In der Akutversorgung bedarf es einer engen Kooperation der Kliniken und der ambulanten Versorgung. Für Patientinnen und Patienten, die bei gesundheitlichen Problemen Hilfestellung suchen, gibt es derzeit fünf Anlaufstellen: Vertragsärztliche Praxen, Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zentralen (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), Rettungsdienste und Klinikambulanzen.

Jeder Bereich leidet unter Personalmangel. Deswegen müssen die vorhandenen Strukturen effizienter eingesetzt werden. Außerdem benötigen die Menschen Unterstützung, um die richtige Anlaufstelle zu finden. Da viele Patienten das vorhandene Versorgungsprinzip nicht kennen oder ihre Beschwerden anders einschätzen, ist eine bessere Patientensteuerung erforderlich.

„Bessere Steuerung der Patienten erforderlich, damit bestehende Strukturen besser genutzt werden“

In Hessen gibt es hierfür das SaN-Modellprojekt, das derzeit im Main-Taunus-Kreis, im Main-Kinzig-Kreis und in Gießen erprobt und evaluiert wird. Über den Zusammenschluss der Notfallnummer 112 und der 116117 und mit Hilfe eines standardisierten Verfahren zur Ersteinschätzung (SmED) durch Fachkräfte werden die Anrufenden an die richtige Stelle verwiesen. Diese strukturierte medizinische Einschätzung in Deutschland (SmED) wird in Hessen als Sortierungsinstrument genutzt. Eine große Studie zeigte, dass damit die Zahl der Notfälle in Klinikambulanzen abnahm und die Sterblichkeit nicht anstieg. Werden die Notaufnahmen durch bessere Patientensteuerung entlastet, werden die Menschen besser versorgt, weil sich die Notärzte zum Beispiel auf echte Notfälle konzentrieren können.

Wer außerdem in Hessen selbstständig eine Ambulanz ansteuert, kann idealerweise einen gemeinsamen Tresen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Klinikambulanz nutzen. Diese Tresen, an denen die Patientinnen und Patienten in die jeweils richtige Versorgungsebene gelenkt werden, existieren bereits im Klinikum Frankfurt-Höchst und im Klinikum Darmstadt. Weitere Kliniken in Hessen zeigen schon heute Interesse an diesem vorbildlichen Versorgungsprojekt. Nun bleibt zu hoffen, dass der „Gemeinsame Tresen von KVH und Klinikambulanzen“ und das SaN-Modellprojekt von Hessen auch bundesweit anerkannt werden und viele Nachahmer finden, damit die bestehenden Strukturen besser genutzt und damit unsere Patientinnen und Patienten besser versorgt werden.

Monika Buchalik, Erste Beisitzerin des Präsidiums der Landesärztekammer Hessen