Ärzte fordern: Keine zweite Chance für den Glimmstängel
Landesärztekammer wendet sich gegen eine Aufweichung des Rauchverbots in Hessen
"Bei Prävention kann und darf man keine Kompromisse machen": Mit deutlichen Worten wandte sich Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Ursula Stüwe gegen Überlegungen hessischer Politiker, das erst wenige Monate alte Nichtraucherschutzgesetz ("Gesetz zum Schutze vor den Gefahren des Nichtrauchens") in Hessen wieder aufzuweichen. "Eine zweite Chance für den Glimmstängel in hessischen Gaststätten muss unbedingt verhindert werden, da sonst erneut massive Gefahr für die Gesundheit von Gästen und Mitarbeitern droht", forderte Stüwe. Es klinge wie Hohn, wenn die Befürworter einer Gesetzesänderung, nach der z.B. Einraum-Gaststätten von dem Rauchverbot ausgenommen werden sollen, von notwendigen "Verbesserungen" der gesetzlicher Regelungen sprächen.
Am Mittwoch, 21.Mai wird der Änderungsantrag der FDP zum Nichtraucherschutzgesetz im Sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages behandelt. Stüwe warnte die Abgeordneten vor einem Kniefall vor einigen wenigen Gaststättenbetreibern, der zu Lasten des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung - vor allem der Angestellten in den betroffenen Betrieben - gehe. "Nicht zuletzt wird ein konsequentes Rauchverbot voraussichtlich die Kosten im Gesundheitswesen, die durch Krankheiten infolge des Rauchens entstehen, in der Zukunft erheblich entlasten," gab die Ärztepräsidentin zu bedenken.