Ärztekammer krisitisiert lückenhafte Gesetzgebung
Von Knoblauch: Landesärztekammer hat ihre Hausaufgaben gemacht
Ärzteschelte hat im "Superwahljahr" 2009 Hochkonjunktur. Doch auch die jüngsten Vorwürfe, dass Ärzte und Kliniken in großem Stil mit Prämienzahlungen für die Einweisung von Patienten arbeiten würden, sind überzogen, wie der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach heute in Frankfurt betonte: "Schwarze Schafe gibt es in der Ärzteschaft nicht häufiger als in der Politik, oder in anderen Berufen. Dennoch steht fest: Für Bestechung und Korruption darf im Gesundheitswesen kein Platz sein!" Das Vertrauen von Patienten in ihren Arzt, ihre Ärztin dürfe nicht durch Korruptionsverdacht erschüttert werden. "Es ist Aufgabe der Landesärztekammer, berufsgerichtlich gegen schwarze Schafe vorzugehen," so von Knoblauch weiter. "Allerdings kann die Kammer nur ermitteln, wenn Verdachtsfälle mit möglichst konkreten Belegen gemeldet werden. Alles andere gehört in den Bereich der üblen Nachrede."
Dies gelte auch für das Thema "Zuweisung gegen Entgelt", also für Verträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, in denen nicht Geld für eine ärztliche Leistung, sondern für die Leitung von Patientenströmen fließen soll. "Die Rechtslage ist klar", sagte von Knoblauch: "Nach § 31 der Berufsordnung ist es Ärztinnen und Ärzten verboten, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten ein Entgelt zu nehmen." Doch anders als die von der Ärzteschaft selbst erlassene Berufsordnung seien die Regelungen im Sozialrecht nicht eindeutig. So fordere der für das Sozialgesetzbuch V zuständige Bundesgesetzgeber eine engere Zusammenarbeit von stationärer und ambulanter Behandlung. "Im Rahmen der Integrierten Versorgung sollen Kliniken Verträge mit niedergelassenen Ärzten abschließen. „Die Gesetzgebung ist lückenhaft und vor allem bei den Verträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Vertragsärzten im Bereich der prä- und poststationären Versorgung fehlen ausreichende gesetzliche Regelungen," kritisierte von Knoblauch die Untätigkeit des Bundesgesetzgebers.
"Es muss dringend geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Krankenhäuser die niedergelassenen Ärzte auch außerhalb der Integrierten Versorgung einbinden können,"verlangte der Ärztekammerpräsident. Erst wenn die Gesetzeslage geklärt sei, könne eine engere Verzahnung von stationärem und ambulanten Sektor zu einer wirtschaftlicheren Verwendung der Mittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung führen.
"Die Landesärztekammer Hessen hat schon längst ihre Hausaufgaben gemacht und die weiteren Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern entwickelt," hob von Knoblauch hervor. "Sobald der Gesetzgeber die notwendigen sozialrechtlichen Regelungen getroffen hat, müssen bei solchen Kooperationen u.a. folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Das Vertragsangebot seitens des Krankenhauses muss gegenüber allen in der Region einweisenden Ärzten bestehen.
- Auch niedergelassene Vertragsärzte müssen allen in Frage kommenden Krankenhäusern und nicht nur ausgewählten Häusern eine Kooperationsvereinbarung anbieten.
- Die Patienten müssen über die Kooperation informiert werden und wissen, welche Leistungen durch wen erbracht werden,
- Der Patient muss im Rahmen des sozialrechtlich Zulässigen tatsächlich die Wahl haben, in welches Krankenhaus er eingewiesen werden und von welchem Arzt er weiterbehandelt werden möchte.
"Wenn Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt fordert, es müsse mehr Transparenz "ins System", muss sie erst ihr eigenes Feld bestellen," sagte von Knoblauch. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, die Bundesgesundheitsministerin dagegen nicht."