1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen
Die Landesärztekammer Hessen ist nach § 1 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe (Heilberufsgesetz) in der Fassung vom 7. Februar 2003, zuletzt geändert am 03. Februar 2022 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Nach § 13 Heilberufsgesetz und dem entsprechenden § 4 der Hauptsatzung der Landesärztekammer Hessen vom 17. Juli 1995, zuletzt geändert am 29. März 2022, sind Organe der Kammer die Delegiertenversammlung sowie das Präsidium .
Der Verwaltungssitz der Kammer befindet sich in 60314 Frankfurt am Main, Hanauer Landstr. 152.
In Bad Nauheim ist das Bildungszentrum der Landesärztekammer Hessen ansässig. Die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung und die Carl-Oelemann-Schule (für Medizinische Fachangestellte) führen dort Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen durch. Im „Gästehaus der Carl-Oelemann-Schule“ werden die Teilnehmer der überbetrieblichen Ausbildung beherbergt.
Die Bezirksärztekammern in Darmstadt, Frankfurt/Main, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden nehmen vor allem die berufspolitischen Aufgaben der Landesärztekammer nach regionalen Gesichtspunkten wahr.
Als besondere Einrichtung der Landesärztekammer Hessen mit eigener Satzung hat das Versorgungswerk die Aufgabe, für die Kammerangehörigen und ihre Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zu gewähren, soweit sie Mitglieder des Versorgungswerkes sind. Gemeinsames Organ der Landesärztekammer und des Versorgungswerkes ist die Delegiertenversammlung. Die Rechnungslegung des Versorgungswerkes erfolgt gesondert.
Das Heilberufsgesetz in seiner gültigen Fassung sieht in § 5a die sog. Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerkes vor. Auf dieser Grundlage kann das Versorgungswerk im Rechtsverkehr unter eigenem Namen handeln, klagen und verklagt werden. Es verwaltet ein eigenes Vermögen, das nicht für die Verbindlichkeiten der Kammer haftet. Umgekehrt haftet auch die Kammer nicht mit ihrem Vermögen für Verbindlichkeiten des Versorgungswerkes.
Tab. 1: Mitgliederbestand der Landesärztekammer Hessen (Quelle: Beitragsbuchhaltung) | ||||
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2022 | Entwicklung | % | |
Beitragspflichtige Mitglieder | 31.517 | 32.985 | 1.468 | 5 % |
Beitragsfreie Mitglieder | 7.344 | 6.106 | -1.238 | -17 % |
Gesamt | 38.861 | 39.091 | 230 | 1 % |
2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
2.1 Entwicklung im Geschäftsjahr und wirtschaftliche Lage
Der Mitgliederbestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt (siehe Tabelle 1 ).
In ihrer Sitzung am 27.11.2021 beschloss die Delegiertenversammlung Änderungen in der Beitragsordnung gültig ab dem 01.01.2022. Der Entfall der Beitragsbefreiung von Zweitmitgliedern bzw. eine Neuregelung der Altersbefreiung haben zu gegenläufigen Entwicklungen in der jeweiligen Mitgliedergruppe geführt.
Das Beitragsaufkommen (Betriebsleistung) des laufenden Veranlagungsjahres lag u. a. aufgrund einer Erhöhung des Hebesatzes von 18 % mit T€ 21.498 über dem Vergleichswert des Vorjahres (T€ 17.475). Aufgrund von nachträglichen Einstufungen durch rückständige Kammermitglieder konnte daneben im Geschäftsjahr ein Ertrag aus Kammerbeiträgen der Vorjahre in Höhe von T€ 1.354 (Vorjahr T€ 812) erzielt werden.
Der von der Delegiertenversammlung in der Sitzung am 27.11.2021 auf Empfehlung des Finanzausschusses genehmigte Haushaltsplan 2022 umfasst einen Investitionshaushalt in Höhe von T€ 497 und einen Verwaltungshaushalt mit Erträgen (einschließlich Neutrale und Finanzerträge) in Höhe von T€ 34.826 bzw. Aufwendungen (einschließlich Neutrale und Finanzaufwendungen) in Höhe von T€ 34.826. Daraus ergibt sich ein ausgeglichener Haushalt von T€ 0. Tatsächlich konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1.911 verbucht werden, der vorbehaltlich der Zustimmung der Delegiertenversammlung der Betriebsmittelrücklage zugeführt werden soll.
