Ärzte lassen sich kein unmenschliches Verhalten verordnen
Zum Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts zur Krankenhausbehandlung: Stationäre Weiterbehandlung muss gewährleistet bleiben
Für viele Patienten kommen nach Überzeugung der Delegiertenversammlung der hessischen Ärztinnen und Ärzte massive Probleme bei der Weiterbehandlung im Krankenhaus zu. Grund dafür ist die Entscheidung des großen Senats des Bundessozialgerichts zur stationären Krankenbehandlung, wonach eine stationäre Behandlung immer dann abgebrochen werden muss, wenn sie ambulant fortgesetzt werden kann.
Tatsache ist jedoch, dass vor allem bei Pflegebedürftigen, Demenzkranken und psychisch Kranken nach Abschluss der Krankenhausbehandlung nicht sofort eine entsprechende Unterbringung zur Verfügung steht. Hält es ein Arzt für unvertretbar und menschenunwürdig, einen Menschen aus dem Krankenhaus zu entlassen, dessen weitere Unterbringung und Versorgung nicht gewährleistet ist, müssen der Patient oder seine Angehörigen den weiteren stationären Aufenthalt privat bezahlen.
"Wir Ärztinnen und Ärzte lassen uns kein unmenschliches Verhalten gegenüber den uns anvertrauten Patienten verordnen", empörten sich die Delegierten. Das Ärzteparlament forderte daher die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, in ausreichender Zahl Einrichtungen zu schaffen, in denen die betroffenen Patienten zunächst aufgefangen und versorgt werden können. Bis dahin müsse eine öffentliche Finanzierung der Unterbringung im Krankenhaus gewährleistet bleiben. Der Staat könne dieses Kostenrisiko weder den Krankenhäusern in ihrer angespannten Finanzsituation, noch den unverschuldet in eine Pflegesituation geratenen Menschen aufbürden.