Besuch von Gesundheitsministerin Diana Stolz

Zur fünften Delegiertenversammlung in der Wahlperiode 2023–2028 war die neue Hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege geladen. Diana Stolz (CDU) ist erst seit wenigen Wochen im Amt – ihr Kommen war daher ein Antrittsbesuch und eine gute Gelegenheit, sich den versammelten Ärztevertreterinnen und -vertretern persönlich vorzustellen. Sie freue sich auf die Zusammenarbeit, begann Stolz ihr Grußwort. Das Gesundheitssystem stehe vor großen Herausforderungen. „Ärztinnen und Ärzte sind eine wichtige Stütze dieses Systems“, sagte Stolz. Ansprechpartnerinnen und -partner seien sie nicht nur wegen ihrer medizinischen Fachexpertise. Sie seien auch da bei Sorgen, Ängsten und Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Zuge danke sie den anwesenden Ärztinnen und Ärzten stellvertretend für ihr Engagement, ihre Leidenschaft und ihre wertvolle Arbeit in einem herausfordernden Umfeld.

Im weiteren Verlauf ihrer Rede ging die Gesundheitsministerin auf aktuelle Themen der Gesundheitspolitik ein. Reformen seien auf Bundesebene viele geplant, doch würden Akteure im Gesundheitswesen nicht ausreichend beteiligt. Es werde viel über die Fachkräfte im Gesundheitswesen gesprochen, statt mit ihnen ins Gespräch zu gehen. „In Hessen wird ein anderer Ansatz verfolgt“, so Stolz. Sie sei überzeugt, dass den aktuellen Herausforderungen nur gemeinsam begegnet werden könne.

Dabei spielten Ärztinnen und Ärzte eine wichtige Rolle. „Sie sind die Praktikerinnen und Praktiker vor Ort, sie sehen, wo es gut läuft und wo es hakt, sie sind Gradmesser, Ansprechpartner und Experten“, bekräftigte Stolz. Aus diesem Grund habe sie gleich zu Beginn ihrer Amtszeit den Austausch mit der Landesärztekammer Hessen gesucht. Ein Hessischer Pakt für Gesundheit soll gemeinsam mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen erarbeitet werden und die gesundheitspolitischen Ziele festlegen.

Zur Krankenhausreform fand Stolz deutliche Worte. Sie sei dringend notwendig, so die Ministerin. Ohne eine solide Finanzplanung sei ihre Umsetzung jedoch nicht möglich. Die Landesregierung arbeite mit Hochdruck daran, alle Voraussetzungen für eine gelingende Reform zu erfüllen und ihren Beitrag zur Finanzplanung zu leisten. Dabei dürfe es laut Stolz aber nicht bleiben: „Geld allein kann nicht die Lösung sein, wir brauchen nicht die finanzielle Stabilisierung eines veralteten Systems!“

Er gehöre der Delegiertenversammlung seit 32 Jahren an, habe aber noch nie eine solche Vorstellung wie diese erlebt, meldete sich Dr. med. Peter Zürner, Liste Fachärztinnen und Fachärzte Hessen, nach der Rede der Staatsministerin zu Wort: „Dass nämlich jemand ganz konkret auf die Punkte und Anliegen von uns Ärztinnen und Ärzten eingeht. Wir werden Sie vorbehaltlos unterstützen.“

Stolz’ Aussage, dass Präventivmedizin, generell Prävention, eine große Rolle für sie spiele, begrüßte Stefanie Minkley, LDÄÄ, ausdrücklich. Anne Kandler, Marburger Bund (MB), gratulierte der Ministerin zu ihrer anspruchsvollen Aufgabe. Es gebe ja bereits Strukturen, in denen man vor Ort miteinander diskutiere. Allerdings vermittelten diese öfter den Eindruck, dass es sich dabei um Feigenblätter handele. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) nehme eine entscheidende Rolle im Gesundheitswesen ein. „Wie wollen Sie diesen stärken?“, fragte Kandler: Wäre es nicht sinnvoll, einen MB-Flächentarif für den ÖGD einzuführen, damit mehr Ärztinnen und Ärzte in den Bereich gingen?

