Neben den bekannten Institutionen können auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftskonfliktberatungen durchführen. Gerade für Frauenärztinnen und -ärzte, die „ihre“ Patientinnen in allen Lebenslagen begleiten, ist der Schwangerschaftskonflikt integraler Bestandteil ihrer Tätigkeit. Nach Absolvierung einer speziellen Fortbildung sind diese Kolleginnen und Kollegen – gerne auch aus anderen Fachrichtungen – befähigt, die erforderliche Bescheinigung über die Durchführung einer Schwangerschaftskonfliktberatung zu erstellen.