Die Haushaltspositionen im Verwaltungshaushalt lt. Haushalts- und Kassenordnung verhielten sich im Einzelnen zu den Planansätzen wie folgt:
- A.I. „Kammerbeitrag“: positive Planabweichung (T€ 1.279)
- A.II. „Übrige Erträge“: negative Planabweichung (T€ -876)
- B.I. „Personalaufwand“: positive Planabweichung (T€ 1.722)
- B.II. „Aufwandsentschädigung, Freie, Honorare“: positive Planabweichung (T€ 251)
- B.III „Abschreibungen auf Sachanlagen“: positive Planabweichung (T€ 292)
- B.IV. „Sonstige Aufwendungen“: negative Planabweichung (T€ -247)
(Die Titelüberschreitung ist gem. § 3 der Haushalts- und Kassenordnung durch entsprechende Erträge gedeckt bzw. wird mit anderen Aufwendungen ausgeglichen.)
- F. „Neutrales Ergebnis“: negative Planabweichung (T€ -98).
- G. „Finanzergebnis“: negative Planabweichung (T€ -412)
Der Investitionshaushalt wurde im Berichtsjahr um insgesamt T€ 119 unterschritten.
Die tatsächlichen Investitionen betrugen T€ 378 und verhielten sich im abgelaufenen Jahr zu den Haushaltsansätzen wie folgt:
- I. „Immaterielle Wirtschaftsgüter“: negative Planabweichung (T€ -40)
- (Die Titelüberschreitung ist gem. § 3 der Haushalts- und Kassenordnung durch entsprechende Erträge gedeckt bzw. wird mit anderen Aufwendungen ausgeglichen.)
- II. „Immobilien“: positive Planabweichung (T€ 48)
- III. „Betriebs- und Geschäftsausstattung“: positive Planabweichung (T€ 111 )
Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr (T€ 62.141) um T€ 1.788 auf T€ 63.929.
Folgende wesentliche Veränderungen von Bilanzposten werden festgestellt.
Aktivseite:
- Rückgang der Sachanlagen durch Abschreibungen,
- deutlicher Anstieg der Forderungen und flüssigen Mittel u. a. durch den in der Höhe ungeplanten positiven operativen Cash Flow.
Passivseite:
- Anstieg der Betriebsmittelrücklage durch Zuführung aus dem Jahresüberschuss.
- Rückgang der zweckgebundenen Gebäuderücklagen „Kammerneubau“, „Immobilie Bad Nauheim“ durch planmäßige ratierliche Auflösung. Die ertragswirksamen Auflösungen führen zu einer jährlichen Dämpfung der Kosteneffekte, die sich aus den Gebäudeabschreibungen ergeben.
- Reduzierung des Sonderpostens für erhaltene Investitionszuschüsse durch planmäßige Auflösung in Höhe der Abschreibungen der geförderten Vermögensgegenstände.
- Erhöhung der Rückstellungen.
- Abbau der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ durch Tilgung der Immobilien Darlehen zur Finanzierung des Gebäudeerwerbs Verwaltungsgebäude Hanauer Landstr. 152.
Durch den Jahresüberschuss im Berichtsjahr in Höhe von T€ 1.911 (bereits unter Berücksichtigung der Auflösung zweckgebundener Gebäuderücklagen) erhöht sich das Eigenkapital auf T€ 17.447 (Vorjahr T€ 16.008). Vorbehaltlich der Bestätigung durch die Delegiertenversammlung soll der Jahresüberschuss der Betriebsmittelrücklage zugeführt werden. Danach beträgt diese T€ 10.911. Die Haushalts- und Kassenordnung sieht vor, dass der regelmäßige Bedarf an Betriebsmitteln höchstens für sechs und mindestens für drei Monate gedeckt sein soll (Betriebsmittel lt. Jahresabschluss 2022: T€ 33.728, d. h. für sechs Monate = T€ 16.864 bzw. für drei Monate T€ 8.432). Damit beträgt die Überdeckung der Sollrücklage für drei Monate T€ 2.479.
Das mittel- bis langfristig gebundene Anlagevermögen von T€ 53.687 ist durch langfristig verfügbare Mittel von T€ 61.153 (Rücklagen, langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten) gedeckt. Der Anlagendeckungsgrad, der idealerweise > 100 % betragen sollte, beläuft sich auf 114 %.
2.2 Treuhandvermögen, Treuhandverbindlichkeiten
Nach dem mittlerweile aufgelösten Hilfsfonds bestehen noch die Sonderfürsorgefonds Gießen, Kassel und Marburg, der Fonds „Ziele der hessischen Ärzteschaft“, der Fonds „Begegnung mit der ärztlichen Jugend“, der Fonds „Geriatrische Forschung“ sowie der „Fonds der Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung“. Insgesamt betragen die Treuhandvermögen zum 31.12.2022 T€ 347 (Vorjahr T€ 351). Diese sollen sukzessive durch Mittelverwendung für zweckgebundene Projekte abgebaut werden. Bezüglich der Sonderfürsorgefonds in den Bezirksärztekammern fasste die Delegiertenversammlung am 25.03.2023 den Beschluss, deren Zwecke in Anlehnung an das Stiftungsrecht umzuwidmen, sodass die Mittel zukünftig verwendet werden können. In der jüngeren Vergangenheit konnten die Mittel nämlich aufgrund einer engen Zweckbindung nicht verausgabt werden.
2.3 Personalbericht
Die Entwicklung des Personalbestandes verlief überwiegend im Rahmen des Stellenplans für 2022. Weitestgehend erfolgten Besetzungen von Planstellen sowie Wiederbesetzungen von Stellen ausgeschiedener und langfristig ausgefallener Mitarbeiter/-innen, gegebenenfalls befristet.
Für den Großteil der Kammerbelegschaft fanden die Arbeitsvertragsbedingungen des hauseigenen Regelwerkes der Landesärztekammer Hessen Anwendung. Weniger als 5 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterlagen in 2022 den Tarifbedingungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Landes Hessen, dem ab dem 01.01.2010 geltenden Tarifvertrag TV-H.
Die Niedrigzinssituation führte in den vergangenen Jahren zu steigenden Rückstellungen in der betrieblichen Altersversorgung in Form der Direktzusage. Neben der bereits vor Jahren erfolgten Schließung des Systems der betrieblichen Altersversorgung über eine Direktzusage und der Umstellung auf ein beitragsfinanziertes Modell der betrieblichen Altersversorgung wurde dem Problem der steigenden Rückstellungen zusätzlich dadurch entgegengewirkt, dass in dem System der Direktzusage eine Absenkung der internen Verzinsung von 3,25 % auf 2 % ab dem 01.01.2018 mit dem Personalrat vereinbart wurde. Dies führt nach wie vor zu einer gebremsten Dynamik der zukünftigen Anspruchszuwächse, welche sich direkt auf die Entwicklung der Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung auswirkt. Sofern sich – gemessen am Höchstrechnungszins für Versicherungen – ein entsprechend deutlicher Anstieg des Zinsniveaus ergeben sollte, wird die interne Verzinsung in der Direktzusage dieser Entwicklung folgen.
3. Voraussichtliche Entwicklung
3.1 Ergebnis, Eigenkapital und Liquidität
Dank des nicht geplanten Jahresüberschusses stehen Mittel zur Verfügung, um die Risikovorsorge zu erhöhen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Delegiertenversammlung soll die Betriebsmittelrücklage innerhalb des Korridors erhöht werden. Diese Maßnahme verbessert die Ausgangssituation für das Haushaltsjahr 2023 und die weitere zukünftige Entwicklung.
Der Haushalt 2023 weist einen Jahresfehlbetrag von T€ -326 aus, der durch eine Entnahme aus der Betriebsmittelrücklage ausgeglichen werden kann. Durch die Erhöhung der Betriebsmittelrücklage im laufenden Jahr ist Vorsorge getroffen, um das strategische Ziel ausgeglichener Haushalte zu erfüllen. Dadurch soll die Eigenkapitalausstattung stabil bleiben.
3.2 Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
Nach der Beendigung der epidemischen Lage befindet sich auch die Landesärztekammer Hessen auf dem Pfad zurück in die Normalität. Die Covid-19-Pandemie wird sich also voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023 nur noch schwach auf die Ertrags- und Finanzlage der Landesärztekammer Hessen auswirken. Die im Jahr 2020 befürchteten coronabedingten Rückgänge der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, die sich negativ auf die Beitragseinnahmen im Beitragsjahr 2022 hätten auswirken können, sind nicht eingetreten. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der befürchtete Effekt auch nicht in 2021 eingetreten sein dürfte und somit die Mitgliedsbeiträge 2023 voraussichtlich stabil bleiben dürften. Mittlerweile haben die Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen bzw. das Prüfungswesen wieder das Niveau der vorpandemischen Lage erreicht. Mit weiteren Gebührenrückgängen ist daher voraussichtlich nicht zu rechnen. Die in den Vorjahren entstandenen pandemiebedingten Mehrkosten werden voraussichtlich deutlich sinken.
