Die Einhaltung von Compliance-Regeln, sprich die Einhaltung geltender Gesetze und der Grundsätze von Objektivität und Unabhängigkeit, ist nicht nur in großen Unternehmen oder in Klein- bzw. Mittelbetrieben, sondern auch bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie etwa der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) geboten.
Die Delegiertenversammlung hat daher am 25. März 2023 eine Compliance-Richtlinie der LÄKH für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger beschlossen, welche am 1. Juni 2023 in Kraft tritt. Sie ersetzt den Verhaltenskodex vom 15. Mai 2000.
Um die Unabhängigkeit von Entscheidungen durch Mandatsträgerinnen und -träger sicherzustellen, verpflichtet die Compliance-Richtlinie zu Transparenz. Mandatsträgerinnen und -träger müssen etwa auf der Website der LÄKH weitere Ehrenämter, Funktionen bzw. sonstige Interessenwahrnehmungen offenlegen, welche die Ausübung des Mandates beeinflussen können. Ebenso müssen sie bei Entscheidungsfindungen offenlegen, ob sie zu Dritten, die unmittelbar von dieser Entscheidung einen Vor- oder Nachteil haben, besondere Beziehungen haben. Sie haben sich bei der Diskussion zurückzuhalten und dürfen an der Entscheidung nicht teilnehmen.
Besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen die Compliance-Richtlinie, soll sich jeder an die noch zu benennende Ombudsperson wenden können.
Manuel Maier, Justitiar, Claudia Schön, stellv. Justitiarin, Dr. med. Peter Zürner, für das Präsidium
Die vollständige Compliance-Richtlinie finden Sie am Ende dieser Seite unter „Artikel herunterladen“ in der PDF-Version dieses Artikels.