Auch Dr. med. Wolf Andreas Fach, Liste Fachärztinnen und Fachärzte Hessen, dankte der Ministerin für ihre Ausführungen und wies darauf hin, dass die meisten ärztlichen Behandlungen im ambulanten Bereich stattfänden. Daher sei auch die Förderung der ambulanten Weiterbildung wichtig. Es müsse vermieden werden, dass – siehe Krankenhäuser – eine Quersubvention erfolge, für die die niedergelassenen Praxen nicht gewappnet seien.

Sie sei ein großer Fan des niedergelassenen Bereichs, entgegnete Stolz. Man müsse gemeinsam darüber nachdenken, wie man die Patientensteuerung durchführe.

Er freue sich, dass Stolz auch die Clearingstellen angesprochen habe. Aber man werde das Problem der Behandlung von Menschen ohne festen Wohnsitz nicht allein mit Clearingstellen regeln können, erklärte Dr. med. Bernhard Winter, LDÄÄ, und fragte, was die Ministerin darüber hinaus für diese Gruppe plane. Sie halte Clearingstellen für einen guten Weg, gab Stolz zur Antwort. „Wenn es weitere Vorschläge gibt, nehme ich diese auf. Aber ich komme jetzt nicht mit ganz vielen Vorschlägen.“

Über eine Stunde diskutierte die neue hessische Gesundheitsministerin mit den Delegierten und bedankte sich für die lobenden Worte: „Sie tun mir wirklich gut.“

Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski sprach Stolz für ihren Besuch, ihre Rede und den offenen Austausch mit dem Ärzteparlament seinen Dank aus: „Es war ein sehr konstruktiver Dialog, den wir fortsetzen wollen.“

Bericht zur Lage: Bundesweite Themen

Mit einem aktuellen Thema begann Pinkowskis Bericht zur Lage: Leider habe der Bundesrat dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis am 22. März zugestimmt: „Ich halte das für eine gravierende Fehlentscheidung.“ Dass die Landesärztekammer Hessen die Legalisierung von Cannabis kritisiere, sei hinlänglich bekannt. Nun müsse es darum gehen, vor allem Jugendliche und Erwachsene gezielt über die Risiken von Cannabiskonsum zu informieren, um sie vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren.

Das ebenfalls vom Bundesrat gebilligte Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten sieht vor, dass Daten aus Quellen wie Krebsregistern, Krankenkassen und elektronischen Patientenakten miteinander vernetzt werden können. Auch die Kranken- und Pflegekassen sollen Daten verstärkt nutzen können. Sie dürfen auf Basis der ihnen bereits vorliegenden Abrechnungsdaten ihre Versicherten auf bestimmte individuelle Gesundheitsgefährdungen und Krankheitsrisiken scannen und ihnen Hinweise geben. Die Kritik der Ärzteschaft an diesem Vorhaben sei leider nicht berücksichtigt worden, so der Ärztekammerpräsident.

Wie in dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens festgelegt, soll die elektronische Patientenakte (ePA) ab Anfang 2025 flächendeckend an den Start gehen und per Opt-out-Verfahren eingeführt werden. Wer nicht widerspreche, sei „automatisch“ drin in der ePA, erläuterte der Ärztekammerpräsident: „Im Klartext kommt hier wieder einmal erhebliche Zusatzarbeit auf die Ärzteschaft zu. Deshalb fordere ich eine Aufklärungsaktion seitens des Gesundheitsministeriums und der Krankenkassen, die ihre Versicherten in verständlicher Form aufklären sollten.“

Pinkowski zeigte sich davon überzeugt, dass die elektronische Patientenakte zunächst hinter den Erwartungen zurückbleiben werde, denn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe mit seiner Stimmenmehrheit im Gesellschafterrat der Gematik die Vertretungen der Heilberufe bei der Verabschiedung des sogenannten Dokumentenpakets zu den Spezifikationen der ePA überstimmt.

