Das Jahr neigt sich zwar dem Ende zu, nicht aber die Bearbeitung zahlreicher Aufgaben, die längst nicht alle erledigt, geschweige denn zufriedenstellend erledigt wurden. Vermutlich trifft das auch auf die eine oder andere Aufgabe im privaten oder persönlichen beruflichen Umfeld zu, ganz sicher jedoch auf die von der Bundesregierung zu bewältigenden Aufgaben. Hier drängt sich besonders in der Gesundheitspolitik der Eindruck auf, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach vieles, wenn nicht gar alles auf einmal wollte und weiterhin will und dabei vergaß, dass der Teufel im Detail steckt. Und wir alle wissen zur Genüge, wie detail-, aber auch kontrollversessen nicht nur das deutsche Steuerrecht, sondern auch das deutsche Gesundheitswesen ist.
Dazu kommt, dass das Gesundheitswesen nicht im luftleeren Raum schwebt, sondern die darin tätigen Akteure ja ihrerseits wiederum andere Regelkreise und Wechselwirkungen berücksichtigen müssen. So hat nun Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Laumann den Start der dortigen Krankenhausreform um drei Monate auf den 1. April 2025 verschoben, um den Kliniken mehr Zeit für die Umsetzung der entsprechenden Änderungen zu geben. Dabei ist hier die Rede von einer Krankenhausreform, die über einen mehrjährigen Prozess gemeinsam mit den Beteiligten erarbeitet wurde, also das glatte Gegenteil von dem Verfahren, wie wir es leider auf der Bundesebene erleben mussten und müssen. Da fand ich es schon fast amüsant, dass die SPD-Opposition in Nordrhein-Westfalen nun verlauten ließ, Laumann halte dem Druck der Krankenhäuser nicht mehr stand und habe „offensichtlich eingesehen, dass bei der Krankenhausplanung ein „mit dem Kopf durch die Wand“ nicht funktioniert“. Es scheint, als habe keiner der dortigen Genossen das Gespräch mit Lauterbach gesucht, denn die Sache „mit dem Kopf durch die Wand“ scheint ja genau sein Ding zu sein. Dass 327 von 330 Krankenhäusern in NRW dem Vernehmen nach gegen Laumanns Pläne Widerspruch eingelegt haben, obwohl die Reform mit allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet wurde, ist wenig überraschend. Es zeigt nur, dass Entscheidungen, die für das Große und Ganze sinnvoll sind, noch längst nicht im Interesse jedes einzelnen Krankenhauses liegen. Übrigens ist ja auch die Schließung einer Abteilung oder gar eines ganzen Krankenhauses nicht umsonst. Allein die Übernahme der Verpflichtungen, die aus den Ansprüchen einer betrieblichen Altersversorgung herrühren, hat in der Vergangenheit das ein oder andere Mal schon dazu geführt, dass ein Krankenhaus nicht geschlossen wurde, weil das jährliche Defizit zunächst leichter zu verkraften schien als die Ablösung der betrieblichen Altersversorgung.
Auch die Wechselwirkungen der Krankenhausreform mit der ärztlichen Weiterbildung sind alles andere als banal. Selbst Universitätskliniken haben keine Gewissheit, zukünftig noch eine volle Weiterbildungsbefugnis zu erhalten. Die Landesärztekammern werden vor der Aufgabe stehen, zu überprüfen, ob erteilte Befugnisse in dem bisherigen Umfang bestehen bleiben können.
Immerhin sieht es so aus, als wäre im Rahmen der Krankenhausreform erstmals eine systematische Finanzierung der Weiterbildung im Krankenhaus in Sicht. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sollen bis Ende 2025 entscheiden, wie eine sachgerechte Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten ausgestaltet werden kann. Dabei sind Zu- oder Abschläge für bestimmte Leistungen vorgesehen. Diese sollen in Abhängigkeit von Qualitätsindikatoren für die Weiterbildung abgerechnet werden. Die Grundlage für das Konzept soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickeln. In diesen Prozess müssen die Ärztekammern zwingend eingebunden werden, denn wir sind nicht nur kraft Gesetzes für die Weiterbildung zuständig, sondern wir sind auch die wirklichen Sachverständigen, die mögliche Qualitätsindikatoren für die Weiterbildung benennen können. (Stand 15.11.2024)
Für den ambulanten Bereich müssen wir weiterhin mit unverminderter Vehemenz eine auskömmliche Finanzierung, vor allem auch der fachärztlichen Weiterbildungsstellen einfordern. Es kann nicht so bleiben, dass die Vertragsärzteschaft die Hälfte oder gar den ganzen finanziellen Aufwand schultern muss.
Ihnen allen wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest, Zeit für sich und Ihre Lieben sowie Kraft für die Herausforderungen in 2025 und uns allen eine friedvolle Welt.
Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident