Dichte Nebelschwaden hatten am 26. November die Fahrt nach Friedberg erschwert, so dass die Delegiertenversammlung (DV) in der – pandemiebedingt als Veranstaltungsort gewählten – Stadthalle mit leichter Verspätung begann. Neben zahlreichen gesundheitspolitischen Themen standen der Haushalt der Landesärztekammer, die Neuaufstellung der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung und der Klimaschutz auf dem Programm, das sich mit lebhaften Diskussionen bis in den Abend erstreckte. „Als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und als Zeichen gegen den Krieg in der Ukraine tagen wir auch heute wieder unter der Flagge des Landes“, begrüßte Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski die Delegierten, bevor er in seinem Bericht zur Lage auf zentrale neue Gesetze auf Bundes- und Landesebene einging.

Unter anderem bezog sich Pinkowski auf das zum 1.10.22 in Kraft getretene neue Infektionsschutzgesetz. Dabei wies er auf die am 11.11.22 gemeinsam mit Prof. Jürgen Graf, Leiter des Planungsstabs stationäre Versorgung COVID-19 des Landes Hessen sowie Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Frankfurt, herausgegebene Pressemitteilung hin, in der die Entscheidung des Landes Hessen zur Aufhebung der Absonderungspflicht für SARS-CoV-2-positive Personen begrüßt wurde. „In Anbetracht der rückläufigen Infektionszahlen und überwiegend milden Krankheitsverläufe sollten wir beginnen, Infektionen mit Omikron wie jede andere Infektionskrankheit zu behandeln“, ergänzte Pinkowski. Zugleich forderte er, dass Menschen am Lebensende nicht weiter dazu gezwungen werden dürften, alleine in einem Krankenzimmer zu sterben.

„Kurzsichtige Flickschusterei“

Als „kurzsichtige Flickschusterei“ bezeichnete der Ärztekammerpräsident das in wesentlichen Teilen am 12.11.22 in Kraft getretene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Trotz zahlreicher Proteste werde die extrabudgetäre Vergütung für die Aufnahme von Neupatienten durch ein abgestuftes Vergütungssystem ersetzt, bei dem Honorare für Hausärzte steigen, die erfolgreich kurzfristig bei Fachärzten Termine vermitteln. Für Fachärzte, die mit den Terminservicestellen zusammenarbeiten, gebe es einen Zuschlag, und die Vergütung solle extrabudgetär erfolgen. „Ob dies die Verluste ausgleicht, wird sich noch zeigen müssen.“ Die erst vor drei Jahren ins Leben gerufene Neupatientenregelung sei ein wichtiger Schritt zur Stärkung der ambulanten Versorgung gewesen. Die Gelder fehlten nun für die Patientenversorgung.

Deutliche Kritik übte Pinkowski auch an dem die Ex-Post-Triage ausschließenden Triagegesetz, das am 10.11.22 vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz soll die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung verhindern, wenn es wegen einer übertragbaren Krankheit wie Corona zu wenige Intensivbetten gibt. Sind Personen mit Behinderung von der Zuteilungsentscheidung betroffen, muss ein Entscheider mit Fachexpertise hinzugezogen werden. „Wie damit die Entscheidung, von der dann auch eine Prognose abhängt, in der gebotenen Schnelligkeit erfolgen soll, bleibt ein Geheimnis“, stellte Pinkowski fest. Eine laufende intensivmedizinische Behandlung könne nicht mehr zugunsten eines Patienten mit besseren Überlebenschancen abgebrochen werden: „Diese unsinnige Regelung wird zu mehr Toten führen.“

„Wir brauchen eine Reform der Krankenhausfinanzierung“

Die im Entwurf des Krankenhauspflege- gesetzes enthaltenen Regelungen werfen nach Pinkowskis Überzeugung zahlreiche organisatorische und haftungsrechtliche Fragen auf, u. a. hinsichtlich der Überprüfung durch den Medizinischen Dienst. Insgesamt zeigten die Vorschläge der Krankenhausreformkommission, dass sie aus der Feder von Theoretikern und nicht von Praktikern stammen. „Die DRGs sind gescheitert. Wir brauchen eine grundlegende, pragmatische Reform der Krankenhausfinanzierung.“

Auf die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe bezogen, informierte Pinkowski, dass die Bundesärztekammer (BÄK) am 17.10.22 einen Ausbau der Suizidprävention verlangt hatte. Den fraktionsübergreifenden Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert werde, einen „Gesetzentwurf zur Stärkung der Suizidprävention“ vorzulegen, unterstütze er ausdrücklich.

