Ärztemangel: Weitere Verschärfung droht
Landesärztekammer Hessen wendet sich gegen den Versuch, die Autonomie ärztlicher Berufsgewerkschaften als Tarifpartner zu unterlaufen
Nachdrücklich hat sich die Landesärztekammer Hessen heute gegen ein Streikverbot für ärztliche Berufsgewerkschaften gewandt, das in die Grundrechte von Ärztinnen und Ärzten als Arbeitnehmer eingreifen würde. „Die Bestrebungen des Deutschen Gewerkschafts-bundes (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die tarifpolitische Autonomie von Berufsgewerkschaften durch Änderungen des Tarifvertragsrechts anzutasten, tragen dazu bei, den Ärztemangel in Deutschland weiter zu verschärfen", warnte Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. So habe die Politik der sich nicht ausschließlich mit ärztlichen Belangen befassenden Großgewerkschaften in der Vergangenheit zu einer nachlassenden Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus beigetragen, erklärte von Knoblauch zu Hatzbach. Erst die arztspezifischen Tarifverträge der Berufsgewerkschaft Marburger Bundes hätten für verbesserte Arbeitsbedingungen für junge Ärztinnen und Ärzte gesorgt.
Die Landesärztekammer appelliert daher an den Hessischen Sozialminister Stefan Grüttner und die hessischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags, sich dafür einzusetzen, dass die in der Verfassung garantierten Rechte von ärztlichen Arbeitnehmern gewahrt bleiben und die Autonomie ärztlicher Berufsgewerkschaften nicht unterlaufen wird. Die Forderungen von DGB und BDA, die Tarifeinheit im Betrieb gesetzlich festzuschreiben, hätten zur Folge, dass zukünftig nur noch Tarifverträge so genannter Mehrheitsgewerkschaften zur Anwendung kommen würden. „Dieses Ansinnen steht nicht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das erst am 7. Juli 2010 in einem Urteil den Grundsatz der Tarifpluralität unter Verweis auf die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) bestätigt hat", unterstrich von Knoblauch zu Hatzbach.