Der Vorsitzende des Vorstandes des Versorgungswerkes, Dr. med. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg, informierte die Delegierten zunächst über den Beitragssatz im Jahr 2023. Dieser beläuft sich wie in den vergangenen Jahren auf 18,6 %. Die Beitragsbemessungsgrenze – also die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen – steigt hingegen im Westen von 7.050 € auf 7.300 €. Vgl. dazu auch S. 58 in dieser Ausgabe.
Seit Beginn des Jahres 2021 können zusätzliche, freiwillige Beiträge (sog. Höherversorgung) nicht nur laufend Monat für Monat, sondern auch einmalig gezahlt werden. Diese zusätzliche Flexibilität ist mit der Umstellung auf eine Einmal-Verrentungstabelle möglich geworden. Wenn Mitglieder z. B. am Jahresende feststellen, dass sie den steuerlichen Rahmen, bis zu dem Aufwendungen für die Altersversorgung abgesetzt werden können, nicht ausgenutzt haben, können sie noch Beiträge an das Versorgungswerk zahlen. Im Jahr 2022 können maximal 31.471,20 € an das Versorgungswerk gezahlt werden.
Davon abgesehen, empfehle das Versorgungswerk seinen Mitgliedern, sich regelmäßig mit der Frage zu beschäftigen, ob die prognostizierte Rente den eigenen Erwartungen und Bedürfnissen entspreche, so der Vorstandsvorsitzende. Auch wenn die zugesagte Verzinsung der ab dem 01.01.2021 gezahlten Beiträge wegen der niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten von 3,0 % auf 2,5 % abgesenkt werden musste, hätten die Mitglieder die Möglichkeit, mit zusätzlichen Beiträgen gegenzusteuern, sagte von Schenck. Wegen des Zinseszinseffektes sei es besonders wichtig, möglichst hohe Beiträge in jungen Jahren zu zahlen. Außerdem sollten es sich die Mitglieder gut überlegen, ob sie in Mutterschutz- oder Erziehungszeiten geringere Beiträge zahlen. Denn dies könne die spätere Rente deutlich verringern.
Elektronisches Befreiungsverfahren
Ab dem 01.01.2023 können Anträge auf Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nur noch auf elektronischem Wege über ein Portal gestellt werden. Dort müssen die Daten über eine Maske eingegeben werden. Die bisherigen Anträge in Papierform werden von der DRV dann nicht mehr akzeptiert. An den Voraussetzungen der Befreiung sowie den notwendigen Angaben im Antrag ändert sich nichts. Dies konnte von der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) in den Verhandlungen mit der DRV sichergestellt werden. Ein Antrag auf Befreiung muss also weiterhin bei jeder wesentlichen Änderung der ärztlichen Tätigkeit bzw. eines Arbeitgeberwechsels innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Weitere Informationen inklusive des Links zu dem genannten Portal finden sich auf der Internetseite des Versorgungswerkes.
Resolution zur Energiepreispauschale
Im September hatte die Bundesregierung beschlossen, dass auch die Rentnerinnen und Rentner 300 € als Ausgleich für die stark gestiegenen Energiepreise erhalten sollen, nachdem dieser Zuschuss zunächst nur Arbeitnehmern gewährt wurde. Bei näherem Hinsehen stellte sich jedoch heraus, dass davon nur die Mitglieder der DRV sowie die Pensionäre des Bundes profitieren. Die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke wurden ausgeklammert mit der nicht nachvollziehbaren Begründung, dass diese der Aufsicht der Länder unterliegen und letztere damit dafür zuständig seien. Die ABV sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes – konnte das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedoch nicht zum Umdenken bewegen. Deshalb wandten sich die hessischen berufsständischen Versorgungswerke in einer konzertierten Aktion an den hessischen Ministerpräsidenten mit der Bitte um Abhilfe. Die Delegierten hatten ebenso wenig Verständnis dafür, dass sie zwar wesentlich zum Steueraufkommen des Bundes beitragen, jedoch bei einer steuerfinanzierten Leistung zum Ausgleich für jetzt extrem hohen Preise für Energie außen vorgelassen werden. Auf Vorschlag des Vorstandes wurde deshalb zusätzlich eine Resolution verabschiedet, mit der die Landesregierung aufgefordert wird, eine Lösung zu finden.
Johannes Prien, Referent des Vorstandes des Versorgungswerkes der Landesärztekammer Hessen