1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen
Die Landesärztekammer Hessen ist nach § 1 des Gesetzes über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufsgesetz) in der Fassung vom 24. Dezember 2020 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Nach § 13 Heilberufsgesetz und dem entsprechenden § 4 der Hauptsatzung der Landesärztekammer Hessen vom 17. Juli 1995, zuletzt geändert am 30. November 2021, sind Organe der Kammer die Delegiertenversammlung sowie das Präsidium.
Der Verwaltungssitz der Kammer befindet sich in 60314 Frankfurt am Main, Hanauer Landstr. 152.
In Bad Nauheim ist das Bildungszentrum der Landesärztekammer Hessen ansässig. Die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung und die Carl-Oelemann-Schule (für Medizinische Fachangestellte) führen dort Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen durch. Im „Gästehaus der Carl-Oelemann-Schule“ werden die Teilnehmer der Überbetrieblichen Ausbildung beherbergt.
Die Bezirksärztekammern in Darmstadt, Frankfurt/Main, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden nehmen die dezentralen Aufgaben der Landesärztekammer nach regionalen Gesichtspunkten wahr.
Als besondere Einrichtung der Landesärztekammer Hessen mit eigener Satzung hat das Versorgungswerk die Aufgabe, für die Kammerangehörigen und ihre Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zu gewähren, soweit sie Mitglieder des Versorgungswerkes sind. Gemeinsames Organ der Landesärztekammer und des Versorgungswerkes ist die Delegiertenversammlung. Die Rechnungslegung des Versorgungswerkes erfolgt gesondert.
Das Heilberufsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2021, sieht in § 5a die sog. Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerkes vor. Auf dieser Grundlage kann das Versorgungswerk im Rechtsverkehr unter eigenem Namen handeln, klagen und verklagt werden. Es verwaltet ein eigenes Vermögen, das nicht für die Verbindlichkeiten der Kammer haftet. Umgekehrt haftet auch die Kammer nicht mit ihrem Vermögen für Verbindlichkeiten des Versorgungswerkes.
2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
2.1 Entwicklung im Geschäftsjahr und wirtschaftliche Lage
Der Mitgliederbestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt (siehe Tabelle 1).
Das Beitragsaufkommen (Betriebsleistung) des laufenden Veranlagungsjahres lag u. a. aufgrund einer Erhöhung des Hebesatzes von 7,5 % mit T€ 17.475 über dem Vergleichswert des Vorjahres (T€ 15.910). Aufgrund von nachträglichen Einstufungen durch rückständige Kammermitglieder konnte daneben im Geschäftsjahr ein Ertrag aus Kammerbeiträgen der Vorjahre in Höhe von T€ 812 (Vorjahr T€ 410) erzielt werden.
Der von der Delegiertenversammlung in der Sitzung am 28.11.2020 auf Empfehlung des Finanzausschusses genehmigte Haushaltsplan 2021 umfasst einen Investitionshaushalt in Höhe von T€ 702 und einen Verwaltungshaushalt mit Erträgen (einschließlich Neutrale und Finanzerträge) in Höhe von T€ 32.025 bzw. Aufwendungen (einschließlich Neutrale und Finanzaufwendungen) in Höhe von T€ 35.406. Daraus ergibt sich ein geplanter Verlust in Höhe von T€ -3.381. Der tatsächliche Jahresfehlbetrag beläuft sich auf T€ -3.245, der vorbehaltlich der Zustimmung der Delegiertenversammlung durch eine Entnahme aus der Betriebsmittelrücklage ausgeglichen werden soll.
Die Haushaltspositionen im Verwaltungshaushalt lt. Haushalts- und Kassenordnung verhielten sich im Einzelnen zu den Planansätzen wie folgt:
- A.I. „Kammerbeitrag“: negative Planabweichung (T€ -1.974)
Die außerordentliche Planabweichung resultiert aus einem Basiseffekt im Haushaltsjahr 2020. In diesem Zeitraum war ein außerordentlicher Beitragsrückgang trotz eines konstanten Hebesatzes zu verzeichnen gewesen. Die ursprüngliche optimistische Planung war die Grundlage für die Ermittlung des Planwertes 2021. Der Basiseffekt konnte aufgrund der zeitlichen Abfolge des Planungsprozesses erst im Haushaltsplan 2022 korrigiert werden.
