Mitte 2025 laufen mehrere Übergangsfristen aus. Wer noch nach der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen 2005 (WBO 2005) einen Schwerpunkt oder eine Zusatzbezeichnung abschließen möchte, muss die Weiterbildung dafür bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen haben und die Anerkennung beantragt haben. Von dieser Übergangsregelung kann nur Gebrauch machen, wer vor dem 1. Juli 2020 mit der jeweiligen Weiterbildung in dem Schwerpunkt oder der Zusatzbezeichnung begonnen hat. Ebenfalls läuft die Übergangsbestimmung zur Umschreibung der Qualifikation Leitender Notarzt aus. Bis zum 1. Mai 2025 besteht noch die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Bescheinigung über die Qualifikation Leitender Notarzt zu stellen. (red)