Ärztliche Weiterbildung bei Krankenhausreform berücksichtigen und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sicherstellen

Pressemitteilung

Bad Nauheim. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die Landesregierung am 22. März dazu aufgefordert, bei der Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) – kurz: Krankenhausreform – die Belange der ärztlichen Weiterbildung zu berücksichtigen. Auch forderten die Delegierten den Gesetzgeber, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kostenträger dazu auf, die Finanzierung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung sicherzustellen.

Die im Rahmen der Krankenhausreform veränderte Zuordnung von Leistungsgruppen an Krankenhäusern sowie die Schließung oder Umwidmung von Krankenhäusern in Hessen hätten gravierenden Auswirkungen. Sie führten notwendigerweise dazu, dass Inhalte der ärztlichen Weiterbildung in den ambulanten Bereich verlagert werden. Doch bisher sei keine ausreichende Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung vorgesehen, kritisierten die Delegierten.

Dadurch bestehe die Gefahr, dass sich die Dauer der Weiterbildung deutlich verlängere – mit der Folge, dass weniger Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung zur Verfügung stünden, warnte das hessische Ärzteparlament. Um dies zu verhindern, sei die Finanzierung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung dringend notwendig.

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