- A.II. „Übrige Erträge“: negative Planabweichung (T€ -613)
- B.I. „Personalaufwand“: positive Planabweichung (T€ 1.081)
- B.II. „Aufwandsentschädigung, Freie, Honorare“: positive Planabweichung (T€ 96)
- B.III. „Abschreibungen auf Sachanlagen“: positive Planabweichung (T€ 488)
- B.IV. „Sonstige Aufwendungen“: positive Planabweichung (T€ 811)
Der o. g. Ertragsrückgang von T€ 2.587 konnte durch Minderkosten von T€ 2.476 nur zum Teil ausgeglichen werden.
- F. „Neutrales Ergebnis“: negative Planabweichung (T€ 16).
- G. „Finanzergebnis“: positive Planabweichung (T€ 230)
Das außerordentlich gute Finanzergebnis führte zu einem deutlichen Mehrertrag von T€ 230. Dadurch konnte der Jahresfehlbetrag im Vergleich zum Plan verringert werden.
Der Investitionshaushalt wurde im Berichtsjahr um insgesamt T€ 171 unterschritten.
Die tatsächlichen Investitionen betrugen T€ 532 und verhielten sich im abgelaufenen Jahr zu den Haushaltsansätzen wie folgt:
- I. „Immaterielle Wirtschaftsgüter“: positive Planabweichung (T€ 38)
- II. „Immobilien“: positive Planabweichung (T€ 99)
- III. „Betriebs- und Geschäftsausstattung“: positive Planabweichung (T€ 34)
Die Bilanzsumme sank gegenüber dem Vorjahr (T€ 65.419) um T€ 3.278 auf T€ 62.141.
Folgende wesentliche Veränderungen von Bilanzposten werden festgestellt.
Aktivseite:
- Rückgang der Sachanlagen durch Abschreibungen
- deutlicher Rückgang der flüssigen Mittel u.a. durch den geplanten negativen operativen Cash Flow und den Abbau kurzfristiger Verbindlichkeiten
Passivseite:
- Deutliche Belastung der Betriebsmittelrücklage durch Ausgleich des geplanten Jahresfehlbetrags, Kompensation durch Außerordentliche Teilauflösung der Gebäuderücklagen „Kammerneubau“, „Immobilie Bad Nauheim“ und Zuführung der Auflösungsbeträge in die Betriebsmittelrücklage, damit diese die Anforderungen der Haushalts- und Kassenordnung erfüllt.
- Rückgang der zweckgebundenen Gebäuderücklagen „Kammerneubau“, „Immobilie Bad Nauheim“ durch planmäßige ratierliche Auflösung. Die ertragswirksamen Auflösungen führen zu einer jährlichen Dämpfung der Kosteneffekte, die sich aus den Gebäudeabschreibungen ergeben.
- Reduzierung des Sonderpostens für erhaltene Investitionszuschüsse durch planmäßige Auflösung in Höhe der Abschreibungen der geförderten Vermögensgegenstände
- Deutliche Erhöhung der Rückstellungen u. a. aufgrund der Absenkung des Rechnungszinses.
- Abbau der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ durch Tilgung der Immobilien Darlehen zur Finanzierung des Gebäudeerwerbs Verwaltungsgebäude Hanauer Landstr. 152
- deutlicher Abbau der kurzfristigen Verbindlichkeiten aufgrund der Auskehrung der im Vorjahr vom Land Hessen bereit gestellten „K7 Gelder“ an die Zuwendungsnehmer.
