Einwilligung für Bezug der Druckausgabe erforderlich
Liebes Mitglied, sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied der Landesärztekammer Hessen finden Sie das Hessische Ärzteblatt (HÄBL) seit jeher jeden Monat in Ihrem Briefkasten.
Wie wir aus vielfältigen Rückmeldungen aus Ihren Reihen wissen, ist dieses offizielle Mitteilungsblatt der Landesärztekammer eine wichtige Informationsquelle für die Hessische Ärzteschaft, die sehr regelmäßig und gerne gelesen wird.
Um Ihnen zeitgemäß, schnell und umweltschonender diese relevanten Informationen zukommen zu lassen, hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen beschlossen, die schon seit vielen Jahren zur Verfügung stehende digitale Version des Hessischen Ärzteblattes ab dem 1. September 2023 zur führenden Version zu machen.
Das HÄBL als Online-Version auf www.laekh.de abrufbar
Um Ihnen diesen Umstieg zu erleichtern, erhalten Sie ohne eigene Aktivität das HÄBL ab dem 01.09.2023 nicht mehr in der Papierversion, sondern es steht Ihnen direkt auf der Website der Kammer in der Online-Version zur Verfügung.
Sie können uns jedoch jederzeit im Portal oder per E-Mail an meldewesen@laekh.de mitteilen, wenn Sie das HÄBL auch nach dem 1.9.2023 in der Druckversion erhalten möchten.
Im Portal (https://portal.laekh.de) setzen Sie dafür bitte unter Persönlicher Bereich/Meine Meldedaten/Einwilligungen/Deutsches und Hessisches Ärzteblatt den Schalter für die Druckausgabe des HÄBLs.
Sollten Sie bereits aktiv geworden sein, kontrollieren Sie Ihre Angaben im Portal bitte entsprechend. Falls sich Ihre Lesegewohnheiten wieder ändern, können Sie uns dies jederzeit auf dem oben genannten Weg (Portal oder per E-Mail an meldewesen@laekh.de) mitteilen.
Rundmail informiert am Erscheinungstag
Der monatliche „amtliche“ Hinweis auf das HÄBL in digitaler Form erfolgt ab dem 01.09.2023 durch die Landesärztekammer per E-Mail an alle Mitglieder. Wer keine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben hat, erhält diese Nachricht dann nicht.
Beachten Sie bitte, dass alle Mitglieder wegen der Kammerwahl das HÄBL bis zum 01.09.2023 auf jeden Fall als Druckausgabe erhalten!
Freundliche Grüße, Ihre Landesärztekammer Hessen