Am 18. März startete das Organspenderegister in vier Stufen: Stufe eins ist ein freiwilliger Online-Eintrag (Ausweis mit elektronischer ID) mit Zustimmung oder Widerspruch. Der Ärztekammerpräsident plädierte für die in anderen Ländern übliche Widerspruchslösung. Das Register könne dann als reines Widerspruchsregister geführt werden.

Von Krankenhaustransparenzgesetz bis Bundes-Ethikkommission

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz, dem der Bundesrat am 22.03. zugestimmt hat, werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus die notwendigen Angaben für den Onlineklinikatlas zu übermitteln. Ab 2026 solle der Transformationsfonds für die nächsten zehn Jahre mit 50 Milliarden Euro gefüllt werden, so Pinkowski. Die Summe sollen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte teilen; allerdings finanziere der Bund seinen eigenen Anteil aus dem Gesundheitsfonds, der wiederum aus den Geldern der gesetzlichen Krankenversicherung gespeist werde.

Auch informierte Pinkowski darüber, dass das Bundesministerium den langen erwarteten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“, kurz KHVVG bzw. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, am 16. März vorgelegt habe. Vorgesehen sei ein nach Bundesländern und Leistungsgruppen differenziertes Vorhaltebudget.

Der überarbeitete Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthalte als Vorschläge u. a. die Entbudgetierung der allgemeinen, hausärztlichen Leistungen, die Streichung der Homöopathie aus dem GKV-Katalog und die Gesundheitskioske – im ersten Jahr sind 30 geplant, so Pinkowski weiter.

Deutliche Kritik übte er an der geplanten Einrichtung einer Bundes-Ethikkommission, die nach dem vorgelegten Referentenentwurf eines Medizinforschungsgesetzes umgesetzt werden und ab 2025 klinische Studien zu neuen Arzneimitteln sowie zu Gen- und Zelltherapeutika prüfen soll. Die bisherigen Ethikkommissionen in den Ländern sollen sich spezialisieren. Dies berge die große Gefahr politisch-administrativer Einflussnahme, denn die Bundes-Ethikkommission soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, einer dem BMG nachgeordneten und weisungsabhängigen Stelle, angesiedelt werden, so Pinkowski.

Der Ärztekammerpräsident wies darauf hin, dass sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen bereits im November 2023 gegen die geplante Einrichtung einer neuen zentralen Bundes-Ethikkommission in Deutschland ausgesprochen hatte. Das bewährte System der nach Landesrecht eingerichteten Ethikkommissionen in Deutschland dürfe nicht ohne Not in Frage gestellt werden. Er habe bereits sowohl den Bundesgesundheitsminister als auch Staatsministerin Stolz entsprechend angeschrieben und korrespondierend eine Pressemitteilung herausgegeben, berichtete Pinkowski. Vgl. dazu auch Artikel S. 272.

Von Approbationsordnung bis Triageregelung

Das Trauerspiel um die Novelle der Approbationsordnung gehe leider ungehindert weiter. Im Dezember 2023 hatte das Bundesgesundheitsministerium einen dritten Referentenentwurf einer „Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung“ vorgelegt. Eigentlich solle die Novelle am 1. Oktober 2027 in Kraft treten. Doch Bund und Länder spielten jetzt Ping-Pong, so Pinkowski, denn die Länder wollten die Mehrkosten nicht allein übernehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften habe dazu geraten, die Reform des Medizinstudiums vorerst aufzugeben – zumindest auf Basis des derzeit vorliegenden Entwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium. „Diesen Vorschlag lehne ich rundweg ab!“, machte Pinkowski deutlich.

Das vom BMG vorgelegte „Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“ sehe Regelungen zur hausärztlichen Honorierung, Entbürokratisierung, Digitalisierung und sektorenübergreifenden Versorgung vor, die mit verschiedenen noch vorzulegenden Gesetzen umgesetzt werden sollten. Der Präsident forderte das BMG auf, jetzt schleunigst aus der Ankündigungs- in die Umsetzungsphase einzutreten.