3.3 Krieg in der Ukraine
Bekanntlich hat der Überfall Russlands auf die Ukraine erhebliche Auswirkungen auf die Weltwirtschaft mit ihren verflochtenen Märkten. Ein Risiko für die Kammerfinanzen lässt sich zurzeit nicht quantifizieren. Am ehesten sind direkte Auswirkungen auf das Wertpapiervermögen der Landesärztekammer Hessen denkbar. Darüber hinaus könnten die indirekten Auswirkungen auf die Energiemärkte den Haushalt der Landesärztekammer in Form von hohen und nicht kalkulierbaren Energiekosten belasten.
4. Risikobericht
4.1 Liquiditätsrisiko
Aufgrund schwieriger berufspolitischer Entscheidungsfindungen ist eine langfristige Liquiditätsplanung nur bedingt möglich. Daher findet nur eine kurz- bis mittelfristige Liquiditätsplanung statt, die aber als ausreichend angesehen wird. Die Kammer konnte im letzten Jahr ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen. Kurzfristige Liquiditätsengpässe zu Beginn der Veranlagung können bei Bedarf kurzfristig durch die Entnahme aus dem Wertpapiervermögen ausgeglichen werden. Mit fortschreitender Veranlagung und Vereinnahmung der Beiträge werden die entnommenen Mittel wieder zurückgeführt.
4.2 Kreditrisiko
Zum Bilanzstichtag bestanden zwei Annuitätendarlehen zur Finanzierung des Immobilienkaufs in Höhe von T€ 11.834, das im Jahr 2019 (nominal T€ 15.000) ausgezahlt wurde. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Laut der mittelfristigen Finanzplanung sollen die Zins- und Tilgungszahlungen aus dem geplanten operativen Cash Flow bis zum Ende der Laufzeit bedient werden.
4.3 Ertragsrisiko
Gemäß § 8 des Heilberufsgesetzes ist die Landesärztekammer Hessen berechtigt, für die Inanspruchnahme von Kammereinrichtungen und für Leistungen, die sie in Wahrnehmung ihrer Aufgabenerfüllung erbringt, Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe der jeweiligen Kostensatzung zu erheben. Darüber hinaus erhebt die Landesärztekammer Hessen zur Deckung ihrer Kosten nach Maßgabe des Haushaltsplanes von den Kammerangehörigen Beiträge aufgrund einer Beitragsordnung (§ 10). Somit kann ein Ertragsrisiko nahezu ausgeschlossen werden.
4.4 Risikomanagement
Ein standardisiertes Risikofrüherkennungssystem für die Landesärztekammer Hessen wurde 2010 implementiert und wird seitdem laufend angepasst. Die Ergebnisse liegen in Form von strukturierten Dokumenten vor.
Das implementierte Risikofrüherkennungssystem berücksichtigt die wesentlichen Geschäftsbereiche der Kammer. In detaillierten Dokumenten sind unter eindeutiger Zuweisung von Verantwortlichkeiten alle Kammerbereiche und –ebenen im Rahmen der Erstellung des jährlichen Haushaltsvoranschlags einbezogen. Die getroffenen Maßnahmen reichen zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken aus und sind geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Damit sind für das Berichtsjahr weder aus finanziellen Gesichtspunkten noch aus anderen Geschäftsprozessen heraus bestandsgefährdende Risiken für die LÄKH erkennbar.
4.5 EDV und Organisationsentwicklung
Trotz aller EDV-Schutzmaßnahmen und einer Sicherheitsarchitektur, die an die Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angelehnt sind, ist eine vollständige Sicherheit der elektronisch vorgehaltenen Daten auch in der Landesärztekammer Hessen nicht zu gewährleisten. Es werden permanent Maßnahmen ergriffen, die Risiken auf ein Minimum zu begrenzen. Es besteht eine Cyberversicherung.
4.6 Qualitätsmanagement
In der Carl-Oelemann-Schule wurde ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 implementiert.
5. Sonstige Angaben
5.1 Vertrauensstelle nach dem Krebsregistergesetz
In § 2 des Hessischen Krebsregistergesetzes ist geregelt, dass die Vertrauensstelle bei der Landesärztekammer Hessen eingerichtet ist. § 5 regelt deren Aufgaben. Ein Vertrag zur Durchführung des Krebsregistergesetzes (Vertrauensstellenvertrag) zwischen dem Land Hessen – vertreten durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in Wiesbaden – und der Landesärztekammer Hessen regelt nähere Einzelheiten. Demnach trägt das Land Hessen die erforderlichen, genehmigten und tatsächlich nachgewiesenen Kosten der Vertrauensstelle zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. Sie werden in einem separaten Haushalt ausgewiesen.
Mit Wirkung zum 25.10.2014 hat das Land Hessen das Hessische Krebsregistergesetz durch das Gesetz zum Hessischen Krebsregister und zur Änderung der Rechtsvorschriften vom 15.10.2014 geändert. Die bisherige Vertrauensstelle des epidemiologischen Krebsregisters Hessen wurde dadurch wesentlich erweitert – sowohl hinsichtlich der Aufgabenstellung als auch des Geschäftsumfanges und der Personalausstattung – zur Vertrauensstelle des neuen Klinisch-epidemiologischen Krebsregisters. Dafür hat die Landesärztekammer Hessen in den vergangenen Jahren eine Sollstärke von 55 Mitarbeiter/innen angestrebt, dieser Aufbau ist schon weitgehend erfolgt. In einem zeitgleich in Kraft getretenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land und der Landesärztekammer Hessen wurde hierzu vereinbart, dass das Land sämtliche Kosten für diese Vertrauensstelle übernimmt, und die Landesärztekammer von den damit verbundenen Risiken der Finanzierung, der Beschäftigung und der Haftung weitgehend freistellt.
Die Finanzierung des Hessischen Krebsregisters erfolgt zum überwiegenden Teil aus Geldern der GKV und PKV, welche durch sogenannte Krebsregisterpauschalen pro registriertem Fall an das Land Hessen gezahlt werden. Durch ein solides betriebswirtschaftliches Vorgehen in den letzten Jahren, konnte durch dieses Finanzierungsmodell gar ein Überschuss von mehr als 6 Millionen Euro erwirtschaftet werden. In mehreren Abstimmungsrunden zwischen Land und GKV-Landesvertretern wurde vereinbart, dass diese Überschüsse abgeschmolzen werden müssen. Dies wird durch eine deutliche Reduzierung der Krebsregisterpauschale von 143 Euro auf 5 Euro für das Jahr 2023 vorgenommen. Nach aktuellen Berechnungen ist davon auszugehen, dass im Jahr 2025 die Überschüsse größtenteils abgeschmolzen sein werden, sodass zu dem Zeitpunkt eine Neuverhandlung der Krebsregisterpauschale anstehen wird. Die Krankenkassen sind laut § 65c SGB V verpflichtet, 90 % der Betriebskosten der klinischen Landeskrebsregister in Deutschland zu finanzieren. Bei einer weiterhin soliden Fortführung der klinischen Krebsregistrierung ist davon auszugehen, dass diese Finanzierung auch über das Jahr 2025 hinaus sichergestellt sein wird.
Als neues durch die Vertrauensstelle organisiertes Förderprojekt soll ab 2023 beginnend der Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister massiv ausgebaut werden. Das Land Hessen stellt über das Digitalministerium Mittel in Höhe von 1.520.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel dienen zur Digitalisierung der Meldewege aus der Praxis zum Hessischen Krebsregister. Kernaufgabe des Fördervorhabens ist es, die Praxissoftware mit einer funktionalen Schnittstelle anzubinden, die Prozesse zur Meldung der Tumorpatienten möglichst aufwandsarm zu gestalten und vor allem die gesetzlich verpflichtende Meldetätigkeit für den Arzt und die Ärztin in Hessen mit diesem Fördervorhaben kostenneutral zu gestalten. Die Praxissoftware soll ertüchtigt werden, ohne zusätzliche Installations- und Wartungskosten für die Ärzte. Die Landesärztekammer Hessen wird auf Basis einer Zusatzvereinbarung zum Vertrauensstellenvertrag die Verteilung der Gelder in definierten Tranchen übernehmen. Das Fördervorhaben ist auf zwei Jahre befristet.
