Die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten ist ein anspruchsvoller Ausbildungsgang im dualen System, das heißt: Ausbildung in der Praxis und in der Berufsschule. Die vorgeschriebene Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die Ausbildungsinhalte sind im Ausbildungsrahmenplan als Anhang zur Ausbildungsordnung vom 26. April 2006 niedergelegt.
Informationen über die Ausbildung finden Sie im Internet auf unserer Website unter https://www.laekh.de/fuer-mfa/berufsausbildung/berufsausbildungsvertrag-und-vorschriften
Im Berufsausbildungsvertrag verpflichtet sich die ausbildende Praxis daher, der/dem Auszubildenden die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln und die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann (vgl. § 14 BBiG).
Sprachliche Eignung
Seit dem 1. Januar 2024 werden die Berufsausbildungsverträge im Portal der Landesärztekammer Hessen erstellt. Im Abschnitt „Sprachliche Eignung“ (für die qualifizierte dreijährige MFA-Berufsausbildung im dualen System) muss eine Entscheidung getroffen werden:
- Wenn für „Muttersprache Deutsch“ die Angabe „ja“ angekreuzt wird, müssen als Nachweis für die Voraussetzung „die deutsche Sprache wurde als Kind gelernt und im primären Sprachgebrauch verwendet“ ein deutsches Grundschulzeugnis und ein Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule (das letzte Halbjahreszeugnis reicht aus) mit dem Vertrag hochgeladen werden.
- Wenn „Muttersprache Deutsch“ verneint wird, muss ein B2-Prüfzertifikat, hilfsweise ein deutsches Zeugnis mindestens über den Mittleren Schulabschluss hochgeladen werden.
Aus Gründen des Patientenschutzes wurde als Eingangsvoraussetzung das Niveau B2 festgelegt.
Überprüfen der Sprachkompetenz
Wir empfehlen Ihnen, die Sprachkompetenz beim Bewerbungsgespräch selbst zu überprüfen und sich das B2-Sprachzertifikat gegebenenfalls vorlegen zu lassen.
Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen, helfen folgende Stellen weiter:
- die regional zuständige Arbeitsagentur,
- die für die Berufsschule zuständigen QuABB*-Ausbildungsbegleiter/-innen,
- die von der Landesärztekammer bestellten Ausbildungsberater/-innen.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten des Spracherwerbs sowie der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, zum Beispiel das vom Hessischen Wirtschaftsministerium aufgelegte Programm „Wirtschaft integriert“.
Gute Nachricht: Eine Einstellung von MFA-Auszubildenden ist bis einschließlich 31. Oktober eines Jahres möglich.
Landesärztekammer Hessen, Abteilung MFA-Ausbildungswesen
Weiterführende Links im Internet:
- Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen: www.europaeischer-referenzrahmen.de
- Wirtschaft integriert: www.wirtschaft-integriert.de
- Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule: www.quabb-hessen.de
- Ausbildungsberater/-innen der LÄKH: https://www.laekh.de/fuer-mfa/berufsausbildung/ausbildungsberatung-quabb
* QuABB bedeutet: Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule, Landesprogramm.