Im Januar hatten Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Hausärztinnen- und Hausärzteverband und der Marburger Bund ein mit Unterstützung des Spitzenverbands der Fachärzte und des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzten entwickeltes Eckpunktepapier zur Notfallversorgung vorgelegt. Es sieht vor, dass Patienten nach einem telefonischen Erstkontakt oder auch nach dem Kontakt an einer anderen medizinischen Anlaufstelle in die erforderliche medizinische Versorgung weitergeleitet werden. Diese Forderung unterstütze er nachdrücklich, sagte Pinkowski. Hier sei explizit nicht von Integrierten Leitstellen bzw. INZ, die die Regierungskommission vorgeschlagen habe, die Rede. Das wäre eine dritte und damit eine zusätzliche Versorgungsebene, die er entschieden ablehne.

Die Mitte Dezember 2023 von 14 Fachärztinnen und Fachärzten aus den Bereichen Notfall- und Intensivmedizin eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die vor einem Jahr im Infektionsschutzgesetz verankerte Triageregelung werde vom Vorstand der Bundesärztekammer ausdrücklich unterstützt, denn das Verbot der Ex-Post-Triage würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass bei einer Ressourcenknappheit aufgrund gehäufter infektiöser Erkrankungen weniger Menschen überleben, weil Ärztinnen und Ärzten juristisch die Hände gebunden wären.

Hessenspezifische Themen

Mit Blick auf Hessen machte Pinkowski darauf aufmerksam, dass im Koalitionsvertrag von CDU und SPD unter anderem angekündigt werde, die Investitionskostenzuschüsse für die Krankenhäuser auf 550 Millionen Euro jährlich erhöhen zu wollen. Vorgesehen sei auch ein „Gesundheitssicherstellungsplan“, der eine Unter- und Überversorgung in den jeweiligen Regionen erheben und vermeiden solle.

Der damals noch amtierende Sozial- und Integrationsminister Kai Klose (Grüne) habe im Januar bekannt gegeben, dass das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und die Goethe-Universität Frankfurt am Main eine Professur für öffentliches Gesundheitswesen einrichten würden, teilte Pinkowski mit. Die Professur werde vorerst für einen Zeitraum von fünf Jahren bestehen und sich aus Mitteln des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst finanzieren.

Außerdem berichtete der Ärztekammerpräsident, dass im vergangenen Jahr in Hessen 1.165 neue MFA-Ausbildungsverträge abgeschlossen worden seien – und damit 2,6 % weniger als im Vorjahr. Die Zahl liege aber immer noch leicht über dem Vorcoronajahr 2019 mit damals 1.145 Ausbildungsverträgen. Die Landesärztekammer Hessen habe im Januar das Antragsverfahren für MFA-Ausbildungsverträge auf ein Online-Verfahren über das Mitgliederportal umgestellt.

„Interne“ und „externe“ Kommunikation

Im Anschluss an den Bericht des Präsidenten stellte Katja Möhrle, Leiterin der Stabsstelle Medien der LÄKH, das breitgefächerte Aufgabenspektrum der Stabsstelle vor. Es reicht von klassischer Pressearbeit, Betreuung und Pflege der Website, Produktion des Hessischen Ärzteblattes, Pflege der Social-Media-Kanäle, Planung und Organisation von Veranstaltungen und Symposien, Konzeption und Begleitung von Präventionsprojekten (Alkoholpräventionsprojekt „Hackedicht“ seit 2007, „Cannabis: Kiffen bis der Arzt kommt?“ ab Juni 2024) und Zuständigkeit für die Corporate Identity der Landesärztekammer bis zur Pflege internationaler Kontakte (z. B. mit der Ärztekammer von Salerno).

Die Pressearbeit gliedert sich in eine „interne“, an die Mitglieder der Landesärztekammer und Medizinische Fachangestellte gerichtete Kommunikation und eine „externe“, an die Fachmedien und die breite Öffentlichkeit gerichtete Kommunikation.

