Die laufende Wahlperiode nähert sich ihrem Ende und ich kann kaum glauben, dass schon wieder fast fünf Jahre vergangen sind. Bei der Vielfalt der Themen vergeht die Zeit wie im Flug. Mir hat die Aufgabe als Präsident viel Freude bereitet. Das Präsidium konnte dank der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und der Belegschaft erneut eine weitere Verbesserung des Mitgliederservices erzielen. Das begann 2019 mit dem Umzug in das neue Kammergebäude in der Hanauer Landstraße 152 in Frankfurt. Hier stehen ganz andere Möglichkeiten für das Zusammentreffen von Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung, auch wenn die Coronapandemie hier lange erhebliche Einschränkungen verursachte.
Dass diese Pandemiezeit uns alle, ob in der Praxis, in der Klinik, aber auch in der Kammer sehr forderte, ist noch frisch im Gedächtnis. Dafür möchte ich allen Ärztinnen und Ärzten und den vielen ebenfalls maßgeblich beteiligten weiteren Gruppen noch einmal meinen Dank und meinen Respekt ausdrücken. Während der Pandemie begann die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung, die nicht nur die Fachabteilung im Haus, sondern auch die Befugten fordert, muss doch die Befugnis neu beantragt werden. Dieser Prozess erfolgt mittlerweile elektronisch und reduziert Unklarheiten sowie dadurch bedingte Verzögerungen erheblich. Auch die ärztliche Fortbildung sollte trotz Pandemie nicht zum Erliegen kommen, weshalb die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung ihr Angebot in beeindruckend kurzer Zeit auf Online-Veranstaltungen umstellte bzw. erweiterte. Das gilt auch für die Carl-Oelemann-Schule, die sich ihrer Verantwortung für die Ausbildung Medizinischer Fachangestellter sehr bewusst ist.
Damit alte und neue Angebote der Kammer nicht am Bedürfnis der Mitglieder vorbeigehen, erfolgte auch in dieser Wahlperiode eine Befragung der Mitglieder wie auch der Leser des Hessischen Ärzteblatts, deren Ergebnisse in die Kammerarbeit einbezogen wurden. So wird dem Wunsch nach mehr Digitalisierung Rechnung getragen, indem zum Beispiel das Hessische Ärzteblatt ab dem kommenden September in der digitalen Ausgabe führend wird. Wenn Sie weiterhin ein Druckexemplar erhalten wollen, vermerken Sie das bitte im Mitgliederportal.
Neben diesen Themen standen und stehen natürlich auch für die Kammer klimabezogene Aspekte im Fokus. So beteiligte sich die Kammer aktiv an der Erarbeitung des Hitzeaktionsplans für das Land Hessen und strebt auch die eigene Klimaneutralität an.
Zudem gibt die Kammer zu vielen Gesetzentwürfen Stellungnahmen ab oder beteiligt sich aktiv an Arbeitsgruppen auf Landesebene. Das Spektrum reicht vom Coronaplan- und Koordinierungsstab über den Landeskrankenhausausschuss bis hin zur Patientensicherheit, um nur einige zu nennen.
Damit die Stimme der hessischen Ärzteschaft ihre volle Kraft entfalten kann, braucht die Kammer Ihre Mitwirkung. Bitte beteiligen Sie sich an der Kammerwahl und geben Sie Ihre Stimme ab. Ab Seite 272 dieser Ausgabe des Hessischen Ärzteblatts finden Sie die Wahlwerbung der für die Kammerwahl kandidierenden Wahlvorschläge.
Mit einer hohen Wahlbeteiligung stärken Sie Ihre Landesärztekammer und unterstützen das tägliche Engagement der ehrenamtlichen wie auch der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um die beruflichen Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem im Sinne von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten zu verbessern, bedarf es einer kraftvollen ärztlichen Selbstverwaltung.
Die Landesärztekammer vertritt die Ärzteschaft in der Gesellschaft und berufspolitisch. Die gewählten Delegierten gestalten die Berufsordnung und insbesondere auch die Weiterbildung. Gegenüber der Politik setzt sich die Ärztekammer für die Interessen von Ärztinnen und Ärzten und damit für den Erhalt des Arztberufs als freien Beruf ein. Denn die ärztliche Freiberuflichkeit gilt für jede Ärztin und jeden Arzt, ganz gleich, ob angestellt oder selbstständig tätig. Der freie Arztberuf zeichnet sich durch seine hohe Professionalität, die Verpflichtung gegenüber dem einzelnen Patienten und dem Gemeinwohl, seine Eigenverantwortlichkeit, Unabhängigkeit und strenge Selbstkontrolle aus. Das ist ein hohes Gut.
Als Körperschaften des öffentlichen Rechts nehmen die Ärztekammern wesentliche Aufgaben wahr, die ihnen vom Staat im Sinne des Subsidiaritätsprinzips bewusst übertragen wurden. Sie sind einerseits in der Pflicht, für Ordnung im Beruf zu sorgen, und andererseits, die Belange des Berufsstands zu wahren. Zudem ist es das Recht wie auch die Pflicht der Kammern, Staatsverwaltung und Politik zu gesundheitspolitischen Fragestellungen fachlich zu beraten. Allerdings werden die Aufgaben und die Stellung der Ärztekammern politisch immer wieder in Frage gestellt. Insbesondere im Bereich der Qualitätssicherung und der Fort- und Weiterbildung sind staatliche Eingriffe in ihre Aufgaben zu beobachten. Hier muss gegengesteuert werden. Die ärztliche Selbstverwaltung kann Entscheidungen pragmatischer und näher am Beruf treffen als eine staatliche Behörde. Sie kann dabei auf einen großen Pool ärztlichen Sachverstands zurückgreifen.
Ihre Stimme zählt.
Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident