Leserbrief zum Artikel „Hitzeschutz als ärztliche Aufgabe – Hitzeaktionsplan in Hessen veröffentlicht“ von Svenja Krück und Dr. med. Lars Bodammer, HÄBL 06/2023 S. 348
Der Hessische Hitzeaktionsplan wurde 2017 gemäß den „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministerium (BMU) konzipiert und bis zur Pressekonferenz am 06.02.2023 kontinuierlich ausgestaltet [1]. Obwohl von gesundheitspolitischer Seite die Landesärztekammer Hessen (LÄKH), die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), die Landesapothekerkammer Hessen und die Hessische Krankenhausgesellschaft eingebunden wurden, geht aus dem HHAP nicht hervor, wie diese Behörden im Hitzenotfall oder Katastrophenfall koordiniert werden sollen, um eine rasche gesundheitliche Prävention und Versorgung zu gewährleisten [2].
Dabei hatte das BMU, das sich auf die Daten der WHO und der Hessischen HEAT-Studie von 2009–2012 beruft, ausdrücklich als erstes von acht Kernelementen gefordert: „Eine zentrale Koordinierungsstelle sollte auf Landesebene bspw. in einer Gesundheitsbehörde eingerichtet werden“ und die zentrale Koordinationsstelle sollte behördenübergreifend koordinieren „analog einem Krisenstab im Katastrophenfall“ [3].
Im Berliner Aktionsbündnis Hitzeschutz beispielsweise kooperieren Ärzt:innenschaft, Pflege, Katastrophenschutz, Rettungsdienste, Kommune und Zivilgesellschaft zusammen[4]. In Hessen wurde eine Verwaltungslösung gewählt. Die Zentrale Koordinierungsstelle obliegt einem Referat des Hessischen Ministeriums für Soziales und Inneres. Das Monitoring wird eine zum 1. Januar 2023 eingerichtete und erst Ende 2023 funktionsfähige Unterbehörde, das „Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)“ übernehmen [5].
Es stellt sich die Frage, ob es nicht zielführender gewesen wäre, die Expert:innen aus Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz und die Landesärztekammer von vornherein viel enger in die Planung einzubeziehen und als gewichtige Ansprechpartner: innen für die Koordination im Ernstfall fest in der Zentralstelle vorzusehen, statt neue Behörden zu gründen.
Das gleiche gilt übrigens für viele kommunale Hitzeschutzpläne, in der nicht näher erläutert wird, wie medizinische Fachkompetenz herangezogen werden soll, die aber in der Zentralstelle kein ärztliches Know-how vorsehen. Eine bessere Ausstattung und Spezialisierung der Gesundheitsämter auf die Gesundheitsfolgen des Klimawandels könnten ein erster Schritt sein. Auf jeden Fall sollte angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung die verfasste Ärzteschaft in alle Koordinationsstellen sowohl auf Landes- wie auf kommunaler Ebene angemessen vertreten sein.
Pierre E. Frevert, Delegierter der der Landesärztekammer Hessen, Mitglied der AG Klimaschutz
PS: Dieser „Leserbrief“ war ursprünglich als erläuternder Kasten zu dem oben genannten Artikel der Kolleg:innen Krück und Bodammer vorgesehen und wurde als Leserbrief auf diese Ausgabe verschoben. Das bedaure ich sehr.
Nachsatz der Redaktion: Es ist ein übliches Vorgehen, dass die Redaktionskonferenz entscheidet, zu welchem Zeitpunkt und unter welcher Rubrik Texte veröffentlicht werden.
Dr. med. Peter Zürner, Verantwortlicher Redakteur
Die Literaturhinweise finden Sie am Ende dieser Seite unter „Artikel herunterladen“ in der PDF-Version dieses Artikels.