Zur Berufsausbildung Medizinsche Fachangestelle
Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres machen wir auf wichtige Ausbildungsbestimmungen aufmerksam, zum Beispiel:
- Verbundausbildung
- Wichtige gesetzliche Bestimmungen, zum Beispiel: - Jugendarbeitsschutzgesetz - Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
- Probezeit
- Überbetriebliche Ausbildung
- Freistellung (z. B. Prüfungen, Berufsschule)
- Ausbildungsmittel/Lehrmittel
- Berufskleidung
- Tarifverträge (z. B. Gehalts- und Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, Betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung)
- Berufsausbildungsvertrag
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Diese „Kurzinformation“ kann im Internet unter https://www.laekh.de/fuer-mfa/berufsausbildung/berufsausbildungsvertrag-und-vorschriften unter „Merkblätter“ abgerufen werden.
Externenprüfung
Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gilt gerade heute als „Mindestvoraussetzung“ für einen erfolgreichen Berufseinstieg und ein stabiles Beschäftigungsverhältnis. Ohne Ausbildungsabschluss gibt es kaum noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Abteilung Ausbildungswesen macht deshalb darauf aufmerksam, dass nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz auch Kandidaten zur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte zugelassen werden können, die keine Ausbildung im dualen System durchlaufen haben, aber im Aufgabengebiet einer Medizinischen Fachangestellten beschäftigt waren. Informationen zur Externenprüfung können im Internet unter https://www.laekh.de/fuer-mfa/berufsausbildung/pruefungen-und-pruefungstermine abgerufen werden.