Die Jahresrechnung 2022 für die Vertrauensstelle wurde gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag mit Schreiben vom 06.04.2023 dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zugestellt. Aus dieser Abrechnung geht hervor, dass T€ 3.493 zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verwandt wurden. Unter Berücksichtigung der zu Beginn des Jahres zugesagten und im Laufe des Jahres in Raten gezahlten Abschlagszahlungen ergab sich ein Forderungsbetrag zum 31.12.2022 in Höhe von T€ 61, der mit der nächsten Abschlagszahlung des Ministeriums verrechnet werden soll.
5.2 Ethikkommission
Die Landesärztekammer hatte zur Schaffung der Voraussetzungen für die Registrierung ihrer Ethik-Kommission zum 01.07.2017 die Satzung der Ethik-Kommission angepasst und eine Geschäftsordnung zum 02.08.2017 erstellt. Den Registrierungsantrag der Ethik-Kommission hatte das BfArM mit Bescheid vom 29.09.2017 nach § 41a AMG genehmigt. Die registrierten Ethik-Kommissionen im Bundesgebiet stellen jährlich einen gemeinsamen Geschäftsverteilungsplan auf.
Die EU hat am 31.07.2021 den Beschluss über die Übereinstimmung des EU-Portals und der EU-Datenbank für klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln mit den Anforderungen gemäß Artikel 82 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlamentes und Rates veröffentlicht. Damit tritt die EU-V 536/2014 mit allen Konsequenzen am 31.01.2022 in Kraft und gilt ab dem 01.02.2022. Die EU-Verordnung 536/2014 (CTR) trat am 31.01.2022 in Kraft. Zwischen dem 01.02.2022 und 31.01.2023 konnten initiale AMG-Studien wahlweise über das elektronische EU-Portal CTIS eingereicht werden, seit dem 01.02.2023 sind diese nur noch über CTIS einzureichen. Die technischen Probleme (siehe Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 08.03.2023) von CTIS führen aktuell auch in der LÄKH zu einem erhöhten Personaleinsatz und -bedarf.
Bei der Bewertung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten wurde das deutsche Medizinproduktegesetz (MPG) und seine Begleitverordnungen am 26.05.2021 durch die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte [Medical Device Regulation – MDR] und das nationale MPDG ersetzt. Die Ethik-Kommission bewertet somit laufende Verfahren nach altem Recht (MPG und MPKPV; § 99 Abs. 4 MPDG) weiter; neue Verfahren nun auch nach MDR und MPDG.
Bei der Bewertung von In-vitro-Diagnostika im Rahmen von Leistungsbewertungsprüfungen wurden das MPG und seine Begleitverordnungen zum 26.05.2022 durch die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika [IVDR] und das nationale MPDG ersetzt. Diesbezüglich bereits eingeleitete erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen wurden seitens der Ethik-Kommission weitergeführt.
5.3 Sponsoringrichtlinie
Im Sinne von Complianceregeln hat die Landesärztekammer Hessen eine Sponsoringrichtlinie verfasst, die von der Delegiertenversammlung am 29.11.2014 verabschiedet wurde.
Frankfurt am Main, 14.04.2023
Landesärztekammer Hessen – Das Präsidium –
Haushaltsplan 2024
Der von der Delegiertenversammlung am 25. November 2023 beschlossene Haushaltsplan 2024 (mit Anlagen) liegt gemäß § 2 Abs. 4 der Haushalts- und Kassenordnung in der Zeit vom 12. bis 23. Februar 2024im Verwaltungsgebäude der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstraße 152, im Bereich der Kaufmännischen Geschäftsführung während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Montag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr) für alle Kammerangehörigen zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um vorherige Anmeldung unter Fon: 069 97672-108.
Frankfurt/Main, 20.12.2023, gez. Dr. Edgar Pinkowski, Präsident
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2023 die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Frankfurt GmbH ausführlich beraten und der Delegiertenversammlung die Feststellung des Jahresergebnisses 2022 sowie die Entlastung des Präsidiums empfohlen.
Die Delegiertenversammlung hat am 25. November 2023 dem mit dem uneingeschränkten Prüfvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2022 zugestimmt. Dem Präsidium wurde ohne Gegenstimme Entlastung erteilt.