Bilanz zum 31. Dezember 2021, Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts, Frankfurt am Main

Die Übersichten zu den Aktiva und Passiva, zu der Entwicklung des Anlagevermögens der Landesärztekammer Hessen, zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 (mit Gegenüberstellung zum Haushaltsvoranschlag 2021) und zu den Erträgen finden Sie in der PDF-Version dieses Artikels.

Anhang 2021

I.  Allgemeines

Die Landesärztekammer Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und nach den Vorschriften der Haushalts- und Kassenordnung der Landesärztekammer Hessen aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung orientiert sich am Haushaltsplan der Körperschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich nicht abzugsfähiger Vorsteuer) abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen erfolgt pro rata temporis (monatsgenau). Die Abschreibungszeiträume betragen zwischen 3 und 5 Jahren bei EDV-Programmen, zwischen 12,5 und 50 Jahren bei Gebäuden und Außenanlagen und 3 bis 15 Jahre bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Nicht inventarisierte geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis zu einer Höhe von TEUR 1 werden sofort abgeschrieben und ihr Abgang zum Ende des Geschäftsjahres wird unterstellt.

Die zur Finanzierung von Sachanlagen in den Vorjahren erhaltenen öffentlichen Zuschüsse wurden in einen passiven Sonderposten eingestellt. Der Sonderposten wird entsprechend der Abschreibungsdauer der bezuschussten Sachanlagen ertragswirksam aufgelöst.

Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände – ausgenommen ungewisse Forderungen – sind zum Nennwert bilanziert; erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen gedeckt. Ungewisse Beitragsforderungen (noch nicht abgeschlossene Beitragsveranlagungen) wurden mit einem durchschnittlichen Beitragssatz, der sich aus den für 2021 veranlagten Kammerbeiträgen ergibt, abzüglich eines Sicherheitsabschlags angesetzt.

Die unter den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Beträge wurden in Höhe der vorausbezahlten Aufwendungen bzw. vereinnahmten Erträge unter Berücksichtigung der künftigen Laufzeiten der zugrundeliegenden Verträge ermittelt.

Das Eigenkapital der Landesärztekammer besteht aus der Betriebsmittelrücklage, gemäß § 3 Abs. 5 der Haushalts- und Kassenordnung, die den regelmäßigen Betriebsmittelbedarf von mindestens drei und höchstens sechs Monaten decken soll. Die Betriebsmittelrücklage darf sich innerhalb dieses Korridors bewegen, aber die maximale Sollrücklage von sechs Monaten nicht überschreiten. Eine Unterschreitung der minimalen Sollrücklage ist hingegen im Falle ausreichender flüssiger Mittel zulässig. Bei einem absehbaren Verlassen des Korridors sind das Präsidium und der Finanzausschuss mit Gegenmaßnahmen zu befassen. Des Weiteren hat die Landesärztekammer zweckgebundene Rücklagen zur Finanzierung von langfristig nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Immobilien) gebildet.

Zur Bildung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden die Berechnungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck vorgenommen. Im Jahr 2021 wurde ein Zinssatz in Höhe von 1,87 % zur Abzinsung verwendet, der dem Rechnungszins gemäß der RückAbzinsVO auf der Basis eines Zehnjahresdurchschnitts entspricht (2,30 % zum 31.12.2020). Zwischen der LÄKH und dem Personalrat wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eine Änderung der Regelung für die betriebliche Altersversorgung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbart. Der interne Rechnungszins wird bis 31.12.2020 mit 2,00 % (vorher 3,25 %) festgeschrieben. Der Renteneckwert wird einmalig zum 01.01.2018 um 2,00 % erhöht und in den darauffolgenden Jahren um 1,5 %. Sofern sich ein entsprechend deutlicher Anstieg des Zinsniveaus ergeben sollte (mindestens 0,5 %-pkte), wird die interne Verzinsung in der Direktzusage dieser Entwicklung folgen. Mit dem Personalrat wurde in seiner Sitzung am 18.02.2021 einvernehmlich festgestellt, dass im Betrachtungszeitraum kein Anstieg des Zinsniveaus zu verzeichnen gewesen sei und somit keine Erhöhung der internen Verzinsung erfolgen könne. Die nächste Prüfung erfolgt zum 01.01.2024 und sodann jeweils alle drei Jahre jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres.

Des Weiteren wurden die nachfolgenden Parameter bei der Berechnung berücksichtigt:

  • Gehaltstrend p. a. 2,0 %
  • Rententrend p. a. 1,0 %

Der für Zwecke der Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 253 Abs. 6 HGB verwendete durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 1,35 % p. a. Der Unterschiedsbetrag beträgt TEUR 2.386, der grundsätzlich einer Ausschüttungssperre unterliegt.

Als Ruhestandsbeginnalter wurde die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.04.2007 angesetzt.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung basiert auf einem Gutachten der Firma Mercer. Die Bewertung wird mittels der sogenannten „Projected-Unit-Credit-Methode“ (PUC-Methode) durchgeführt. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der bis zum Stichtag zeitanteilig erdienten Jubiläumsleistungen. Der Rückstellungsbetrag wurde unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschaftsentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeiten ermittelt.

Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck verwendet. Die Bewertung erfolgte mit einem Zinssatz von 1,35 % p. a., einem Gehaltstrend von 2,50 % p. a. und einem BBG-Trend von 3,00 % p. a.

Der Wertansatz der übrigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Bilanzierung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Sofern die Restlaufzeit der Rückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, wurden die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert.

III.  Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. In den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten ist eine Forderung gegenüber dem Hilfsfonds, der durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27.11.2021 zugunsten des Kammerhaushalts aufgelöst wurde. Die Auskehrung dieses Sondervermögens von T€ 143 erfolgte am 07.01.2022.

3.  Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit TEUR 594 Jubiläumsrückstellungen, TEUR 375 Rückstellungen für Überstunden und nicht genommenen Urlaub, TEUR 368 Rückstellungen für Archivierung, TEUR 235 Rückstellungen für Prozess- und Gerichtskosten sowie TEUR 207 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen

4.  Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 1,0 Mio. (Vj. EUR 1 Mio), von mehr als einem Jahr EUR 11,7 Mio. (Vj. EUR 12,7 Mio) und davon mehr als 5 Jahren EUR 8,6 Mio (Vj. EUR 9,6 Mio). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe über eine Grundschuld auf das Kammergebäude in Frankfurt besichert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

5.  Gewinn- und Verlustrechnung

Der Aufwand aus der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen für Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen beträgt rund TEUR 566 (Vj. TEUR 619) und wird im Personalaufwand ausgewiesen.

6.  Ergebnisverwendung

Das Präsidium schlägt der Delegiertenversammlung vor, den Jahresfehlbetrag von TEUR 3.245 durch Entnahme aus der Betriebsmittelrücklage auszugleichen.

IV.  Sonstige Pflichtangaben

1.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesamtbeträge der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, betragen TEUR 3.047 und betreffen im Wesentlichen die zukünftigen Miet- und Leasingverpflichtungen mit maximaler Laufzeit bis 2030.

2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten

Während des Geschäftsjahres 2021 waren durchschnittlich 288 Arbeitnehmer bei der Körperschaft beschäftigt.

3. Angaben zu den Organen der Landesärztekammer und deren Bezüge

Dem Präsidium (Vorstand) der Körperschaft gehörten 2021 folgende Ärztinnen und Ärzte an:

  • Dr. med. Edgar Pinkowski – Präsident
  • Monika Buchalik – Vizepräsidentin
  • Michael Andor – Beisitzer
  • Dr. med. Lars Bodammer – Beisitzer
  • Dr. med. Wolf Andreas Fach – Beisitzer
  • Dr. med. Jürgen Glatzel – Beisitzer
  • Dr. med. Christine Hidas – Beisitzerin
  • Dr. med. Barbara Jäger – Beisitzerin
  • Dr. med. Susanne Johna – Beisitzerin
  • Michael Thomas Knoll – Beisitzer
  • Svenja Krück – Beisitzerin
  • Dr. med. H. Christian Piper – Beisitzer
  • Dr. med. Peter Zürner – Beisitzer

Im Geschäftsjahr 2021 erhielten die Mitglieder des Präsidiums für ihre Tätigkeit im Vorstand Aufwandsentschädigungen in Höhe von TEUR 254.

Für den Präsidenten und die Vizepräsidentin wurden Rückstellungen für Übergangsgelder gebildet. Sie belaufen sich zum 31.12.2021 auf TEUR 87.

4. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Bezüglich der Risiken aus der Covid-19-Pandemie und der Ukraine Krise verweisen wir auf den Lagebericht („3.2 Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“ sowie „3.3 Krieg in der Ukraine“). Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag, über die zu berichten wäre, liegen nicht vor.

Frankfurt am Main, 29.04.2022, Dr. med. Edgar Pinkowski, Monika Buchalik, Michael Andor, Dr. med. Lars Bodammer, Dr. med. Wolf Andreas Fach, Dr. med. Jürgen Glatzel, Dr. med. Christine Hidas, Dr. med. Barbara Jäger, Dr. med. Susanne Johna, Michael Thomas Knoll, Svenja Krück, Dr. med. H. Christian Piper, Dr. med. Peter Zürner