Diskussion über Bericht zur Lage

Sie habe die Vorstellungen der Politik von der Krankenhausreform noch nicht ganz verstanden, die Politik allerdings wohl auch nicht, meldete sich Dr. med. Susanne Johna, Marburger Bund, kritisch zu Wort. Zur Triageregelung teilte Johna mit, dass es wohl keine genehmigte Klage der Behindertenverbände („Losverfahren“) geben werde.

Bezüglich der strukturierten medizinischen Ersteinschätzung in Deutschland (SmED), wies Johna darauf hin, dass SmED für alle Patienten stehe, die in eine Notaufnahme kommen. Dies sei ihr wirklich wichtig, da es vorkomme, dass auch fußläufig kommende Patienten dringend notwendig versorgt werden müssten.

Mit Blick auf die gesunkenen Zahlen der MFA-Ausbildungsverträge, fragte Dr. med. Detlef Oldenburg, Liste Fachärztinnen und Fachärzte Hessen, ob die Durchfallquote bei den Prüfungen gestiegen sei und ob dies in manchen Fällen an den Prüfern liege. Leider hätten sich die Ergebnisse der Prüfungen nicht verbessert, allerdings auch nicht verschlechtert, gab Nina Walter, Ärztliche Geschäftsführerin der LÄKH, zur Antwort. In der Landesärztekammer sei dazu eine Arbeitsgruppe gebildet worden: „Das Thema brennt uns allen unter den Nägeln.“

Dass es mit der elektronischen Patientenakte so langsam vorangehe, sei der Hauptgrund, warum er seinen Patienten empfehlen werde, die ePA nicht auszufüllen, sagte Dr. med. Detlev Steininger, Liste Hausärzte Hessen. Auch, weil nicht klar sei, was mit den Daten passiere. Christian Sommerbrodt, Liste Hausärzte Hessen, sah den kritischen Punkt in der Datensicherheit, die Daten lägen bei der Gematik.

Die Leistungen im niedergelassenen Bereich seien budgetiert, erklärte Dirk Paulukat, Liste Fachärztinnen und Fachärzte. Ärztinnen und Ärzte passten ihre Leistungen diesem Umstand an, daher dauere es oft mit den Terminen.

Akademie

Stellvertretend für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Hans-Rudolf Tinneberg trug Dr. med. Hans-Martin Hübner den Bericht der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung vor. Hübner begann den Vortrag zunächst mit einem offiziellen Dank an Dr. Aline Zetsche und Sandra Bauer, die gemeinsam die Akademie über viele Jahre erfolgreich geleitet hatten. Im Mai vergangenen Jahres übergab Zetsche den Stab an ihre Nachfolgerin Susanne Florin.

Zum Sachstand aktueller Projekte präsentierte Hübner, stellvertretender Vorsitzender der Akademie, einen kleinen Überblick. Man habe zum Jahresende 2023 neue Fallseminare angeboten und mit der Umstrukturierung und Straffung einiger Kurse begonnen. Im Fokus stehe hier die Weiterentwicklung der modularen Struktur der Fort- und Weiterbildung, damit diese flexibel absolviert werden könne. Auch künftig wolle man sich bei dem Veranstaltungsangebot an der Nachfrage orientieren.

In den kommenden Jahren sollten auch die Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation des Veranstaltungsangebots der Akademie in den Fokus gerückt werden. Es seien bereits ein neues Print-Konzept des Veranstaltungskalenders eingeführt und der Internetauftritt modernisiert worden, so Hübner. Gleiches gelte für die vormals „blauen Akademie-Seiten“ im Hessischen Ärzteblatt – hier stehe man im Austausch mit der Redaktion und plane, die Darstellung des Veranstaltungsangebots zu optimieren. Auch der akademieeigene Newsletter „Akademie Aktuell“ sei für die Akademie ein wichtiger Kommunikationskanal, um die Zielgruppe über interessante Veranstaltungen auf dem Laufenden zu halten. Veranstaltungen seien zwar bereits rasch zu buchen, doch stehe auch eine Optimierung des Buchungsmanagements auf der Agenda.

