elektronischer Arztausweis der Bundesärztekammer, Herrn Dirk Schladweiler: (030) 4004 56 302.

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