Schuldspruch wegen Bestechlichkeit in 86 Fällen
Jahrelang machte er sich einen Namen als größter Kämpfer gegen Korruption im Gesundheitswesen. Jetzt hat das Landgericht Frankfurt den früheren Oberstaatsanwalt Alexander Badle wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Die Richter sprachen den 55-Jährigen der Bestechlichkeit in 86 Fällen für schuldig, der Untreue in 54 Fällen und der Steuerhinterziehung in neun Fällen. Badle hatte im Laufe der 22 Prozesstage gestanden, mehr als ein Jahrzehnt lang Schmiergelder kassiert zu haben. Angeklagt waren lediglich die nicht verjährten Taten aus dem Zeitraum zwischen 2015 und 2020. Der Anklage zufolge kassierte der einstige Oberstaatsanwalt in dieser Zeit Bestechungsgelder in Höhe von rund 350.000 Euro.
Mit seinem mitangeklagten Schulfreund Bernhard A. hatte der Spitzenjurist im Jahr 2005 die Firma „medi-transparent“ ins Leben gerufen, die medizinische Gutachter beschäftigte, um Machenschaften im Gesundheitswesen aufzudecken. Nach Auffassung des Gerichts kam Badle erst später auf den Gedanken, sich persönlich zu bereichern. Die Idee sei mit den hohen Gewinnen entstanden, die die Firma aufgrund der überteuerten Gutachten einstrich. Die hessische Justiz hatte dem Unternehmen unter Federführung Badles jährlich ein Auftragsvolumen von bis zu einer Million Euro erteilt.
Das kriminelle Treiben war im Juli 2020 aufgeflogen, Badle wurde an seinem Arbeitsplatz festgenommen. Die Ermittlungen angestoßen hatte seine frühere, inzwischen verstorbene Lebensgefährtin. Nach einer zwischenzeitlichen Haftentlassung war der einstige Oberstaatsanwalt seit Januar 2022 in Untersuchungshaft. In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte seine Taten bedauert und die volle Verantwortung eingeräumt. Neben der Haftstrafe kommen auf ihn nun auch Regressforderungen des Landes Hessen „in einem bislang höheren Millionenbetrag“ zu, wie es hieß.
Die Verteidigung des korrupten Oberstaatsanwalts hat gegen das Urteil des Landgerichts Revision eingelegt, die des verurteilten Geschäftspartners legte ebenfalls Rechtsmittel ein.
Jutta Rippegather
In der Ausgabe 10/2020, S. 547 hatten wir bereits über den Fall berichtet.