Zähes Ringen um die neue GOÄ

Voraussichtlich bis zum Jahresende 2022 laufe ein Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), berichtete Pinkowski. Das Regelwerk sei komplett fertiggestellt und soll nach Abschluss der Testphase der Politik zur Inkraftsetzung übergeben werden. Dennoch gestalte sich das Verfahren als ein zähes Ringen. Obwohl man die derzeit bestehenden Missstände anerkenne, habe das Bundesgesundheitsministerium verlauten lassen, dass es sich bei der GOÄ-Reform um ein Berufspolitikum handele und aus diesen Gründen erst einmal nichts geschehen werde. „Ich muss sagen, dass mir diese Äußerung die Sprache verschlägt.“

Typisch deutsch und ideologisch gefärbt: So nannte Pinkowski das vom Bundeskabinett beschlossene Eckpunktepapier für eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland Die BÄK habe sich wiederholt gegen eine Legalisierung ausgesprochen und dabei insbesondere auf die gesundheitlichen Risiken des Konsums für Jugendliche hingewiesen. „Das kann ich nur unterstreichen. Jugendliche, die Cannabis nicht legal kaufen dürfen, werden sich weiter auf dem Schwarzmarkt versorgen. Einen verbesserten Jugendschutz kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen.“

Hessen im Fokus

Mit Blick auf Hessen informierte Pinkowski, dass am 06.10.2022 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Bildung von Gremien zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung in Kraft getreten ist: Damit erhielten die Heilberufskammern endlich ein Stimmrecht im Gemeinsamen Landesgremium. Zwar begrüßte der Ärztekammerpräsident die Gründung eines Landesgesundheitsamtes in Hessen explizit. Dennoch enthalte der vorgelegte Gesetzentwurf einige kritische Punkte. So müsse die stellvertretende Amtsleitung eines Gesundheitsamtes künftig weder Fachärztin/Facharzt für Öffentlichen Gesundheitswesen noch Ärztin/Arzt sein. Kritisch bewertete Pinkowski auch, dass das neue Amt Teil einer nachgeordneten Behörde sein und sich auf vier Standorte verteilen soll. Außerdem sollen Beratungs- und Überwachungsfunktion nicht getrennt werden.

Im vergangenen Jahr habe die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) erstmals den ersten Platz auf der Liste der beliebtesten Ausbildungsberufe bei jungen Frauen erzielt, sagte der Ärztekammerpräsident. Dennoch gebe es zu wenige MFA, beklagte Pinkowski und dankte allen ausbildenden Ärztinnen und Ärzte dafür, dass sie weiter für Nachwuchs sorgten. Ein Erfolg für die Patientensicherheit sei, dass das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) das B2-Sprachniveau als Eingangsvoraussetzung für die Berufsausbildung zur MFA bestätigt habe. Zum Abschluss seines Berichts bezog sich Pinkowski auf den Beschluss der Delegiertenversammlung vom 26.03.22, auch für Hessen eine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuführen. In einem Gespräch mit Staatsminister Klose am 10.06.22 habe dieser ihm versichert, dass das HMSI an dieser Problematik arbeite.

Lebhafte Aussprache

In der lebhaften Aussprache zu dem Bericht dankte Dr. med. Bernhard Winter (LDÄÄ) dem Präsidenten für die schnelle Reaktion auf die Verhaftung der Vorsitzenden der türkischen Ärztekammer, Prof. Dr. Şebnem Korur Fincancı. In einer Pressemitteilung hatte die Landesärztekammer am 27.10.22 Fincancıs umgehende Freilassung gefordert. Kritisch sah Winter die Forderung nach dem B2-Niveau für Medizinische Fachangestellte.

Die Anforderungen an die Sprachkompetenz von MFA seien nicht vergleichbar mit der von Ärzten und Pflegern: „Wir sollten uns nicht zu sehr darin verbeißen, denn wir verbauen damit vielen jungen Leuten den Weg.“ Michael Knoll (Die Hausärzte) begrüßte dagegen, dass künftig gute Deutschkenntnisse für die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten vorausgesetzt würden. „Auch wenn die Landesärztekammer nicht für die Pflege zuständig ist, sollten wir festlegen, dass auch in der Pflege Menschen arbeiten, die Deutsch sprechen.“ Knoll renne damit bei ihm offene Türen ein, erwiderte Pinkowski. Doch anders als bei den MFA habe die Kammer bei der Pflege keine Regelungskompetenz.