Zum Abschluss seines Berichts wünschte Hübner dem neuen Ausschuss der Akademie alles Gute und viel Erfolg. Gleichzeitig dankte er seinen Kolleginnen und Kollegen des bisherigen Vorstands für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und beendete den Bericht mit einem Appell an die Ärztinnen und Ärzte, sich bei der Gestaltung der Akademie einzubringen: „Unsere Akademie ist besonders. Sie soll von allen mitgestaltet werden.“

Stellvertretend für Susanne Florin übernahm die Ärztliche Geschäftsführerin Nina Walter den Bericht der Akademieleitung. Sie wolle die Anwesenden einerseits mitnehmen in die aktuelle Situation und gleichzeitig einen Ausblick in die Zukunft der Akademie geben, so Walter. Florin habe die Leitung vor gut einem dreiviertel Jahr übernommen und sei in dieser Zeit schon weit gekommen. Vision sei, die Marke „Akademie“ zu stärken und weiterzuentwickeln. Man wolle erste Anlaufstelle beim Thema Fort- und Weiterbildung für insbesondere hessische Ärztinnen und Ärzte, aber auch über die hessischen Grenzen hinaus sein. Die digitale Weiterentwicklung solle künftig eine noch wichtigere Rolle spielen – hier stehe man im engen regelmäßigen Austausch mit der Weiterbildungsabteilung der LÄKH.

Auch wurde von Expansionsplänen der Akademie berichtet: Natürlich gehe es primär darum, den Bedarf noch genauer zu antizipieren und dabei neue Formate zu entwickeln. Dabei müsse jedoch stets die Rentabilität im Auge behalten werden. Im Zentrum stünden dabei große curriculäre Fortbildungen. Hier habe die Akademie bereits besondere Expertise und ein Alleinstellungsmerkmal für das, was für die Kolleginnen und Kollegen wichtig und notwendig sei, fasste die Ärztliche Geschäftsführerin zusammen.

Um den realen Bedarf zu ermitteln, die benötigten Angebote zu identifizieren und die Veranstaltungen zu evaluieren, brauche man den Austausch – möglich durch eine bessere Vernetzung der Referentinnen, Referenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Auch digitale Formate ermöglichten es, direkt in den Austausch und Dialog zu gehen.

Neuer Ausschuss der Akademie

Im Anschluss wurde der neue Ausschuss der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung durch das hessische Ärzteparlament bestätigt. Per Video zugeschaltet, hatten sich Prof. Dr. med. Miriam Rüsseler, PD Dr. med. Nina Weiler und Prof. Dr. med. Ulf Müller-Ladner den Delegierten vorgestellt. Weitere Mitglieder wurden per Akklamation bestätigt.

Mit Auslaufen der Amtszeit des aktuellen Akademievorstandes am 30. Juni 2024 und parallel zu dem Inkrafttreten der neuen Akademiesatzung am 1. Juli 2024 beginnt damit auch die Amtszeit des neuen Akademieausschusses.

Dr. med. Brigitte Ende, LDÄÄ, lobte dessen paritätische Besetzung. Sie frage sich aber, ob man den Ausschuss nicht durch eine ärztliche Psychotherapeutin oder einen ärztlichen Psychotherapeuten ergänzen könne. Natürlich gebe es weiterhin Expertenrunden und Arbeitsgruppen, kommentierte LÄKH-Präsident Dr. Edgar Pinkowski. Hieran werde sich auch künftig nichts ändern. Wenn eine bestimmte Expertise vonnöten sei, könne sich der siebenköpfige Ausschuss weitere Expertinnen bzw. Experten zur Unterstützung hinzuholen.

