Haben Sie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrer Arztpraxis geregelt und eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? Werden Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult? Haben Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge Ihrer Beschäftigten organisiert?
Das Arbeitssicherheits- und das Arbeitsschutzgesetz verpflichten jeden Arbeitgeber, den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in seinem Unternehmen sicher zu stellen. Als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können Sie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrer Praxis auch selbst organisieren. Voraussetzung hierfür ist der Besuch einer Fortbildung, die die Teilnahme an der Alternativen bedarfsorientierten betriebsmedizinischen Betreuung von Arztpraxen (AbBA) ermöglicht.
Bereits seit 2010 bietet die Landesärztekammer Hessen in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sog. Motivations- und Informationsmaßnahmen (MIMA Erstschulung) sowie Fortbildungsmaßnahmen (FOBI Aufbauschulung, alle fünf Jahre) in der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung an.
Im Rahmen der Veranstaltung erfahren Sie alles Notwendige rund um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Arztpraxen und erhalten außerdem die Möglichkeit, sich untereinander zu diesem Thema auszutauschen. So entsteht häufig bereits in der Schulung ein Konzept für die Umsetzung in der eigenen Praxis.
Laura Wahl, Assistentin der Akademieleitung, Veranstaltungsmanagement
Alternative bedarfsorientierte betriebsmedizinische Betreuung von Arztpraxen | |
Termine 2025: | Erstschulung (MIMA): 22.01., 12.03., 14.05., 16.07. Aufbauschulung (FOBI): 05.02., 11.06., 24.09., 12.11. |
Information und Anmeldung: | Laura Wahl, Fon: 06032 782-222, E-Mail: laura.wahl@laekh.de, www.akademie-laekh.de |