Triage-Gesetz: „Maximal schädlich“

Auf dem Deutschen Ärztetag sei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die GOÄ als dickes Buch übergeben worden, erinnerte Dr. med. Susanne Johna, Marburger Bund (MB), doch was noch fehle, sei die Bepreisung. „Damit haben wir der anderen Seite kritische Argumente geliefert.“ Anschließend nahm Johna auf das Triage-Gesetz Bezug, das Pinkowski als überflüssig bezeichnet hatte: „Ich würde noch weiter gehen: Dieses Gesetz ist maximal schädlich.“ Behindertenverbände hätten geäußert, dass es nicht darum gehe, möglichst viele Menschen zu retten, sondern darum, diskriminierungsfrei zu retten. Der Marburger Bund überlege daher, Verfassungsklage zu erheben. „Wir müssen uns in der Ärzteschaft auf allen Ebenen auf die Hinterbeine stellen.“

Er würde sich wünschen, dass sich die LÄKH dem Klageverfahren des MB gegen das Triage-Gesetz anschließe, ergänzte Dr. med. Henrik Reygers (Öffentlicher Gesundheitsdienst). Es drohe, dass gesunde Menschen in Notaufnahme verstürben, weil schon lange Zeit beatmete Menschen bei der Behandlung vorgezogen würden.

Empört zeigte sich Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg (Fachärztinnen und Fachärzte Hessen) über den Mangel an Intensivbetten: „Wir haben zugelassen, dass sie abgebaut werden. Warum sagen wir nicht, wir wollen auch weiterhin mehr Intensivbetten?“ Dann könnten die Patienten auch versorgt werden. Johna schloss sich Hennebergs Kritik am Abbau der Intensivbetten an und schätzte, dass man in Hessen über 20 % weniger Intensivbetten habe, als angenommen. „Die Frage, die wir uns in Zukunft stellen müssen, ist: Wie schaffen wir es in zehn bis 20 Jahren, die Patienten trotz des wachsenden Personalmangels weiter zu versorgen?

Ende der Isolationspflicht – richtig oder verfrüht?

Dr. med. Lars Bodammer (MB) bezweifelte, dass man sich in Hessen mit dem Ende der Isolationspflicht bei Corona einen Gefallen getan habe: „Ich hätte mir gewünscht, dass wir dies auf der DV diskutiert hätten.“ Johna ergänzte, dass Eigenverantwortung zu fordern für jene in Ordnung sei, die gesund seien: „Aber was ist mit den chronisch und schwer Kranken?“, fragte sie. Auch Dr. med. Detlev Steininger (Die Hausärzte) war mit dem Ende der Isolationspflicht nicht glücklich: „Wir kommen aus einem Vorsichtsprinzip und sind jetzt an dem Punkt: Wie kann man lockern? Aber wir müssen auch weiterhin immungeschwächte Patienten auf die Gefahren hinweisen.“ Reygers stellte fest: „Wir werden eine ganze Generation von Kindern verlieren, die psychische Probleme wegen der Pandemie haben.“ Und Dr. med. Christian Schwark (MB) erinnerte daran, dass Long Covid für viele Probleme sorge. „Jetzt zu sagen, Covid sei wie eine Influenza, halte ich für gänzlich verfrüht.“

Paritätische Gremien-Besetzung

Sie habe sich sehr gefreut, dass das Präsidium der LÄKH gegenüber dem Aufsichtsministerium die paritätische Besetzung von Ärztinnen und Ärzten in Gremien im Heilberufsgesetz gefordert habe, betonte Dr. med. Brigitte Ende (LDÄÄ) in der Aussprache. Ergänzend dazu habe sie beantragt, dass gegenüber dem Aufsichtsministerium durchgesetzt werden solle, zusätzliche Regelungen für den Fall aufzunehmen, wenn die Wahlvorschläge nicht den Anforderungen einer paritätischen Besetzung entsprechen. Als Beispiel nannte Ende die Liste ÄrztINNEN. Hier sollte keine paritätische Besetzung verlangt werden.

Jahresabschluss 2021 festgestellt

Einen großen Teil der Delegiertenversammlung nahmen die Finanzen der Kammer ein. Der Vorsitzende des Finanzausschusses Armin Beck (Die Hausärzte) berichtete, dass das Jahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag von Mio. € -3,2 abgeschlossen wurde. Das Ergebnis lag deutlich über dem Vorjahr und geringfügig über Plan. Die im Vergleich zum Plan entstandenen Mindereinnahmen vor allem bei den Mitgliedsbeiträgen konnten durch deutliche Minderausgaben nahezu ausgeglichen werden. Personalkosten nähmen den größten Anteil an den Kammerausgaben ein. Durch einen leichten Stellenaufbau und die allgemeine Tariferhöhung seien diese im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dies wurde vom Wirtschaftsprüfer bestätigt, der ergänzte, dass die Pensionsrückstellungen als eine Folge des Zinseffekts erneut gestiegen seien. Da die EZB eine Zinswende eingeleitet habe, rechne man jedoch damit, dass sich der Effekt im Laufe des nächsten Geschäftsjahres abmildern werde. Auch die die Raumkosten seien aufgrund der sich verteuernden Energie deutlich gestiegen. Schließlich, so Beck, rechne man durch Inflationseffekte auch in den sonstigen Kostenarten mit einem weiteren Anstieg.

Obwohl der Jahresabschluss keine besonderen Auffälligkeiten aufweise, berichtete der Wirtschaftsprüfer, dass der Kassenbestand der Kammer durch den negativen Cash Flow stark zurückgegangen sei. Die Delegiertenversammlung beschloss, den Jahresfehlbetrag durch eine Entnahme aus den Rücklagen auszugleichen, den Jahresabschluss festzustellen und dem Präsidium Entlastung zu erteilen.

Haushaltsplan 2023 verabschiedet

Im nächsten Tagesordnungspunkt stand der Haushaltsplan 2023 zur Abstimmung. Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Vorjahr war die Forderung formuliert worden, zukünftig möglichst ausgeglichene Haushaltspläne aufzustellen. Armin Beck erläuterte, dass nach dem ausgeglichenen Haushaltsplan 2022 nun lediglich eine „rote Null“ von Mio € 0,3 zu Buche schlage. Das Haushaltsvolumen wachse geringfügig von Mio € 30,6 auf 31,8. Die Mehraufwendung von Mio € 1,4 können nicht vollständig durch die Mehreinnahmen von Mio € 1,1 ausgeglichen werden.

Nach kurzer Diskussion wurde der Haushaltsplan 2023 vom Ärzteparlament einstimmig verabschiedet. Gleiches galt für den vom Präsidium eingebrachten Antrag zur Änderung der Beitragsordnung der Landesärztekammer Hessen. Die Hebesätze bleiben nach einer deutlichen Erhöhung im Vorjahr stabil. Lediglich geringfügige redaktionelle Änderungen treten am 01.01.2023 in Kraft.

Einem Antrag auf geringfügige Änderung der Kostensatzung wurde ebenfalls zugestimmt.

Drei weitere Anträge befassten sich mit der Entschädigungsregelung für ehrenamtlich Tätige der Kammer und des Versorgungswerks. Beschlossen wurde, die Anpassung der Entschädigungsregelung angesichts der Haushaltslage für 2023 weiterhin auszusetzen. Auch wurde keine Änderung bei der 2021 durchgeführten Absenkung der Kilometerentschädigung vorgenommen. Weiterhin stimmten die Ärztevertreterinnen und -vertreter dafür, für 2024 eine grundsätzliche Überarbeitung der Entschädigungsregelung vorzunehmen, die der Delegiertenversammlung am 25.03.2023 vorgelegt werden soll.

Neustrukturierung der Akademie

Ein thematischer Schwerpunkt der Delegiertenversammlung war der Sachstandsbericht des Projekts Neuausrichtung der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung, verbunden mit der Immobilien – und Standortfrage. Die Akademie sei vorbildlich, leiste gute Arbeit und habe fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erklärte Dr. med. Peter Zürner, Liste Fachärztinnen und Fachärzte Hessen und Mitglied des vom Präsidium eingerichteten Projektbeirats. Warum dennoch Veränderungen notwendig seien? „Weil die Strukturen nicht mehr zukunftsfähig sind.“

Satzung und Wirklichkeit stimmten nicht überein. Die Akademie sei nicht selbstständig, sondern wie die Carl-Oelemann-Schule (COS) als Einrichtung der Landesärztekammer der Ärztlichen Geschäftsführung unterstellt. Das Präsidium entscheide inhaltlich und schlage auch den Ausschuss vor, der künftig anstelle des bisherigen Vorstands einberufen werden soll. „Unser Vorschlag ist, COS und Akademie gleich zu behandeln“, sagte Zürner. Ausdrücklich dankte er dem Vorstand und den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der Akademie für ihre Unterstützung bei der Neustrukturierung.

In seinem Vortrag über die Entwicklung der Akademie informierte Dr. med. Alexander Marković, Ärztlicher Geschäftsführer der LÄKH, dass das Präsidium das Projekt „Weiterentwicklung der Akademie“ ins Leben gerufen habe, das seit 2021 unter Leitung der Stellvertretenden Ärztlichen Geschäftsführerin Nina Walter, seit 2022 unter seiner eigenen Leitung stehe. Unter Einbeziehung der Akademie seien 14 Arbeitsgruppen mit der Ausarbeitung der neuen Strukturen befasst. Regelmäßig finde ein Abgleich mit der Unternehmensberatung Schickler statt. Dem Projektbeirat gehören Dr. med, Peter Zürner, Dr. med. Jürgen Glatzel (Liste Ältere Ärzte) und Dr. med. H. Christian Piper (Marburger Bund) an.

Professionelles Marketing für die Zukunft

Die Akademie habe eine gute Ausgangslage, fuhr Marković fort. „Unsere Kernkompetenz sind große Veranstaltungen. Hier sind wir in Hessen Marktführer, gleichzeitig liegt hier unser größtes Weiterentwicklungspotenzial.“ Da dieses in der aktuellen Form der Akademie jedoch nicht erschlossen werden könne, seien eine neue Konzeption, Effizienzsteigerung sowie Optimierung der Standorte und der Kosten nötig. Zu der Veränderung der Organisationsstruktur gehöre, die seit Jahren doppelt aufgestellte Spitze in eine Leitungsspitze umzuwandeln, die auch professionelles Marketing betreibe. Der bereits begonnene und durch die Pandemie gebremste Ausbau des Kursangebots in Frankfurt habe an Fahrt aufgenommen habe; hier werde der Schwerpunkt auf aktuelle und kurze Angebote gelegt.

„Ein Vortrag mit vielen Marketingbegriffen“, kommentierte Dr. Brigitte Ende in der anschließenden Diskussion: „Das bedeutet: Es wird teuer.“ Die Akademie sei gut so, wie sie bisher war, auch wenn natürlich immer aktualisiert und verbessert werden müsse, so Ende. Er sei seit 2011 Stellvertretender Vorsitzender der Akademie, sagte Dr. med. Hans-Martin Hübner (Fachärztinnen und Fachärzte Hessen) und lobte die Leitung der gut aufgestellten Akademie. Allerdings sei eine Neuausrichtung notwendig. So dürften grundsätzlich nur noch profitable Kurse angeboten werden. Das andere Problem sei die Struktur: „Wir sind kein Vorstand und haben auch keine Mitglieder.“

Rechtsquellen der Akademie

Per Video referierte Justitiar Manuel Maier aus dem Krankenstand über die Geschichte der Akademie und stellte die Rechtsquellen für die Einrichtung – ihre Satzung, Aufgaben und Organe – vor. Alles lese sich so, als sei die Akademie ein eigenständiger Verein. Die Bezeichnung „Vorstand“ gehe auf die Gründung von Akademie und Carl-Oelemann-Schule (COS) zurück. Beide Satzungen seien so angelegt gewesen, dass eine rechtliche Ausgründung in Form eines Vereins hätte erfolgen können. Hiervon wurde jedoch nie Gebrauch gemacht. Nachdem es in 50 Jahren nicht zu Eigenständigkeit gekommen sei, sollte sie auch weiterhin als Abteilung betrachtet werden, erklärte Maier. Als Symbol für die alte Vorstandsstruktur wählte der Justitiar das Bild organisch verwachsener Strukturen. Nun gelte es, zu entflechten und neu zu strukturieren.

In vielen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft habe man sich daher die Satzung vorgenommen und diese dem Schickler-Projekt angepasst. Mit folgendem Ergebnis: Zum 1.7.2024 sollen Satzung und Geschäftsordnung miteinander verschmelzen, der Name der Marke „Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung“ soll unverändert bleiben und der bisherige Vorstand in Ausschuss umbenannt werden. Neu ist, dass nun das Präsidium die sieben Mitglieder des Ausschusses nominiert und die Delegiertenversammlung dies bestätigt.

Maier stellte außerdem klar: Die hauptamtliche Leitung untersteht als Abteilungsleitung der Ärztlichen Geschäftsführung und leitet die Akademie im Benehmen mit dem Ausschuss und den Vorsitzenden. Die Mitglieder der Akademie werden zeitgemäß in „Förderer der Akademie“ umbenannt. Rechtlich ändere sich damit nichts, stellte Claudia Schön, Stellvertretende Justitiarin der LÄKH, fest. Dr. med. Lars Bodammer (MB) machte darauf aufmerksam, dass die Mitglieder auch bisher keine Mitglieder im eigentlichen Sinn gewesen seien. „Wir wollen sie nun als Förderer behalten. Wichtig ist doch, dass wir weiter die wirtschaftsunabhängige Fortbildung anbieten können.“

Forderung nach Transparenz

Die Frage von Prof. Dr. med. Jutta Peters (LDÄÄ), warum die Mitglieder des Ausschusses vom Präsidium benannt werden sollen und nicht von der DV, beantwortete Dr. Zürner mit dem Hinweis, dass es sich um einen dem Präsidium zuarbeitenden Ausschuss handele. In einer von Dr. med. Christof Stork (LDÄÄ) vorgelesenen Stellungnahme von Pierre E. Frevert (LDÄÄ), Vorstandsmitglied der Akademie, kritisierte dieser, dass die Diskussionen über wesentliche Änderungen der Akademie im Präsidium und am Vorstand vorbei geführt worden seien. Als Delegierter wünsche er sich eine intensive Diskussion in der DV und künftig mehr Transparenz . Eine Forderung, der sich auch Dr. med. Bernard Winter (LDÄÄ) anschloss. Zu dem Vorwurf der Intransparenz stellte Ärztekammerpräsident Dr. Edgar Pinkowski klar, dass der Vorsitzende des Vorstands der Akademie, Prof. Dr. med. Rudolf Tinneberg, von Beginn an in alle Teile des Projekts eingebunden gewesen sei.

„Wir haben hier eine Großbaustelle“, betonte Dr. med. Wolf Andreas Fach (Fachärztinnen und Fachärzte Hessen). Dies habe man erst erkannt, als der Geldbeutel immer enger wurde. „Wir wollen und müssen diese Akademie erhalten, aber ein Weiter-so gibt es nicht.“ Er habe sich engagiert, weil er erkannt habe, dass die Struktur der Akademie so nicht aufrechterhalten werden könne, erklärte Zürner. „Wir versuchen, eine einfache klare Struktur zu etablieren, die dann im Alltag weniger Reibungsverluste mit sich bringt.“ Es gehe darum, eine zukunftsorientierte Akademie demokratisch zu gestalten, betonte Dr. med. Barbara Jäger (LDÄÄ).

Satzungsänderung von Akademie und COS

„Ich finde es gut, dass wir die Akademie zukunftsfähig machen“, sage Anne Kandler, Marburger Bund. Es seien jedoch mehr Online-Angebote notwendig, hob Kandler unter Hinweis auf die Online-Akademie Westfalen-Lippe hervor. „Die Akademie ist auch eine Begegnungsstätte, in der man sich auf Augenhöhe kollegial begegnet“, erklärte Dr. med. Susan Trittmacher (Fachärztinnen und Fachärzte Hessen). Dies sei auch für junge Kollegen wichtig und daher lohnenswert zu erhalten. Im Anschluss an die mitunter kontroverse Diskussion wurde der Antrag des Präsidiums auf Satzungsänderung der Akademie mit großer Mehrheit angenommen.

Die Delegiertenversammlung beschloss außerdem, dass der „Vorstand“ der Carl-Oelemann-Schule mit Wirkung der neuen Amtszeit am 01.11.23 die Bezeichnung „Ausschuss der Carl-Oelemann-Schule“ erhalten soll. Damit wird künftig die gleiche Nomenklatur verwendet werden wie bei der Akademie.

Optionen für Akademiegebäude

In seinem Sachstandsbericht stellte Hans Peter Hauck, Kaufmännischer Geschäftsführer der LÄKH, eine Machbarkeitsstudie zum Umbau des alten Akademiegebäudes vor und zeigte Vorschläge der Architekten. Weitere mögliche Szenarien seien die Instandhaltung des Gebäudes, eine Anmietung externer Räumlichkeiten oder eine Sanierung des Akademiegebäudes. Nach intensiven Beratungen von Präsidium und Geschäftsführung werde das Ergebnis in der März-DV vorgestellt, kündigte Hauck an.

Fünf Schwerpunkte Klimaschutz

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war der Sachstandsbericht der AG Klimaschutz, die das Präsidium zur Klimaneutralität der Kammer berät. Die Arbeitsgruppe – Vorsitzende: Svenja Krück (Junge Ärztinnen und Ärzte in Hessen), weitere Mitglieder: Dr. med. Peter Zürner, Dr. med. Lars Bodammer, Dr. med. Detlev Steininger, Pierre E. Frevert – informiert Öffentlichkeit und Akteure im Gesundheitswesen über die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels und klimafreundliches Handeln.

Der von Dr. med. Lars Bodammer vorgetragene Bericht der AG startete mit einem Resümee: Wo steht die Kammer in puncto Klimaneutralität? Welche Maßnahmen sind erforderlich? Es gebe bereits zahlreiche Ideen, wie sich klimaverantwortliches Handeln im Gesundheitswesen gestalten ließe. Positiv hervorgehoben wurde das Klinikum Höchst. Als erstes Haus mit Passivhaus-Standard diene es als Vorbild für andere Krankenhäuser und Kliniken.

Aufgabe der Arbeitsgruppe sei nun, bestehende Konzepte auf Anwendbarkeit zu prüfen und konkrete Vorschläge zur Umsetzung zu machen. Einiges habe sich schon getan. Gute Vorstöße seien Initiativen wie die Klimasprechstunde und Fortbildungen der Carl-Oelemann-Schule und der Akademie.

Anhand des Berichts ließen sich fünf Arbeitsschwerpunkte der AG Klimaschutz identifizieren: Prävention, Bevölkerungsschutz, Hitzeschutzpläne, Energieeinsparung und Energiegewinnung. Als „Schnittstelle zwischen Klimaschutz und Information“ filtert die Arbeitsgruppe Informationen und stellt sie Öffentlichkeit und Gesundheitswesen zur Verfügung. Notwendig sei die Entwicklung von Hitzeschutzplänen. Hierbei stehe die Landesärztekammer Hessen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bereits beratend zur Seite. Ein wichtiger Punkt sei außerdem die Frage der Energiegewinnung, bei der Autarkie anzustreben sei, sagte Bodammer. Während früher entsprechende Investitionen nicht möglich gewesen seien, werde mittlerweile anders und langfristiger gedacht. So müsse erneut diskutiert werden, ob die Installation von Photovoltaikanlagen möglich sei: Eine angesichts explodierender Energiekosten nicht unerhebliche Frage für den Kammerhaushalt. Abschließend hieß es in dem Bericht der AG: „Viele Probleme hätten wir jetzt nicht, wenn wir rechtzeitig mit dem Klimaschutz angefangen hätten.“

Siehe zum Thema Klima auch den Info-Kasten auf Seite 6.

Klimawandel im Gesundheits- wesen angekommen

In der anschließenden, regen Diskussion war sich das Gros der hessischen Delegierten einig: Der Klimawandel ist im Gesundheitssystem angekommen. Politik und Kommunen seien bereits an vielen Stellen tätig. Oft fehle jedoch der ärztliche Sachverstand, so Brigitte Ende. Es sei deshalb wichtig, dass die Kammer sich bei Projekten einbringe und die gute Arbeit im Bereich Klimaschutz offensiv fortsetze. Fünf Anträge wurden zum Tagesordnungspunkt diskutiert. Angenommen wurde die zur Abstimmung eingereichte Forderung an die Landesregierung, bestehende und künftige Gesundheitseinrichtungen dahingehend zu prüfen, ob ihre Energiezufuhr, das digitale Informationssystem und die Kerninfrastruktur im Fall von Extremwetterlagen gesichert ist. Ebenso gegen gezielte Sabotage und Zerstörung.

Auch in einem weiteren Beschluss stellte das Ärzteparlament eine Forderung an die Hessische Landesregierung: Angesichts der zu erwartenden extremen Hitzeperioden sei sie gemeinsam mit den Gesundheitsämtern gefordert, flächendeckende Hitzeaktionspläne zu erstellen. In diesem Rahmen müssten zudem konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Im Antrag werden unter anderem die Bereitstellung von Trinkbrunnen und die Förderung der Stadtbegrünung genannt. Das Präsidium wurde zudem aufgefordert, über eine Mitgliedschaft der Landesärztekammer bei KLUG (Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit) e. V. zu verhandeln. Insbesondere im Bereich Klimasprechstunde, Umgang mit Hitze und Prävention gebe es dort eine große Expertise, die den hessischen Kammermitgliedern zugänglich gemacht werden sollte, hieß es in der Begründung. Der letzte Beschluss beinhaltete die Aufforderung an das Präsidium, die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Kammergebäuden zu prüfen.

Änderungen in der Weiterbildungsordnung

Dr. Wolf Andreas Fach berichtete über Änderungen und Korrekturen in der Weiterbildungsordnung (WBO). So seien in der Facharztbezeichnung Innere Medizin sowie Hämatologie und Onkologie viel zu hohe Zahlen bei den hämatologischen Neoplasien und den soliden Tumorerkrankungen gekürzt worden. Die hohen Zahlen seien erst bei der Einreichung von Befugnisanträgen aufgefallen. Wie Fach mitteilte, habe die BÄK die Zahlen in der Muster-WBO bereits korrigiert.

Die Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“ erhalte nun wieder anrechenbare Zeiten aus der Facharzt-Weiterbildung: Wer mindestens 12 Monate Intensivmedizin in der Facharzt-Weiterbildung absolviert hat, kann nun sechs Monate davon in der Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“ anrechnen lassen. Auch informierte Fach darüber, dass die „Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie“ im Rahmen einer speziellen Übergangsbestimmung wieder für Fachärztinnen und Fachärzte für Urologie geöffnet werde, bei deren Facharzt-Weiterbildung die Medikamentöse Tumortherapie noch kein integraler Bestandteil war. Die Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizin für Radiologen wird integraler Bestandteil der Facharzt-Weiterbildung Nuklearmedizin, die Zusatz-Weiterbildung Radiologie für Nuklearmediziner integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung Radiologie. Die Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.

Solidarität mit Protestierenden im Iran

In einem an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Die Grünen) adressierten Offenen Brief brachten die Delegierten ihre Solidarität mit den Protestierenden aus dem Gesundheitswesen im Iran und ihre große Sorge um die menschenrechtliche und gesundheitliche Situation der Zivilbevölkerung zum Ausdruck. Wörtlich heißt es in dem Brief: „Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diese menschliche Katastrophe zu beenden. Wir fordern eine Politik, die die Zivilbevölkerung schützt und unterstützt, und die Regierung der Islamischen Republik Iran und alle Verantwortlichen dieser massiven Menschenrechtsverletzungen sanktioniert.“

Zukunft für das Uniklinikum Gießen und Marburg

Das Ärzteparlament forderte den Klinikbetreiber Asklepios/Rhön und die Landesregierung Hessen dazu auf, die Zukunft der universitären medizinischen Versorgung sowie die Forschung und Lehre am Standort Gießen und Marburg zu sichern. Dieser Konflikt dürfe nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierenden sowie allen weiteren Mitarbeitenden und sämtlichen medizinischen Ausbildungsberufen, die am UKGM arbeiten, ausgetragen werden.

GOÄ

Angesichts der seit über 25 Jahren ausbleibenden Anpassung der Leistungsziffern (GOÄ = Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte) und der aktuellen Inflation sowie der steigenden Energiepreise forderten die Delegierten die BÄK dazu auf, darauf hinzuwirken, dass kurzfristig eine Erhöhung des Punktwertes oder hilfsweise des Regelsteigerungssatzes von aktuell 2,3 auf mindestens 3,2 erfolgt, solange keine neue GOÄ in Kraft trete.

Unterstützung der Protesttage

In einer Resolution unterstützte die Delegiertenversammlung ausdrücklich die Protesttage der Vertragsärzteschaft am 26. Oktober und 30. November 2022. Mit diesem Protest wollten die niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte Politik und Öffentlichkeit auf die Missstände im Vertragsarzt-System aufmerksam machen. In der Begründung der Resolution heißt es wörtlich: „Praxen leiden unter hoher Morbidität der Patientinnen und Patienten, Personalmangel, politischer Fehlsteuerung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz), unzumutbarer Anpassung der Vergütung und galoppierender Inflation. Damit gefährdet die aktuelle Gesundheitspolitik die wohnortnahe flächendeckende Versorgung unserer Patienten.“

Abbau der Bürokratie

Außerdem wurde die Politik dazu aufgefordert, umgehend Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie auf den Weg zu bringen. Die Zahl der Gesetze und der damit im Zusammenhang stehenden Regulierungsvorschriften nähmen seit Jahren weiter zu, ebenso die Kontrollbürokratie für die Abrechnungen mit den Krankenkassen. Der große Teil der Regelungen verursache Mehrfachdokumentationen oder diene nicht einer medizinisch sinnvollen Dokumentation, begründeten die Dele gierten ihre Forderung. Erschwerend komme der geringe Grad an Digitalisierung hinzu, der dann händisch abgewickelt werden müsse.

Register zu Eigentumsverhältnissen

Es sollen die rechtlichen Grundlagen für Transparenz der Eigentumsverhältnisse in der medizinischen Versorgung geschaffen werden: So lautet eine weitere Forderung der DV. Die Ärztevertreterinnen und -vertreter verlangten ein Register, das jedem Bürger Auskunft über die Eigentumsverhältnisse einer Praxis, eines Medizinischen Versorgungszentrums oder Krankenhauses geben soll.

Katja Möhrle, Marissa Leister