Carl-Oelemann-Schule

Nächster Tagesordnungspunkt war der Bericht der Carl-Oelemann-Schule (COS) – vorgetragen von der Vorsitzenden des Ausschusses der Carl-Oelemann-Schule Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg, Liste Fachärztinnen und Fachärzte Hessen. So langsam komme die COS aus dem Tief der Corona-Zeit, begann Henneberg den Bericht. Die Präsenztage seien fast wieder auf dem Level vor der Pandemie und die Evaluationen der Lehrgänge vielversprechend. Umfragen unter den Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern zeigten, dass die Unterrichtsqualität überwiegend sehr gut bis gut bewertet wird. Trotzdem arbeite man immer weiter daran, das Angebot zu verbessern.

Da man festgestellt habe, dass das Miteinander weiterhin wichtig sei, würden weiterhin Präsenzveranstaltungen statt hauptsächlich digitaler Lehrgänge angeboten. Henneberg berichtete von auszubildenden und ausgebildeten MFA, die sich in der COS kennenlernten, miteinander in Kontakt blieben und sich immer wieder zu Lehrgängen in Präsenz verabredeten. Seit Beginn des Jahres werde die Aufstiegsfortbildung Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung nach der neuen Fortbildungsprüfungsordnung erfolgreich weitergeführt. Bereits 108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stünden auf der Warteliste, verkündete Henneberg stolz.

Schwierigkeiten wie plötzlich ausfallendes Lehrpersonal und kurzfristige Abmeldungen, weil die Medizinischen Fachangestellten in Klinik und Praxis gebraucht würden, steckten Schule und Verwaltung hervorragend weg.

Sie freue sich über die Aktivitäten der Kammer in den sozialen Medien, so Henneberg. Man müsse dort präsent sein, um die junge Generation erreichen zu können. Auch programmatisch gibt es Pläne: So wolle man sich künftig auch im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe breit aufstellen. Darüber hinaus dankte sie dem neuen Ausschuss herzlich. „Vor allem aber möchte ich dem Team der COS mit Silvia Happel an der Spitze ganz herzlich Danke sagen“, beendete die Ausschussvorsitzende ihren Bericht.

Neubesetzung von Ausschüssen

Im Rahmen der Delegiertenversammlung standen zudem einige Wahlen und Nachwahlen an – die Besetzung des Schlichtungsausschusses der Bezirksärztekammer Darmstadt, der Vorsitz der Prüfungs- und Widerspruchsausschüsse im Weiterbildungswesen und die Nachnominierung des Berufsausschusses Ausbildungswesen Medizinische Fachangestellte. Die aktuellen Besetzungen finden sich auf Seite 297.

Beschlüsse

Für Demokratie und Pluralismus: Einstimmig sprach sich die Delegiertenversammlung in einer vom Präsidium der LÄKH eingebrachten Resolution für Demokratie und Pluralismus als Fundament eines menschlichen Gesundheitswesens aus. Demokratie und Pluralismus seien Grundvoraussetzungen für ein Leben in Frieden und Freiheit. Sie seien elementar für das Wohlergehen unseres Landes und Fundament für das Zusammenleben und Zusammenwirken in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Auf dieser Basis stehe auch und gerade das Gesundheitswesen in Deutschland.

Keine Aufspaltung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr: Ausdrücklich wandte sich das Ärzteparlament in einer von Dr. Edgar Pinkowski, Liste Fachärztinnen und Fachärzte, et al. eingebrachten Resolution gegen eine Aufspaltung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr und forderte den Bundesminister der Verteidigung auf, den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr mit einem Inspekteur an dessen Spitze unverändert als selbstständigen Organisationsbereich zu führen.

Protest gegen geplante Bundes-Ethikkommission: In einer weiteren Resolution (Antragsteller PD Dr. med. habil. Andreas Scholz, Marburger Bund, et al.) forderte die Delegiertenversammlung die Hessische Landesregierung und die hessischen Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich gemeinsam mit der hessischen Ärztekammer für die ersatzlose Streichung des Paragrafen 41c im Arzneimittelgesetz (AMG) im Rahmen des geplanten Medizinforschungsgesetzes (MFG) einzusetzen, um die vorgesehene Einrichtung einer Bundes-Ethikkommission ab Januar 2025 zu verhindern.

