Ärztekammer unterstützt Wiedereinstieg in den Arztberuf
Wiedereinsteiger können Ärztemangel jedoch nicht lösen
"Der Wiedereinstieg in den Beruf, zum Beispiel nach der Elternzeit oder einem Auslandsaufenthalt, ist auch für Ärztinnen und Ärzte ein wichtiges Thema", sagt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. "Damit er gelingt, steht die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) Kolleginnen und Kollegen, die wieder in ihren Beruf zurückkehren wollen, beratend zur Seite." So etwa an der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung der LÄKH in Bad Nauheim, die Ärztinnen und Ärzte entsprechend ihrer Qualifikation berät, an ausgewählten Veranstaltungen teilzunehmen, wie z. B. Repetitorium Innere Medizin, Repetitorium Allgemeinmedizin, Repetitorium Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Pädiatrie "State of the Art", Ultraschallkurse, EKG-Kurse etc.
"Wir empfehlen den Kolleginnen und Kollegen, die Rahmenbedingungen für den Wiedereinstieg zu planen", erklärt von Knoblauch zu Hatzbach. Dafür muss u. a. geklärt werden, ob sich Arbeitszeit und Arbeitsort mit den eigenen Vorstellungen und privaten Voraussetzungen vereinbaren lassen. Für Mütter und Väter ist eine geregelte Kinderbetreuung wichtig. Von entscheidender Bedeutung ist auch die Frage, ob berufliche Kompetenzen aufgefrischt werden müssen. "Hier bietet die Akademie der Landesärztekammer eine breite Angebotspalette an. Individuelle Beratung ist auch regional bei den Bezirksärztekammern möglich", so der hessische Kammerpräsident.
Die Überlegung, ob sich der Ärztemangel vor allem auf dem Land durch eine vermehrte Förderung des Wiedereinstieges in den Beruf beheben lasse, sieht von Knoblauch zu Hatzbach nicht als zielführend an: "Wir haben derzeit rund 37.000 Kammermitglieder in Hessen. Die größte Gruppe der 8.282 approbierten Ärztinnen und Ärzte, die als "nicht ärztlich tätig" gemeldet sind, stellen Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand (5.662) dar. Viele von ihnen haben lange, oft weit über das durchschnittliche Rentenalter hinaus, gearbeitet. Auch die 419 im August 2018 in Elternzeit befindlichen Kolleginnen und Kollegen können und sollen nicht vorzeitig aus ihren Familien geholt werden, um wieder zu arbeiten", so von Knoblauch zu Hatzbach. "Allerdings unterstützen wir jede und jeden, der nach einer Pause wieder in den Beruf zurückkehren möchte. Damit dieser Wiedereinstieg einfacher wird, sollten sich Ärztinnen und Ärzte aber auch während eines berufsfreien Intervalls beruflich fortbilden. Lebenslange Fortbildung gehört selbstverständlich zum Arztberuf."