Blick hinter die Kulissen: Im Rahmen einer Serie stellen sich Abteilungen der Landesärztekammer Hessen vor.

Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte an Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren müssen sie 250 Fortbildungspunkte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. ihrem Arbeitgeber nachweisen. Die Landesärztekammer Hessen fördert die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte unter anderem durch die Anerkennung geeigneter Fortbildungsmaßnahmen. Dies ist Aufgabe der Anerkennungsstelle für Fortbildungsveranstaltungen. Die Erteilung von Fortbildungspunkten für geeignete Veranstaltungen ist damit ein wesentlicher Anreiz für Ärztinnen und Ärzte, sich fortzubilden. Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen können für ihre geplanten Veranstaltungen Fortbildungspunkte beantragen und so ihr Fortbildungsangebot attraktiver gestalten.

Die Anerkennungsstelle für Fortbildungsveranstaltungen besteht aus einem engagierten und qualifizierten Team von fünf SachbearbeiterInnen und der Teamleiterin. Unsere Aufgabe ist es, die Anträge auf Anerkennung von Fortbildungspunkten zu bearbeiten. Dabei sind wir für alle Veranstaltungen zuständig, die in Hessen in Präsenz stattfinden sollen sowie für digitale Veranstaltungsformate, wenn sich der Hauptsitz des Veranstalters in Hessen befindet.

Wir sind erste Ansprechpartner für telefonische und schriftliche Anfragen rund um die Anerkennung von Fortbildungspunkten. Den Anbietern von Fortbildungsveranstaltungen steht im Portal der Landesärztekammer Hessen ein einfaches und transparentes Antragsverfahren online zur Verfügung. Wir geben – wenn gewünscht – Hilfestellung beim Ausfüllen des Antragsformulars. Mit dem Antrag muss ein aktuelles Veranstaltungsprogramm eingereicht werden.

Wir überprüfen die eingereichten Anträge und Unterlagen auf Vollständigkeit und stellen sicher, dass alle notwendigen Informationen vorliegen. Außerdem beurteilen wir, ob das wissenschaftliche Programm inhaltlich und formal den Vorgaben der Fortbildungsordnung entspricht.

Schließlich berechnen wir anhand des Veranstaltungsprogramms die Anzahl der Fortbildungspunkte und stellen den Anbietern für ihre Veranstaltung eine Teilnehmerliste und Teilnahmebescheinigungen im Portal zum Download zur Verfügung.

Grundlage ist die Fortbildungsordnung der LÄKH

Uns erreichen Anträge für ganz unterschiedliche Veranstaltungsformate, darunter Kongresse, Seminare, online abrufbare Beiträge und Veröffentlichungen in Printmedien mit Lernerfolgskontrolle (z. B. im Hessischen Ärzteblatt), Präsenz- und Hybridveranstaltungen und Veranstaltungsreihen. Jedes Veranstaltungsformat bringt eigene Herausforderungen und Möglichkeiten mit, die unser Team sorgfältig bewertet. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und Fairness im Anerkennungsprozess. Grundlage unserer Bewertung sind die Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen, die dazugehörige Richtlinie zum Anerkennungsverfahren und die aktuellen Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung. Eine rasche Beantwortung aller Anfragen, eine effiziente Zusammenarbeit und die fristgerechte Bearbeitung der Anträge sind uns sehr wichtig. Unser Team ist geprägt von einer hohen Eigenverantwortung und einem stetigen Austausch untereinander.

Ein guter Service ist uns sehr wichtig. Veranstalter können ihre anerkannten Fortbildungen im Veranstaltungskalender auf der Website der Landesärztekammer Hessen kostenlos ankündigen lassen. Dieser Veranstaltungskalender stellt eine gute Orientierung für alle Ärztinnen und Ärzte dar.

Nach der Veranstaltung muss der Anbieter einer zertifizierten Fortbildung innerhalb von vier Wochen die Teilnehmerpunkte melden. Auch dabei geben wir – wenn erforderlich – gern Hilfestellung.

Uns erreichen Anträge von vielen verschieden Anbietern. Dazu gehören z. B. Akademien, Kliniken, Berufsverbände, Fachgesellschaften, Netzwerke, Verlage sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, aber auch Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller und Dienstleister. Diese breite Palette an Anbietern ermöglicht es, für Ärztinnen und Ärzte ein abwechslungsreiches und relevantes Fortbildungsangebot zu gewährleisten.

Mit der Anerkennung von Fortbildungspunkten ist eine zertifizierte Veranstaltung geeignet, damit Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte an Kliniken die Möglichkeit haben, ihrer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nachzukommen.

Fortbildungskalender

Sollten Ihre Fortbildungspunkte noch nicht ausreichen, finden Sie auf der Website der Landesärztekammer Hessen den Fortbildungskalender mit zertifizierten Veranstaltungen.

Selbstverständlich können Sie uns bei allen Fragen zur Antragstellung, Bewertung einer Fortbildungsveranstaltung oder Punktemeldung kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Anmerkungen, sowohl positiver als auch konstruktiver Natur. Sollten Sie Verbesserungspotenzial sehen, sind wir für Ihre wertvollen Impulse offen. Sie erreichen uns telefonisch unter Fon: 069 97672-565 oder per E-Mail an: anerkennungsstelle@laekh.de.

Kerstin Kalhöfer, Teamleiterin Anerkennungsstelle für Fortbildungsveranstaltungen der Landesärztekammer Hessen