Vor wenigen Tagen teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit, dass die Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Jahr 2022 nun in der Referenzdatenbank als PDF-Dokumente zur Verfügung stehen. Diese fließen übrigens maschinenlesbar in die Kliniksuchmaschinen verschiedener Anbieter ein, zum Beispiel der Krankenkassen oder der Deutschen Krankenhausgesellschaft, aber auch in die Weiße Liste der Bertelsmann Stiftung. Krankenhäuser sind schon länger gesetzlich verpflichtet, jährlich in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. In den Berichten finden sich übrigens auch viele Ergebnisse der datengestützten bundesweiten Qualitätssicherung. Sicher kann die Aufbereitung dieser Daten noch deutlich besser erfolgen, um sie für medizinische Laien verständlicher zu präsentieren. Dazu bedarf es jedoch nicht des von Bundesgesundheitsminister Lauterbach so verbissen verfolgten Krankenhaustransparenzgesetzes. Eine gut verständliche und dennoch seriöse Aufarbeitung dieser Daten wäre eine lohnenswerte Aufgabe für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die der Minister ja so sehr schätzt, stellt er sich doch für die Zukunft ein Gespräch des Patienten mit der KI über dessen Behandlung und auch mögliche Behandlungsfehler vor. Hier kann ich nur aus tiefstem Herzen dem Ausruf des Kollegen Dr. med. Bernd Hontschik zustimmen: „Mir bleibt die Spucke weg. Als Arzt kann ich dazu nur sagen: Wer hat diesen Mann von der Leine gelassen?“
Das frage ich mich auch bei der leider nun wohl nicht mehr zu verhindernden Freigabe von Cannabis, die uns nun wahrscheinlich wohl oder übel zum 1. April dieses Jahres droht. Hier handelt der Minister wider besseres Wissen und das, obwohl er doch vorgibt, der größte Verfechter evidenzbasierter Medizin zu sein. Nun muss befürchtet werden, dass die Zahl Jugendlicher, die dauerhafte Schäden durch den Cannabiskonsum erleiden, deutlich steigen wird.
Finanziellen Schaden nehmen inzwischen immer mehr Krankenhäuser, die auf die rasche Refinanzierung ihrer Pflegepersonalkosten warten. Hier sprach der Minister von 6 Mrd. Euro, die er mit dem Krankenhaustransparenzgesetz ausschütten wollte. Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft handelt es sich aber nur um 2 Mrd. Euro, die den Kliniken ohnehin regulär zustehen. Es handelt sich also mitnichten um zusätzliches Geld, sondern um Geld, das als Druckmittel eingesetzt wird. Druck will der Minister auch auf die Länder ausüben, in dem er nun erklärte, das Gesetz zur Krankenhausreform werde nicht zustimmungspflichtig werden. Damit negiert er eine gegenteilige mit den Ländern getroffene Vereinbarung und ignoriert damit auch, dass so nicht nur Vertrauen – sofern überhaupt noch vorhanden – schwindet, sondern auch weitere Verhandlungen erheblich erschwert werden.
Es ist allen Politikern – unabhängig vom jeweiligen Parteibuch – ins Stammbuch zu schreiben, dass die Krankenhausreform kommen muss, aber nicht gegeneinander, sondern miteinander. Unter miteinander verstehe ich auch, dass auch Gespräche mit den ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten erfolgen müssen. Diese Forderung werde ich wie eine tibetanische Gebetsmühle wiederholen. Eine Reform des stationären Sektors hat selbstredend erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Versorgung. Das gilt übrigens auch für die ambulante Pflege und die Heimversorgung.
Die Politik ist in der Verantwortung, eine gangbare Lösung zu finden. Alle Beteiligten wissen von der Unausweichlichkeit dieser Reform. Doch mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, führt in den meisten Fällen zu ernsthaften Verletzungen, es sei denn man ist ein kopfloses Geisterwesen. Und niemand kann ernsthaft wollen, dass die angestrebte Krankenhausreform zu einer nebulösen Geistergeschichte wird, an deren Ende der fliegende Holländer erst durch den Opfertod der liebenden Senta erlöst wird.
Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident