Ärztekammer begrüßt Ablehnung der Elektronischen Gesundheitskarte durch die Kassenärztliche Vereinigung
Die Landesärztekammer Hessen und ihre Delegiertenversammlung als Vertretung der gesamten Hessischen Ärzteschaft also der 29.000 hess. Ärztinnen und Ärzte der stationären Kliniks- und der ambulanten Praxis-Versorgung, begrüßt, dass die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung, also die Vertretung der hess. Vertragsärzteschaft (ca. 10.000 niedergelassene Ärztinnen & Ärzte und psycholog. Psychotherapeutinnen und -therapeuten), der Resolution der Ärztekammer vom 25. November zur Ablehnung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in aktueller Form und Planung gefolgt ist und ihren Vertrag mit der ARGE Telematik (KVen und KBV) zur Errichtung von Telematik-Betriebszentren gekündigt hat.
Dies als weiteres Zeichen der Verstärkung des Protestes gegen eine Neuerung, die ausschließlich den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen einen Nutzen bringt, sich für die Krankenhäuser nach ca. 10 Jahre zu rechnen scheint und die Ärztinnen und Ärzte sowie die psychologischen Psychotherapeuten in den Praxen aber ausschließlich massiv finanziell belastet.
Nur die freiwilligen Anwendungen auf der Karte könnten einen Nutzen für Arzt und Patient bringen. Aber die Gefahr des nicht ausreichenden Datenschutzes mit Bekanntwerden höchst sensibler und persönlicher Informationen des einzelnen Bürgers und Patienten ist, wie man an der Geheimhaltungspanne des Booz-Hamilton-Allen-Gutachtens zu den wahren Kosten der Einführung der eGK ja bestens dokumentiert sieht, einfach zu groß, um die geplante Karte in ihrer jetzigen Ausprägung zu akzeptieren.