Durch den Jahresfehlbetrag im Berichtsjahr in Höhe von T€ -3.245 (bereits unter Berücksichtigung der Auflösung zweckgebundener Gebäuderücklagen) verringert sich das Eigenkapital auf T€ 16.008 (Vorjahr T€ 19.726). Davon beträgt die Betriebsmittelrücklage nach Verlustverrechnung T€ 4.454. Die Haushalts- und Kassenordnung sieht vor, dass der regelmäßige Bedarf an Betriebsmitteln höchstens für sechs und mindestens für drei Monate gedeckt sein soll (Betriebsmittel lt. Jahresabschluss 2021: T€ 33.077, d. h. für sechs Monate = T€ 16.538 bzw. für drei Monate T€ 8.269). Demnach beläuft sich die Unterdeckung der Betriebsmittelrücklage auf T€ 3.814. Vorbehaltlich der Bestätigung der Delegiertenversammlung soll eine Zuführung aus den Gebäuderücklagen in Höhe von T€ 4.546 erfolgen. Der dann erreichte Stand der Betriebsmittelrücklage ist mit T€ 9.000 immer noch am unteren Rand des oben genannten Korridors. In der Haushaltsplanung 2022 wurde Vorsorge getroffen, um eine weitere Abschmelzung der Betriebsmittelrücklage durch ausgeglichene Haushalte in den Folgejahren zu stoppen. Die Delegiertenversammlung beschloss am 27.11.2021 ein entsprechendes Maßnahmenpaket, das eine deutliche Erhöhung der Beiträge und Gebühren vorsieht. Diese sollen mittel- bis langfristig durch Kostensenkungsmaßnahmen flankiert werden. Sollten ausgeglichene Haushalte nicht erreicht werden, müssten weiterhin zweckgebundene Rücklagen aufgelöst und der Betriebsmittelrücklage zugeführt werden. Diese Finanzpolitik würde allerdings mit dem Verzehr der Reserven mittelfristig an ihre Grenzen stoßen.
Das mittel- bis langfristig gebundene Anlagevermögen von T€ 56.070 ist durch langfristig verfügbare Mittel von T€ 59.764 (Rücklagen, langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten) gedeckt. Der Anlagendeckungsgrad, der idealerweise > 100 % betragen sollte, beläuft sich auf 107 %.
2.2 Treuhandvermögen, Treuhandverbindlichkeiten
In der Delegiertenversammlung am 27.11.2021 wurde die Auflösung des Hilfsfonds der Landesärztekammer Hessen zum 31.12.2021 beschlossen. Die restlichen flüssigen Mittel in Höhe von T€ 143 wurden im Januar 2022 dem Kammerhaushalt zugeführt.
Neben mittlerweile aufgelösten Hilfsfonds bestehen noch die Sonderfürsorgefonds Gießen, Kassel und Marburg, der Fonds „Ziele der hessischen Ärzteschaft“, der Fonds „Begegnung mit der ärztlichen Jugend“, der Fonds „Geriatrische Forschung“ sowie der „Fonds der Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung“. Insgesamt betragen die Treuhandvermögen zum 31.12.2021 T€ 351 (Vorjahr T€ 494).
2.3 Personalbericht
Die Entwicklung des Personalbestandes verlief überwiegend im Rahmen des Stellenplans für 2021. In der Weiterbildungsabteilung erfolgten aufgrund der Aufgabenerweiterung die meisten Stellenbesetzungen. Einen nennenswerten Anteil an den Veränderungen der Personalausstattung hatte zudem die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters, weiterhin bedingt durch den Ausbau dieser von der Landesärztekammer Hessen im Auftrag des Landes Hessen betriebenen Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters von einem epidemiologischen zu einem klinisch-epidemiologischen Krebsregister. Allerdings ging dieser Anteil im Vergleich zum Vorjahr durch Annäherung an das Ausbauziel zurück. Die Personalausstattungsentwicklung bzw. die zusätzlichen Stellenbesetzungen über den Haushaltsplan hinaus führten zu Mehrkosten, mit denen der Finanzausschuss in seinen Sitzungen befasst wurde. Hinsichtlich der Stellenausweitungen in der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters ist mit dem Land Hessen vertraglich die Übernahme aller Kosten im Zusammenhang mit der steigenden Personalausstattung vereinbart worden.
Für den Großteil der Kammer Belegschaft fanden die Arbeitsvertragsbedingungen des hauseigenen Regelwerkes der Landesärztekammer Hessen Anwendung. Weniger als 5 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterlagen in 2021 den Tarifbedingungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Landes Hessen, dem ab dem 01.01.2010 geltenden Tarifvertrag TV-H.
Die Niedrigzinssituation führt seit Jahren nach wie vor zu steigenden Rückstellungen in der betrieblichen Altersversorgung in Form der Direktzusage. Neben der bereits vor Jahren erfolgten Schließung des Systems der betrieblichen Altersversorgung über eine Direktzusage und der Umstellung auf ein beitragsfinanziertes Modell der betrieblichen Altersversorgung wurde dem Problem der steigenden Rückstellungen zusätzlich dadurch entgegengewirkt, dass in dem System der Direktzusage eine Absenkung der internen Verzinsung von 3,25 % auf 2 % ab dem 01.01.2018 mit dem Personalrat vereinbart wurde. Dies führt nach wie vor zu einer gebremsten Dynamik der zukünftigen Anspruchszuwächse, welche sich direkt auf die Entwicklung der Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung auswirkt. Sofern sich – gemessen am Höchstrechnungszins für Versicherungen – ein entsprechend deutlicher Anstieg des Zinsniveaus ergeben sollte, wird die interne Verzinsung in der Direktzusage dieser Entwicklung folgen.
3. Voraussichtliche Entwicklung
3.1 Ergebnis, Eigenkapital und Liquidität
Der geplante Verlust des laufenden Jahres hat zu einem Abschmelzungsprozess des Eigenkapitals geführt. Somit hat sich die Ausgangssituation für das Haushaltsjahr 2022 und die weitere zukünftige Entwicklung verschlechtert.
Der für das Jahr 2022 geplante Verwaltungshaushalt weist ein ausgeglichenes Ergebnis von T€ 0 aus, um einen weiteren Rückgang des Eigenkapitals und der Liquidität zu verhindern.
Angesichts des Rückgangs der Mitgliedsbeiträge im Vorjahr und der Pandemieauswirkungen beschloss die Delegiertenversammlung am 27.11.2021, eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge und der Gebühren. Entsprechende Kostensenkungsmaßnahmen (wie z. B. Kürzung der Fahrtkostenerstattung) wurden eingeleitet.
3.2 Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
Die Covid-19-Pandemie wird sich auch im Haushaltsjahr 2022 auf die Ertrags- und Finanzlage der Landesärztekammer Hessen auswirken. Das Volumen des Verwaltungshaushalts 2022 beträgt T€ 34.551. Dem stehen geplante Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber. Der überwiegende Anteil der Finanzierung des Kammerhaushalts aus Erträgen erfolgt zu (63 %) aus Mitgliedsbeiträgen in Höhe von T€ 21.573. Weitere T€ 4.345 bzw. 13 % fließen dem Kammerhaushalt in Form von Kostenerstattungen des Landes für die Vertrauensstelle Krebsregister zu. Somit gelten ca. 76 % der Einnahmen als relativ sicher. Die Mitgliedsbeiträge werden auf der Grundlage von Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit veranlagt. Für das Beitragsjahr 2022 werden die Einnahmen der Mitglieder des Jahres 2020 heran gezogen. Corona bedingte Einnahmeverluste im Jahr 2020 könnten sich allerdings negativ auf die Einnahmen im Beitragsjahr 2022 auswirken. Die Kostenerstattungen durch das Land Hessen können als besser abgesichert angesehen werden. Laut Ministerschreiben aus dem Aufsichtsministerium vom 30. März 2022 ist der Finanzplan genehmigt. Bei den veranschlagten übrigen Erträgen in Höhe von T€ 8.087 handelt es sich überwiegend um Gebühren, die über eine Kostensatzung geregelt sind. Davon werden T€ 3.899 für die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und für Prüfungen erhoben. In der Planung wurde ein Covid-19-Effekt und somit ein leichter Gebührenrückgang berücksichtigt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Pandemieeffekte stärker bemerkbar machen werden als geplant. Sollten die Parameter der vorsichtigen Planung nach unten korrigiert werden müssen, wären Einnahmeausfälle, die durch Minderkosten nur teilweise ausgeglichen werden könnten, unvermeidbar. Wie sich die Pandemie auf die Finanzmärkte und das Wertpapiervermögen der Landesärztekammer Hessen auswirken wird, ist noch nicht absehbar. Ggf. müssen zum Ende des Jahres Wertberichtigungen gebucht werden. Im Falle eines Rückgangs des Wertpapiervermögens zum 31.12.2021 um 20 % ergäben sich Wertberichtigungen in Höhe von ca. 2,5 Mio €, die allerdings nicht zu einem Liquiditätsabfluss führen, solange es sich um Buchverluste handelte.
3.3 Krieg in der Ukraine
Bekanntlich hat der Überfall Russlands auf die Ukraine erhebliche Auswirkungen auf die Weltwirtschaft mit ihren verflochtenen Märkten. Ein Risiko für die Kammerfinanzen lässt sich zur Zeit nicht quantifizieren. Am ehesten sind direkte Auswirkungen auf das Wertpapiervermögen der Landesärztekammer Hessen denkbar. Für die Ukraine Krise treffen die gleichen Aussagen analog zur Covid-19-Pandemie zu.
4. Risikobericht
4.1 Liquiditätsrisiko
Aufgrund schwieriger berufspolitischer Entscheidungsfindungen ist eine langfristige Liquiditätsplanung nur bedingt möglich. Daher findet nur eine kurz- bis mittelfristige Liquiditätsplanung statt, die aber als ausreichend angesehen wird. Die Kammer konnte im letzten Jahr ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen. Kurzfristige Liquiditätsengpässe zu Beginn der Veranlagung (Jahresanfang) wurden kurzfristig durch die Entnahme aus dem Wertpapiervermögen ausgeglichen. Mit fortschreitender Veranlagung und Vereinnahmung der Beiträge sollen die entnommen Mittel wieder zurückgeführt werden.
4.2 Kreditrisiko
Zum Bilanzstichtag bestanden zwei Annuitätendarlehen zur Finanzierung des Immobilienkaufs in Höhe von T€ 12.760, das im Jahr 2019 (nominal T€ 15.000) ausgezahlt wurde. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Laut der mittelfristigen Finanzplanung sollen die Zins- und Tilgungszahlungen aus dem geplanten operativen Cash Flow bis zum Ende der Laufzeit bedient werden.
4.3 Ertragsrisiko
Gemäß § 8 des Heilberufsgesetzes ist die Landesärztekammer Hessen berechtigt, für die Inanspruchnahme von Kammereinrichtungen und für Leistungen, die sie in Wahrnehmung ihrer Aufgabenerfüllung erbringt, Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe der jeweiligen Kostensatzung zu erheben. Darüber hinaus erhebt die Landesärztekammer Hessen zur Deckung ihrer Kosten nach Maßgabe des Haushaltsplanes von den Kammerangehörigen Beiträge aufgrund einer Beitragsordnung (§ 10). Somit kann ein Ertragsrisiko nahezu ausgeschlossen werden.
4.4 Risikomanagement
Ein standardisiertes Risikofrüherkennungssystem für die Landesärztekammer Hessen wurde 2010 implementiert und wird seitdem laufend angepasst. Die Ergebnisse liegen in Form von strukturierten Dokumenten vor.
Das implementierte Risikofrüherkennungssystem berücksichtigt die wesentlichen Geschäftsbereiche der Kammer. In detaillierten Dokumenten sind unter eindeutiger Zuweisung von Verantwortlichkeiten alle Kammerbereiche und –ebenen im Rahmen der Erstellung des jährlichen Haushaltsvoranschlags einbezogen. Die getroffenen Maßnahmen reichen zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken aus und sind geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Damit sind für das Berichtsjahr weder aus finanziellen Gesichtspunkten noch aus anderen Geschäftsprozessen heraus bestandsgefährdende Risiken für die LÄKH erkennbar.
4.5 EDV und Organisationsentwicklung
Trotz aller EDV-Schutzmaßnahmen und einer Sicherheitsarchitektur, die an die Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angelehnt sind, ist eine vollständige Sicherheit der elektronisch vorgehaltenen Daten auch in der Landesärztekammer Hessen nicht zu gewährleisten. Es werden permanent Maßnahmen ergriffen, die Risiken auf ein Minimum zu begrenzen. Es wurde im Berichtsjahr eine Cyberversicherung abgeschlossen.
4.6 Qualitätsmanagement
In der Carl-Oelemann-Schule wurde ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 implementiert.
5. Sonstige Angaben
5.1 Vertrauensstelle nach dem Krebsregistergesetz
In § 2 des Hessischen Krebsregistergesetzes ist geregelt, dass die Vertrauensstelle bei der Landesärztekammer Hessen eingerichtet ist. § 5 regelt deren Aufgaben. Ein Vertrag zur Durchführung des Krebsregistergesetzes (Vertrauensstellenvertrag) zwischen dem Land Hessen – vertreten durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in Wiesbaden – und der Landesärztekammer Hessen regelt nähere Einzelheiten. Danach trägt das Land Hessen die erforderlichen, genehmigten und tatsächlich nachgewiesenen Kosten der Vertrauensstelle zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. Sie werden in einem separaten Haushalt ausgewiesen.
Mit Wirkung zum 25.10.2014 hat das Land Hessen das Hessische Krebsregistergesetz durch das Gesetz zum Hessischen Krebsregister und zur Änderung der Rechtsvorschriften vom 15.10.2014 geändert. Die bisherige Vertrauensstelle des epidemiologischen Krebsregisters Hessen wurde dadurch wesentlich erweitert – sowohl hinsichtlich der Aufgabenstellung als auch des Geschäftsumfanges und der Personalausstattung – zur Vertrauensstelle des neuen Klinisch-epidemiologischen Krebsregisters. Dafür hat die Landesärztekammer Hessen in den letzten Jahren eine Sollstärke von 55 Mitarbeiter/innen angestrebt, dieser Aufbau ist schon weitgehend erfolgt. In einem zeitgleich in Kraft getretenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land und der Landesärztekammer Hessen wurde hierzu vereinbart, dass das Land sämtliche Kosten für diese Vertrauensstelle übernimmt, und die Landesärztekammer von den damit verbundenen Risiken der Finanzierung, der Beschäftigung und der Haftung weitgehend freistellt.
Ein wesentliches Projekt zur Steigerung valider Meldedaten aus der Fläche Hessens ist das befristete Projekt: „K7 – Regionale Koordinatoren“. Die sieben koordinierenden Krankenhäuser Hessens (K7, nach dem Hessischen Onkologiekonzept) stellen geeignete Mitarbeitende befristet ein bzw. beschäftigen diese weiter, um in den K7 sowie in den mit diesen zusammenarbeitenden Kliniken die Qualität der Krebsmeldungen zu erhöhen, und damit auch deren Aussagekraft in den Auswertungen. Die Finanzierung des Projektes erfolgt überwiegend aus Mitteln der Deutschen Krebshilfe, und anteilig auch aus Landesmitteln. Die Landesärztekammer Hessen hat auf Basis einer Zusatzvereinbarung zum Vertrauensstellenvertrag die Verteilung der Gelder in definierten Tranchen übernommen.
Die Jahresrechnung 2021 für die Vertrauensstelle wird gem. Öffentlich Rechtlichem Vertrag wurde am 25.04.2022 dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zugestellt. Aus dieser Abrechnung geht hervor, dass T€ 3.506 zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verwandt wurden. Unter Berücksichtigung der zu Beginn des Jahres zugesagten und im Laufe des Jahres in Raten gezahlten Abschlagszahlungen ergab sich ein Forderungsbetrag zum 31.12.2021 in Höhe von T€ 202, der mit der nächsten Abschlagszahlung des Ministeriums verrechnet werden soll.
5.2 Ethikkommission
Die Landesärztekammer hatte zur Schaffung der Voraussetzungen für die Registrierung ihrer Ethik-Kommission zum 01.07.2017 die Satzung der Ethik-Kommission angepasst und eine Geschäftsordnung zum 02.08.2017 erstellt. Den Registrierungsantrag der Ethik-Kommission hatte das BfArM mit Bescheid vom 29.09.2017 nach § 41a AMG genehmigt. Die registrierten Ethik-Kommissionen im Bundesgebiet stellen jährlich einen gemeinsamen Geschäftsverteilungsplan auf.
Die EU hat am 31.07.2021 den Beschluss über die Übereinstimmung des EU-Portals und der EU-Datenbank für klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln mit den Anforderungen gemäß Artikel 82 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlamentes und Rates veröffentlicht. Damit tritt die EU-V 536/2014 mit allen Konsequenzen am 31.01.2022 in Kraft und gilt ab dem 01.02.2022.
Bei der Bewertung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten wurde das deutsche Medizinproduktegesetz (MPG) und seine Begleitverordnungen am 26.05.2021 durch die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte [Medical Device Regulation – MDR] und das nationale MPDG ersetzt. Die Ethik-Kommission bewertet somit laufende Verfahren nach altem Recht (MPG und MPKPV; § 99 Abs. 4 MPDG) weiter; neue Verfahren nun auch nach MDR und MPDG.
Bei der Bewertung von In-vitro-Diagnostika im Rahmen von Leistungsbewertungsprüfungen wird das MPG und seine Begleitverordnungen zum 26.05.2022 durch die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika [IVDR] und das nationale MPDG ersetzt. Diesbezüglich bereits eingeleitete erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen wurden seitens der Ethik-Kommission weitergeführt.
5.3 Sponsoringrichtlinie
Im Sinne von Complianceregeln hat die Landesärztekammer Hessen eine Sponsoringrichtlinie verfasst, die von der Delegiertenversammlung am 29.11.2014 verabschiedet wurde.
Frankfurt am Main, 29.04.2022, Landesärztekammer Hessen, Das Präsidium
Tab. 1: Mitgliederbestand der Landesärztekammer Hessen (Quelle: Beitragsbuchhaltung) | ||||
Stand 31.12.2020 | Stand 31.12.2021 | Entwicklung 2021 | % | |
Pflichtmitglieder | 27.698 | 28.282 | 584 | 2 % |
Freiwillige Mitglieder | 2.983 | 3.235 | 252 | 8 % |
Beitragsfreie Mitglieder | 7.523 | 7.344 | -179 | -2 % |
Gesamt | 38.204 | 38.861 | 657 | 2 % |
Haushaltsplan 2023
Der von der Delegiertenversammlung am 26. November 2022 beschlossene Haushaltsplan 2023 (mit Anlagen) liegt gemäß § 2 Abs. 4 der Haushalts- und Kassenordnung in der Zeit vom 6. bis 17. Februar 2023 im Verwaltungsgebäude der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstraße 152, Büro des Kaufmännischen Geschäftsführers, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Montag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr) für alle Kammerangehörigen zur Einsichtnahme aus.
Wir bitten um vorherige Anmeldung und weisen auf die geltenden Zutrittsbedingungen gemäß der Corona-Schutzverordnung hin. Kontakt unter Fon: 069 97672-108
Frankfurt/Main, 19.12.2022, gez. Dr. Edgar Pinkowski, Präsident
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Frankfurt GmbH ausführlich beraten und der Delegiertenversammlung die Feststellung des Jahresergebnisses 2021 sowie die Entlastung des Präsidiums empfohlen.
Die Delegiertenversammlung hat am 26. November 2022 dem mit dem uneingeschränkten Prüfvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2021 zugestimmt. Dem Präsidium wurde ohne Gegenstimme Entlastung erteilt.