Weiterbildung: Das hessische Ärzteparlament forderte das Präsidium der LÄKH dazu auf, die bisherigen und auch zukünftigen Ergebnisse, die durch Befragung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung im Rahmen von hessischen und BÄK-Evaluationen erhoben würden, auf der Intranetseite der LÄKH öffentlich zugänglich zu machen. In der Begründung des von Dr. med. Jörg Focke, Marburger Bund, et al. eingebrachten Antrages hieß es, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) die Möglichkeit haben sollten, sich auch über die Qualität der Weiterbildung in der LÄKH zu informieren.

Auf Antrag von Dr. med. H. Christian Piper, Marburger Bund, et al., wurde das Präsidium aufgefordert, für die Weiterbildung in allen fachärztlichen Gebieten und Zusatzweiterbildungen allgemein geltende Kriterien für Verbundstrukturen von Kliniken, Praxen/MVZ und anderen Institutionen festzulegen. Hierzu soll eine Ergänzung der Weiterbildungsordnung und/oder der bestehenden Richtlinien für die Weiterbildung möglichst bis zur November-DV 2024 vorgelegt werden.

Außerdem soll das Präsidium pragmatische Regelungen für eine strukturierte Aktualisierung von erteilten Weiterbildungsbefugnissen treffen. Dies hatten Dr. H. Christian Piper, Marburger Bund, et. al beantragt.

Schaffung gesetzlicher Grundlagen für Verbundweiterbildung: Die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzte müsse auch im Zuge der geplanten Ambulantisierung gewährleistet werden, erklärten die Delegierten. Auf Antrag von Dr. med. Tanja Baumgarten, Marburger Bund, forderten sie die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Verbundweiterbildung. Die bereits im Dezember 2023 für die kleine Heilberufsgesetznovelle 2024 beim hessischen Ministerium beantragte Verbundweiterbildung soll mit Nachdruck unterstützt werden.

Personalkosten statt Vorhaltekosten finanzieren: Das Bundesministerium für Gesundheit wurde von der Delegiertenversammlung auf Antrag von Dr. med. Christian Schwark und Dr. Susanne Johna, beide Marburger Bund, aufgefordert, die Personalkosten für ärztliches, pflegerisches und sonstiges am Patienten und in der Logistik tätiges Personal auf Nachweis zu refinanzieren, anstatt die derzeit geplanten fallzahlabhängigen Vorhaltekosten zu bezahlen.

Stärkung der ärztlichen Psychotherapie: Auf Antrag von Dr. med. Brigtte Ende, LDÄÄ, et al. forderten die Delegierten von Krankenkassen, KVen und Gesundheitspolitik in Bund und Land, dass im ambulanten Sektor mehr Zulassungen für Fachärztinnen und Fachärzte der Gebietsbezeichnungen Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie im Erwachsenenalter wie auch in noch stärkerem Maße im Kinder- und Jugendbereich zur Verfügung gestellt werden.

Verbesserung der Versorgung der von weiblicher Genitalverstümmelung betroffenen Frauen: Dass sich die medizinische Versorgung von Frauen, die von FGM/C (Weibliche Genitalverstümmlung) betroffen sind, verbessern muss, forderten die Delegierten mit Annahme des Antrags von Stefanie Minkley et al. Die LÄKH soll gezielte Fortbildungen für medizinisches Personal, insbesondere der Bereiche Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Dermatologie, Chirurgie, Anästhesie und Kinderheilkunde fördern, die typische Folgeerkrankungen sowie geburtsrelevante Besonderheiten vermitteln.

Heilberufsgesetz & PJ: Der Antrag, den Gesetzgeber dazu aufzufordern, das hessische Heilberufsgesetz auf die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft von Studierenden im Praktischen Jahr (PJ) zu prüfen, die an den Universitäten Frankfurt, Gießen und Marburg eingeschrieben sind und ihr PJ in Hessen ableisten, wurde einstimmig angenommen.

An das Präsidium überwiesen wurde der ausführlich diskutierte Antrag auf eine Vertreterregelung für die Delegiertenversammlung.

Katja Möhrle, Marissa Leister